Beschlussvorlage - 0475/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Ausbau der Holthauser Straße wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Holthauser Straße ist in einem desolaten Zustand und kann unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr verkehrssicher gehalten werden. Die Straße wurde als „vorhandene Straße“ eingestuft mit der Folge, dass keine Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für eine erstmalige Herstellung erhoben werden können. Gleichwohl handelt es sich bei dem geplanten Ausbau technisch gesehen um eine erstmalige Herstellung, da der Straßenunterbau völlig fehlt. Der jetzige Zustand ist durch laufende Unterhaltungsmaßnahmen entstanden. Der Ausbau nach dem heutigen technischen Standard löst daher eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung aus.

 

 

 

Begründung

 

Bei der Holthauser Straße handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße, die entsprechend ihrer Verkehrsfunktion ausgebaut werden soll. Der Bereich zwischen der Weißensteinsteinstraße und Schmalenbeckstraße 3 soll auf einer Länge von ca. 700 m  folgenden Aufbau erhalten:

 

43 cm Schotterschicht,

 

12 cm bituminöse Tragschicht,

 

6 cm Asphaltbinderschicht,

 

4 cm Asphaltdeckschicht.

 

 

Die vorgesehenen Gehwegbereiche sowie die überfahrbaren Seitenstreifen erhalten folgenden  Aufbau:

 

8 cm bzw. 10 cm Pflaster auf 3 cm Splittbettung,

ca. 20 cm Schotter- bzw. Recyclingunterbau.

 

 

Das ca. 40 m lange Teilstück von Schmalenbeckstraße 5 bis 11 als sogenanntes Anhängsel zum Hauptstraßenzug erhält den gleichen Aufbau wie die Holthauser Straße.

 

Im Zuge des Ausbaus werden auch die Sinkkästen für die Straßenentwässerung und die komplette Beleuchtung erneuert.

 

 

Der Ausbau der Verkehrsflächen entspricht den aktuellen technischen Straßenbaurichtlinien und stellt eine erhebliche Verbesserung des heutigen

 

Zustandes dar. Es handelt sich somit bei der Maßnahme um eine Herstellung und Verbesserung, die eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt für die Anlieger auslöst.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca.1.000.000,--€. Die ENERVIE beteiligt sich wegen ihrer Straßenaufbrüche an den Wiederherstellungskosten mit ca. 25.000,--€. Von den verbleibenden Kosten betragen die Anliegeranteile nach der Straßenbaubeitragssatzung für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Sinkkästen und Beleuchtung 40%, für die Gehwege und Parkstreifen 60%. Die Anliegeranteile betragen somit insgesamt ca. 440.000,--€. Dieser Anliegeranteil ist auf sämtliche erschlossenen Grundstücke zu verteilen, was im Ergebnis zu einer Belastung von ca. 11,--€/qm führt.

 

Die Maßnahme wurde den Eigentümern der betroffenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 14.5.2013 vorgestellt. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Produkt:

1.54.10.02

Bezeichnung:

Unterhaltung Gemeindestraßen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2013

2014

2015

2016

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

571550

€

€

€

370.429 €

€

Eigenanteil

 

€

€

370.429 €

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

X

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000206

Bezeichnung:

Straßenerneuerung Holthauser Straße

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2013

2014

2015

2016

Einzahlung(-)

688 200

685100

-440.000€

-25.000€

€

-25.000€

-465.000€

€

Auszahlung (+)

785 200

1.066.000€

645.000€

421.000€

€

€

Eigenanteil

 

601.000€

645.000€

396.000€

-465.000€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Holthauser Straße auf einer Länge von rd. 700 m einschl. der Beleuchtungs-anlage führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des Anlagenbestands in Höhe von 370.429,-- €.

Weitere Vermögensgegenstände, wie z.B. Verkehrsschilder, sind nicht betroffen. Falls erforderlich, werden diese Anlagen aufgenommen, gelagert und wieder eingebaut.

Die erneuerte Holthauser Straße ist in der Bilanz in Höhe von 1.066.000 € zu aktivieren.

Bei einer Nutzungsdauer von 55 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 19.382 € zu rechnen.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da es sich um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind die voraussichtlichen Beitragseinnahmen in Höhe von 440.000 € als Sonderposten zu passivieren.

Aufgrund der durchgeführten Verlegungsarbeiten erfolgt eine Kostenbeteiligung der Enervie in Höhe von 25.000 € an der Straßenwiederherstellung. Dieser Betrag ist ebenfalls als Sonder-posten bei der Fahrbahnerneuerung zu passivieren.

Die Auflösung der Sonderposten parallel zur Abschreibung führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 8.455 €.

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

 

27.045 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

15.990 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

19.382 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

62.417 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo)

-8.455 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

53.962 €

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.06.2013 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen