Beschlussvorlage - 0538/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt, die in südwestlicher Richtung, vom Köhlerweg abzweigende, im rechtsverbindlichen Bebauungsplan

Nr. Nr. 2/09 (607) -Teil 2, liegende Verkehrsfläche

 

   Talblick

 

zu benennen.

 

Die Verkehrsfläche wird dem Schiedsamtbezirk  3 zugeordnet.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg als allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird mit Wohnhäusern bebaut.

 

Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließenden Verkehrsflächen mit einer Bezeichnung zu versehen.

 

 

Begründung

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. Nr. 2/09 (607) Teil 2 - Wohnbebauung Köhlerweg - weist u.a.  VM (Verkehrsmischflächen) aus.

Diese Verkehrsflächen erschließen nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll. Für einige Grundstücke sind bereits Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht worden.

Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können,  ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche für diesen Benennungsabschnitt mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.

 

Eine Ortsbesichtigung ergab, dass die örtlichen Planums-, Absteckungs- und Kanalarbeiten fortgeschritten sind.

Somit kann das Benennungsverfahren eingeleitet werden.

 

Für die Benennung der Verkehrsfläche liegen nun verschiedene Namensvorschläge vor:

 

Frau Brenscheidt, als Bauherrin / Anwohnerin in diesem Baugebiet, hat den Straßennamen

 

              Talblick

 

aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, vorgeschlagen.

 

Dem Vorschlag von Frau Brenscheidt  möchte sich das Fachamt anschließen.

 

 

Ferner ist festzustellen, dass sich der Interfraktionelle Kreis der Bezirksvertretung Mitte nach einer Empfehlung aus der Bürgerschaft auf den Vorschlag

 

              Hinter den Gärten

 

geeinigt hat.

 

 

Es bestehen aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten

Aspekte gegen diese Vorschläge keine ordnungsrechtlichen Bedenken.

 

 

Die Bezirksvertretung Mitte wird um einen entsprechenden Beschluss zur

Straßenbenennung gebeten.

 

 

Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten

Lageplanes, aus dem die exakte Fläche (im beigefügten Lageplan gerastert

dargestellt) des zu benennenden Weges hervorgeht. Der als Anlage beigefügte

Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.

 

Die Linienführung ist gemäß planungsrechtlicher Festsetzung durch entsprechende

Parzellierung gesichert.

 

Anlage: Übersichtsplan

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.06.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen