Beschlussvorlage - 0538/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung Wohnbebauung Köhlerweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Bearbeitung:
- Andreas Henkel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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26.06.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg als allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird mit Wohnhäusern bebaut.
Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließenden Verkehrsflächen mit einer Bezeichnung zu versehen.
Begründung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. Nr. 2/09 (607) Teil 2 - Wohnbebauung Köhlerweg - weist u.a. VM (Verkehrsmischflächen) aus.
Diese Verkehrsflächen erschließen nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll. Für einige Grundstücke sind bereits Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht worden.
Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können, ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche für diesen Benennungsabschnitt mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.
Eine Ortsbesichtigung ergab, dass die örtlichen Planums-, Absteckungs- und Kanalarbeiten fortgeschritten sind.
Somit kann das Benennungsverfahren eingeleitet werden.
Für die Benennung der Verkehrsfläche liegen nun verschiedene Namensvorschläge vor:
Frau Brenscheidt, als Bauherrin / Anwohnerin in diesem Baugebiet, hat den Straßennamen
Talblick
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, vorgeschlagen.
Dem Vorschlag von Frau Brenscheidt möchte sich das Fachamt anschließen.
Ferner ist festzustellen, dass sich der Interfraktionelle Kreis der Bezirksvertretung Mitte nach einer Empfehlung aus der Bürgerschaft auf den Vorschlag
Hinter den Gärten
geeinigt hat.
Es bestehen aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten
Aspekte gegen diese Vorschläge keine ordnungsrechtlichen Bedenken.
Die Bezirksvertretung Mitte wird um einen entsprechenden Beschluss zur
Straßenbenennung gebeten.
Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten
Lageplanes, aus dem die exakte Fläche (im beigefügten Lageplan gerastert
dargestellt) des zu benennenden Weges hervorgeht. Der als Anlage beigefügte
Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.
Die Linienführung ist gemäß planungsrechtlicher Festsetzung durch entsprechende
Parzellierung gesichert.
Anlage: Übersichtsplan
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,7 kB
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