Beschlussvorlage - 1124/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/86 (419) –Campingplatz Hengsteysee– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 26.06.1986.

 

 

Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss):

 

Der Bebauungsplanbereich umfasst das Gebiet ausgehend von der Dortmunder Straße entlang des Hengsteysee's nach Osten in einer Tiefe von ca. 280 m unter Einschluss des Bootshauses, von hier nach Süden bis zur Bundesbahnlinie, entlang der Bundesbahnlinie nach Westen bis zur Dortmunder Straße, von hier entlang der Dortmunder Straße nach Norden zum Ausgangspunkt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich

 

 

 

Begründung

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 26.06.1986 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/86 (419) –Campingplatz Hengsteysee– beschlossen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.08.1986 öffentlich bekanntgemacht.

 

Bei der Beteiligung der Ämter im Rahmen des Beteiligungsverfahrens im Jahr 1989 wurde das Verfahren unter dem Titel Bebauungsplan Nr. 2/86 (419) –Wochenendhausplatz / (Wochenendhausgebiet in der Begründung) Hengsteysee– geführt.

 

Die Bürgeranhörung wurde am 18.05.1990 bekanntgemacht und am 28.05.1990 durchgeführt.

 

Der nach der Bürgeranhörung überarbeitete Planentwurf wurde baulich umgesetzt.

 

Die Genehmigung erfolgte gemäß  § 70 der Bauordnung für das Land Nordrhein–Westfalen  (BauONW) von 1984.

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/86 (419) –Campingplatz Hengsteysee–, das nur auf dieses Einzelvorhaben (Campingplatz / Wochenendhausplatz mit Parkplatz an der Dortmunder Straße) ausgerichtet war, kann daher eingestellt werden.

 

 

Anlage:

 

Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/86 (419) –Campingplatz Hengsteysee–

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.05.2013 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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08.05.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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08.05.2013 - Umweltausschuss - vertagt

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14.05.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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16.05.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen