Beschlussvorlage - 0200/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Veränderungssperrre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 4/12 (641) Vergnügungsstätten Altenhagener Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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30.04.2013
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.05.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.05.2013
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 4/12 (641) Vergnügungsstätten Altenhagener Straße.
Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Sachverhalt
Begründung:
Vorbemerkung:
Die Entscheidung über den Bauantrag: Bistro und Wettannahme in ehemaliger Verkaufsstätte auf dem Grundstück Altenhagener Straße 28
Gemarkung Eckesey, Flur 12, Flurstück 105
Az.: 1/63/BA/0036/12 wurde mit Schreiben vom 1.10.2012 nach § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 31.7.2013 ausgesetzt.
Die Entscheidung über den Bauantrag: geplantes Wettbüro auf dem Grundstück Altenhagener Straße 25
Gemarkung Eckesey, Flur 13, Flurstück 152 wurde ebenfalls mit Schreiben vom 1.10.2012 nach § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 30.9.2013 ausgesetzt.
Beide Vorhaben liegen im Geltungsbereich des eingeleiteten Bebauungsplanes Nr. 4/12 (641) Vergnügungsstätten Altenhagener Straße. Die Einleitung wurde vom Rat der Stadt am 20.9.2012 beschlossen.
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 28.06.2012 das Vergnügungsstättenkonzept als übergeordnetes städtebauliches Konzept im Sinne des §1 Abs.6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Dieses Konzept soll als Grundlage zur zukünftigen planungs- und bauordnungsrechtlichen Steuerung von Vergnügungsstätten dienen. Es sollen sowohl geeignete Standorte für Automatenspielhallen identifiziert, als auch städtebaulich sensible Gebiete vor einer Ansiedlung solcher Einrichtungen geschützt werden.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/12 (641) Vergnügungsstätten Altenhagener Straße befindet sich das Quartierversorgungszentrum Altenhagen. Dieses wurde im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Hagen als zentraler Versorgungsbereich definiert. Das Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Hagen trifft dazu folgende Aussage:
Zielsetzungen sind demnach, dass weitere Agglomerationen von Vergnügungsstätten an diesem Standort nicht sinnvoll sind. Insbesondere im nördlichen Bereich des B-Planes steht die Versorgunsgfunktion im Vordergrund. Die Ansiedlung von Vergnügungsstätten kann zu Verdrängungsprozessen führen. Dadurch ergeben sich Verzerrungen des Boden-/ und Mietpreisgefüges, die bereits bestehenden Trading-Down Effekte werden verstärkt. Eine Entwertung der geleisteten öffentlichen Investitionen sind unbedingt zu vermeiden. Die üblichen Außendarstellungen von Spielhallen oder Wettbüros sind grundsätzlich städtebaulich nur schwer zu integrieren. Eine weitere Ansiedlung von Vergnügungsstätten in diesem Bereich führt zu einer negativen Beeinträchtigung des Straßenbildes.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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535 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,8 kB
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