Mitteilung - 0456/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlage eines geologischen Aufschlusses der Devon-Karbon-Grenze im Naturschutzgebiet 1.1.2.12 "Henkhauser- und Hasselbachtal"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Anhörung
|
|
|
|
05.06.2013
|
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Hagener Stadtgebiet liegen mehrere geologische Besonderheiten. Dazu zählt nicht nur der Ziegelei-Steinbruch in Vorhalle mit weltweit bedeutenden Funden karbonzeitlicher Insekten, sondern auch die sichtbare Devon-Karbon-Grenze im Hasselbachtal. Diese Grenze ist nur an zwei Orten auf der Welt in der Form aufgeschlossen. Der Geologische Dienst plant die Anlage eines geologischen Aufschlusses an der auf dem Lageplan Anlage 1 markierten Stelle nördlich des Weges. Die Stadt Hagen ist seit 2004 Mitglied des GeoParks Ruhrgebiet.
Der Übergang vom Devon zum Karbon vollzog sich vor etwa 385 Millionen Jahren. Er ist gekennzeichnet durch ein weltweit großes Artensterben, bei dem etwa 40 50 % aller Tiere und Pflanzen ausstarben. Überreste dieser globalen Katastrophe sind im Naturschutzgebiet 1.1.2.12 Henkhauser- und Hasselbachtal noch heute zu entdecken.
Auch das Umweltamt der Stadt Hagen hat ein großes Interesse daran, den Aufschluss der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die genauen Maße des Schurfes, der mittels eines Baggers durchgeführt wird, können aktuell nicht angegeben werden, da erst während der Abgrabung der Beginn des anstehenden festen Gesteins erkennbar wird. Die Böschung oberhalb des Gesteinsaufschlusses wird durch Einsaat oder Bepflanzung vor Rutschung geschützt. Die Skizze Anlage 2 stellt dar, wie der Aufschluss im Endzustand aussehen könnte. Das Vorhaben, inklusive Aufstellung der Info-Tafel, bedarf einer landschaftsrechtlichen Befreiung von den allgemeinen Verboten des Landschaftsplanes Hagen für alle Naturschutzgebiete. Der Landschaftsbeirat hat in seiner Sitzung vom 07.05.2013 dieser Befreiung zugestimmt.
Das Vorhaben stellt ferner einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Geeignete Kompensationsmaßnahmen werden im weiteren Verlauf festgesetzt. Der Beginn ist für Herbst 2013 geplant.
