Beschlussvorlage - 0475/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Holthauser Straße von Einmündung Weißensteinstraße bis Schmalenbeckstraße Nr. 11 einschließlich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Maria-Fernanda Fortes-Höfinghoff
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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05.06.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Holthauser Straße ist in einem desolaten Zustand und kann unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr verkehrssicher gehalten werden. Die Straße wurde als vorhandene Straße eingestuft mit der Folge, dass keine Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für eine erstmalige Herstellung erhoben werden können. Gleichwohl handelt es sich bei dem geplanten Ausbau technisch gesehen um eine erstmalige Herstellung, da der Straßenunterbau völlig fehlt. Der jetzige Zustand ist durch laufende Unterhaltungsmaßnahmen entstanden. Der Ausbau nach dem heutigen technischen Standard löst daher eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung aus.
Begründung
Bei der Holthauser Straße handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße, die entsprechend ihrer Verkehrsfunktion ausgebaut werden soll. Der Bereich zwischen der Weißensteinsteinstraße und Schmalenbeckstraße 3 soll auf einer Länge von ca. 700 m folgenden Aufbau erhalten:
43 cm Schotterschicht,
12 cm bituminöse Tragschicht,
6 cm Asphaltbinderschicht,
4 cm Asphaltdeckschicht.
Die vorgesehenen Gehwegbereiche sowie die überfahrbaren Seitenstreifen erhalten folgenden Aufbau:
8 cm bzw. 10 cm Pflaster auf 3 cm Splittbettung,
ca. 20 cm Schotter- bzw. Recyclingunterbau.
Das ca. 40 m lange Teilstück von Schmalenbeckstraße 5 bis 11 als sogenanntes Anhängsel zum Hauptstraßenzug erhält den gleichen Aufbau wie die Holthauser Straße.
Im Zuge des Ausbaus werden auch die Sinkkästen für die Straßenentwässerung und die komplette Beleuchtung erneuert.
Der Ausbau der Verkehrsflächen entspricht den aktuellen technischen Straßenbaurichtlinien und stellt eine erhebliche Verbesserung des heutigen
Zustandes dar. Es handelt sich somit bei der Maßnahme um eine Herstellung und Verbesserung, die eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt für die Anlieger auslöst.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca.1.000.000,--. Die ENERVIE beteiligt sich wegen ihrer Straßenaufbrüche an den Wiederherstellungskosten mit ca. 25.000,--. Von den verbleibenden Kosten betragen die Anliegeranteile nach der Straßenbaubeitragssatzung für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Sinkkästen und Beleuchtung 40%, für die Gehwege und Parkstreifen 60%. Die Anliegeranteile betragen somit insgesamt ca. 440.000,--. Dieser Anliegeranteil ist auf sämtliche erschlossenen Grundstücke zu verteilen, was im Ergebnis zu einer Belastung von ca. 11,--/qm führt.
Die Maßnahme wurde den Eigentümern der betroffenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 14.5.2013 vorgestellt. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
X | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Produkt: | 1.54.10.02 | Bezeichnung: | Unterhaltung Gemeindestraßen |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Ertrag (-) |
| | | | |
Aufwand (+) |
571550 | | | 370.429 | |
Eigenanteil |
| | | 370.429 | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
X | Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Finanzstelle: | 5000206 | Bezeichnung: | Straßenerneuerung Holthauser Straße |
| Finanzpos. | Gesamt | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Einzahlung(-) | 688 200 685100 | -440.000 -25.000 | | -25.000 | -465.000 | |
Auszahlung (+) | 785 200 | 1.066.000 | 645.000 | 421.000 | | |
Eigenanteil |
| 601.000 | 645.000 | 396.000 | -465.000 | |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Erneuerung der Holthauser Straße auf einer Länge von rd. 700 m einschl. der Beleuchtungs-anlage führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des Anlagenbestands in Höhe von 370.429,-- . Weitere Vermögensgegenstände, wie z.B. Verkehrsschilder, sind nicht betroffen. Falls erforderlich, werden diese Anlagen aufgenommen, gelagert und wieder eingebaut. Die erneuerte Holthauser Straße ist in der Bilanz in Höhe von 1.066.000 zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 55 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 19.382 zu rechnen. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da es sich um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind die voraussichtlichen Beitragseinnahmen in Höhe von 440.000 als Sonderposten zu passivieren. Aufgrund der durchgeführten Verlegungsarbeiten erfolgt eine Kostenbeteiligung der Enervie in Höhe von 25.000 an der Straßenwiederherstellung. Dieser Betrag ist ebenfalls als Sonder-posten bei der Fahrbahnerneuerung zu passivieren. Die Auflösung der Sonderposten parallel zur Abschreibung führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 8.455 . |
4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil
| 27.045 |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten) | 15.990 |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 19.382 |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | 62.417 |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo) | -8.455 |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 53.962 |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. |
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Thomas Huyeng Beigeordneter |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,4 kB
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