Mitteilung - 0365/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Geplantes IKEA-Bauvorhaben in WuppertalInformationen zum Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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14.05.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
Zum geplanten Ansiedlungsvorhaben des IKEA-Bauvorhabens in Wuppertal folgt eine kurze Darstellung des Sachstandes.
Begründung
Die Stadt Wuppertal plant weiterhin die Ansiedlung eines IKEA Einrichtungshauses und eines Fachmarktzentrums (Homepark) mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 46.000 m². Aufgrund des Standortes am Rande des Stadtgebietes und somit außerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches bestehen erhebliche Bedenken der Umlandgemeinden, dass die Innenstädte und Ortszentren durch die geplante Ansiedlung stark beeinträchtigt werden.
Aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Planungen
? Herbst 2012: Einleitung des Verfahrens: 49. Änderung des Flächennutzungsplanes -Dreigrenzen- und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1136 V-Dreigrenzen der
Stadt Wuppertal
? Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat im September 2012 eine Stellungnahme zum Bauleitplanverfahren beschlossen.
Diese macht unter anderem deutlich, dass die eingeleitete Änderung des Flächennutzungsplanes sowohl mit den Zielen des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf als auch mit den in Aufstellung befindlichen Zielen des Landesentwicklungsplans NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, nicht vereinbar ist.
? Oktober 2012: Gemeinsames Schreiben an die Staatskanzlei des Landes NRW, mit der Bitte, die rechtlichen Möglichkeiten zur Untersagung der geplanten Ansiedlung auszuschöpfen. Beteiligte dieses Schreibens waren neben der Stadt Hagen alle umliegenden Kreise und Gemeinden, die IHK Mittleres Ruhrgebiet, SIHK, RVR und REHK.
? Auswirkungsanalyse durch die GMA Köln zum IKEA und dem Homepark. Für Hagen (Einzugsgebiet Zone III) werden keine negativen städtebaulichen Auswirkungen attestiert.
? Dezember 2012: Untersagungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Änderung des Flächennutzungsplanes.
? Erneute Offenlage des Bauleitplanverfahrens mit gleichbleibendem Planungsziel und lediglich geringfügiger Änderung der gewählten Darstellungsinhalte.
Die Stadt Hagen wurde am Bauleitplanverfahren nicht beteiligt. Auf Nachfrage bei der Stadt Wuppertal wurde erläutert, dass, mit Abstimmung der Bezirksregierung, die Städte aus dem Einzugsbereich der Zone III nicht am Verfahren beteiligt werden.
? Erneutes Schreiben der o. g. Beteiligten an die Staatskanzlei mit der Bitte um Ablehnung, an dem sich die Stadt Hagen ebenfalls wieder beteiligt hat.
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