Beschlussvorlage - 0437/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der im Wege der Dringlichkeit gefasste Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.04.2013 (DS 0337/2013) bzgl. der Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters der Stadt Hagen für die Hauptversammlung der ENERVIE AG wird genehmigt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

 

Begründung

 

An der ENERVIE – Südwestfalen Energie und Wasser AG ist die Stadt Hagen/HVG mit 42,66% beteiligt. Die ENERVIE-Südwestfalen Energie und Wasser AG hielt am 29.04.2013 ihre ordentliche Hauptversammlung ab. Hierzu war ein stimmberechtigter Vertreter bzw. eine stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zu benennen.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.04.2013 wurde der Beschluss gefasst, Herrn Dr. Geiersbach als stimmberechtigten Vertreter für die Stadt Hagen zur Hauptversammlung der ENERVIE-Südwestfalen Energie und Wasser AG zu entsenden.

Begründung der Dringlichkeit: Durch den vorgezogenen Jahresabschluss („fast close“) der ENERVIE AG fand die Hauptversammlung bereits am 29.04.2013 statt. Die nächste Ratssitzung der Stadt Hagen wäre jedoch erst am 16.05.2013 gewesen, so dass bis zur Hauptversammlung kein Ratsbeschluss herbeigeführt werden konnte. Daher  ist eine Beschlussfassung im Rahmen der Dringlichkeit gem. § 60 (1) GO erforderlich gewesen (siehe Anlage).

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

Jörg Dehm, Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.05.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen