Beschlussvorlage - 0273/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbauvariante Parkplatz Rehstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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18.04.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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30.04.2013
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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14.05.2013
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Sachverhalt
Vorbemerkungen:
Nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Haspe und Hagen Mitte hatte der Stadtentwicklungsausschuss am 18.09.2012 auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage Nr. 0700/2012 beschlossen, die Erschließungsanlage zu den Gewerbegrundstücken ehem. Sportplatz Kückelhausen im Zusammenhang mit der Südumgehung Haspe zu realisieren.
Nicht beschlossen wurde die Ausbauplanung des Parkplatzes in der vorgestellten Form mit ca. 50 öffentlichen Stellplätzen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den benachbarten Gewerbetreibenden Gespräche zu führen, um das Interesse an einem möglichen Flächenerwerb zu erkunden.
Mit Mitteilung vom Januar 2013 wurde berichtet, dass keine der Firmen ein Interesse an einem Grundstücksankauf oder Anpachtung hat.
Darauf hin hat die Fachverwaltung einen Kompromissvorschlag für eine kleinere Parkfläche ausgearbeitet, der im Folgenden vorgestellt werden soll.
Neue Planung:
Kernpunkt der neuen Variante ist die deutliche Reduzierung der Parkfläche und der damit verbundenen Flächenbefestigung. Außerdem soll aus Kostengründen die Begrünung nur im unmittelbar angrenzenden Parkflächenbereich erfolgen.
Es sollen nunmehr 10 weitere Stellplätze angeboten werden, die direkt an der Erschließungsanlage zu den Gewerbegrundstücken als Senkrechtstellplätze angelegt werden. Dadurch kann auf eine weitere Fahrgasse verzichtet werden. Daneben ist auch eine gesonderte Entwässerungsanlage nicht mehr erforderlich, da das Oberflächenwasser auf die Erschließungsstraße abgeleitet- und hier über Straßeneinläufen an die Kanalisation abgeführt werden kann.
Die Parkstandgröße ist jeweils 2,50 m x 5,00 m. Die Einfassung der gepflasterten Stellplätze erfolgt mit Hochbordsteinen der Dimension 12/15/25 cm.
Zusammen mit den bereits beschlossenen Stellplätzen werden nun insgesamt 22 Plätze angeboten, wovon 2 als Behindertenstellplätze ausgewiesen werden sollen.
Zur Eingrünung der Parkleiste soll entlang der zusätzlichen Stellplätze eine 2,00 m bis 3,00 m breite halbhohe Pflanzung, der angrenzenden Verkehrsgrünfläche entsprechend, angelegt werden. Innerhalb dieses Pflanzstreifens sind 6 Bäume der gleichen Art wie die hier vorhandenen Straßenbäume vorgesehen.
Die restliche, zunächst nicht benötigte Fläche von ca. 1.500 m² zum Bahndamm hin, wird mit Rasen eingesät und so gepflegt, dass eine akzeptable Optik erreicht wird.
Die vorgestellte Variante erlaubt im Bedarfsfall mögliche Erweiterungen der Parkfläche und ist somit auch auf der Basis des vorhandenen Bebauungsplanes ausführbar.
Kostensituation:
Durch die erhebliche Reduzierung der Ausbauflächen ist auch die Kostensumme deutlich verringert worden. So kann für den Ausbau der Stellplätze von ca. 15.000,- ausgegangen werden.
Für die Begrünung werden ca. 25.000,- angesetzt, so dass die Realisierung der dargestellten Planung insgesamt mit ca. 40.000,- angegeben werden kann.
Die Finanzierung ist durch vorhandene Stellplatzablösebeträge gesichert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
X | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5460 | Bezeichnung: | Parkplätze |
Produkt: | 1.54.60.02 | Bezeichnung: | Unterhaltung Parkplätze |
Kostenstelle: | 56050 | Bezeichnung: | Parkplätze |
| Kostenart | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Ertrag (-) | 414800 | | -273,-- | -273,-- | -273,-- |
Aufwand (+) | 524201 | | 600,-- | 600,-- | 600,-- |
Aufwand (+) | 571250 |
| 273,-- | 273,-- | 273,-- |
Eigenanteil |
| | 600,-- | 600,-- | 600,-- |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: | 5460 | Bezeichnung: |
|
Finanzstelle: | 5000241 | Bezeichnung: | Verwendung Stellplatzablöse |
| Finanzpos. | Gesamt | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Einzahlung(-) |
| | | | | |
Auszahlung (+) | 785200 | 40.000 | 40.000 | | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
X | Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Der Parkplatz sowie de Bepflanzung dieses ist in der Bilanz in Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten von insgesamt 40.000,-- zu aktivieren. Die Nutzungsdauer für den Parkplatz beträgt 55 Jahre. Die Bepflanzung in Höhe von 25.000,- unterliegt keiner Afa und stellt somit keinen Aufwand dar. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Finanzierung der Maßnahme aus der Stellplatzablöse führt zu einer Passivierung von Sonderposten in Höhe von 40.000,-- . Dieser ist bezogen auf den Parkplatz parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen. Eine ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens für die Bepflanzung entfällt. |
4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil 4,5 % | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | 600,-- |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 273,-- |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | 873,-- |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -273,-- |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 600,-- |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | Thomas Grothe Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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271 kB
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