Beschlussvorlage - 0134-1/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 5/13 (649)Steuerung von Vergnügungsstätten im Bereich Frankfurter Straßehier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.05.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.05.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist nur im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB möglich, wenn der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert wird.
Eine erneute Bewertung der vorhandenen Bebauung im Plangebiet hat ergeben, dass die Nutzungsstrukturen bestehend aus Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistungen und Gewerbe nicht eindeutig den angestrebten Baugebietsfestsetzungen Besonderes Wohngebiet, Mischgebiet und Kerngebiet zuzuordnen sind. Damit kann die Anforderung des Gesetzgebers, den Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich zu verändern, nicht rechtssicher erfüllt werden.
Um den rechtlichen Bedenken zu folgen, besteht die Absicht, den Bebauungsplan nicht im vereinfachten sondern in einem normalen Verfahren aufzustellen. Es kann deshalb nicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verzichtet werden.
Der in der Ursprungsvorlage aufgeführte Beschlussvorschlag a) wird geändert und der Beschlussvorschlag b) entfällt.
