Beschlussvorlage - 0448/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Hohenlimburghier: Stellungnahme zur Thematik Bewohnerparken ab dem Bereich der ehemaligen Sparkasse in der Oststraße bis zur Oeger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.05.2005
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Sachverhalt
Außerhalb
des Innenstadtbereiches sollte auf die Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen
verzichtet werden.
Nur dort
treffen so viele konkurrierende Parkplatznutzer aufeinander, dass es notwendig
ist, für die benachteiligten Nutzergruppen, insbesondere für den Bewohner,
Regelungen zu treffen, die es ihnen ermöglichen, in fußläufig zumutbarer
Entfernung einen Kfz- Stellplatz zu finden.
Eine
Ausdehnung des Bewohnerparkens auf andere Stadtgebiete würde darüber hinaus in
letzter Konsequenz bedeuten, dass die meisten zwar "vor ihrer Tür"
einen Parkplatz finden, aber nirgendwohin mehr fahren könnten, weil sie dort
als Nichtanwohner kaum noch parken könnten.
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Die BV
Hohenlimburg hat in der Sitzung am 20.04.2005 dem Rat der Stadt Hagen
empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
"Die
Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Hohenlimburg ein Konzept
vorzulegen, ob für die Anwohner ab dem Bereich der ehemaligen Sparkasse
Oststraße bis zur Oeger Str. Anwohnerparkberechtigungen realisiert werden
können."
Stellungnahme
der Verwaltung:
Mit den auf
der Grundlage der Ratsbeschlüsse zur Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt
seit 1987 und 1993 bestehenden Parkzonen A und B wurde aufgrund des Neubaus des
Cine- Star- Kinos 1997 die Parkzone D für Anwohner eingerichtet.
Am
11.03.2004 folgte der Beschluss der Bewohnerparkzonen C und E für die obere
Böhmerstraße, Elfriedenhöhe und das Bahnhofsquartier.
Die
Parkzone C wird zum 01.08.2005 realisiert, die Parkzone E ist bereits
umgesetzt.
Durch die
Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Dezember 2001 wurden neue
Grundsätze für das Anwohnerparken (jetzt: Bewohnerparken) definiert. Die bisher
eingerichteten Zonen (A, B, D) haben Bestandschutz und können deswegen weiter
bestehen.
Die
Anordnung von Bewohnerparkrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater
Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks
die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende
Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer
Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Die
Bereiche mit Bewohnerparkvorrechten sind unter Berücksichtigung des
Gemeingebrauchs, des vorhandenen Parkdrucks und der örtlichen Gegebenheiten
festzulegen. Die maximale Ausdehnung des Bereichs darf 1.000 m nicht
übersteigen.
Seit der
Neufassung der StVO besteht nicht mehr die Möglichkeit, ausschließlich
Anwohnern Parkraum zur Verfügung zu stellen, vielmehr dürfen werktags von 9.00h
bis 18.00h nicht mehr als 50%, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% der zur
Verfügung stehenden Parkflächen für Bewohner reserviert werden.
Charakteristisch
für alle bisher beschlossenen Zonen ist die ausschließliche Lage
im direkten Innenstadtkern.
Dort haben
An-/ Bewohner, Berufspendler, Gewerbetreibende, Kunden und Lieferanten sowie
Schwerbeschädigte die konkurrierendsten Interessen an der
Nutzung des
Parkraumes. Mit dem Parkraumbewirtschaftungskonzept wird unter Verdrängung
ortsfremder Dauerparker versucht, möglichst vielen Interessen, insbesondere
jedoch den Bewohnern, Rechnung zu tragen.
Die
Straßenverkehrsbehörde rät dringend davon ab, von der bisher bestehenden Praxis
abzuweichen, weil es dann kaum noch möglich sein wird, sich ähnlichen
Antragstellungen aus den Stadtteilen zu verweigern.
Im
Extremfall könnte das Instrument des Bewohnerparkens dann dazu führen, dass
"vor der Haustür" geparkt werden kann, aber außerhalb der eigenen
Parkzone parken als "Nichtbewohner" fast unmöglich wird.
Auch in der
Oststraße ist die Diskrepanz zwischen Parkraumnachfrage und -angebot nicht mit
der in der Innenstadt vergleichbar.
Im Rahmen
der Sitzung der BV Hohenlimburg am 20.04.2005 wurde angeführt, dass sich die
Bewohner tagsüber durch Parker der Mitarbeiter der Fa. Hoesch und in den
Abendstunden
durch Besucher des in der Oststraße vorhandenen türkischen Kulturzentrums
beeinträchtigt fühlen.
Es bestehen
keine, wie im Innenstadtbereich, Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen
oder öffentliche Einrichtungen mit Liefer- und Publikumsverkehr.
Da tagsüber
die o. g. prozentualen Gewichtungen einzuhalten sind, könnten auch hier
tagsüber nicht mehr als 50 %, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 % der zur
Verfügung stehenden Parkflächen für Bewohner reserviert werden.
Trotz
Ausstellung eines Bewohnerparkausweises besteht zudem keine Parkplatzgarantie.
Die Gebühr liegt jährlich bei 30,70 EUR.
Die
Bewirtschaftung der Parkflächen zur allgemeinen Nutzung erfolgt üblicherweise
durch Parkscheibe, Parkuhr oder Parkscheinautomat.
Aus diesem Gründen wird empfohlen, dem Antrag der BV
Hohenlimburg vom 20.04.2005 auf Einrichtung von Bewohnerparken in der Oststraße
nicht zu folgen.
