Beschlussvorlage - 0134-1/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5/13 (649) „Steuerung von Vergnügungsstätten im Bereich Frankfurter Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

 

Begründung

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist nur im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB möglich, wenn „der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert wird“.

 

Eine erneute Bewertung der vorhandenen Bebauung im Plangebiet hat ergeben, dass die Nutzungsstrukturen bestehend aus Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistungen und Gewerbe nicht eindeutig den angestrebten Baugebietsfestsetzungen Besonderes Wohngebiet, Mischgebiet und Kerngebiet zuzuordnen sind. Damit kann die Anforderung des Gesetzgebers, den Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich zu verändern, nicht rechtssicher erfüllt werden.

 

Um den rechtlichen Bedenken zu folgen, besteht die Absicht, den Bebauungsplan nicht im vereinfachten sondern in einem „normalen“ Verfahren aufzustellen. Es kann deshalb nicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verzichtet werden.

 

Der in der Ursprungsvorlage aufgeführte Beschlussvorschlag a) wird geändert  und der  Beschlussvorschlag b) entfällt.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordnter

 

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Beschlüsse

Erweitern

14.05.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.05.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen