Beschlussvorlage - 0407/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2014 bis 31.12.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 25 Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.05.2013
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die in der ausgelegten Liste aufgeführten Personen dem beim Amtsgericht Hagen gebildeten Wahlausschuss zur Wahl als Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht Hagen vorzuschlagen.
Die Liste ist Gegenstand der Niederschrift.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Dem Wahlausschuss beim Amtsgericht Hagen ist mindestens die doppelte Anzahl der als Haupt- und Hilfsschöffen benötigten Personen in einer Vorschlagsliste zu benennen = wünschenswert wären somit mindestens 412 Personen.
Begründung
Gem. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und den dazu vom Justizministerium und dem Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration erlassenen Ausführungsvorschriften ist in jedem 5. Jahr von den Gemeinden eine Vorschlagsliste für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen zu erstellen.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2 GVG).
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten (§ 36 Abs 2 GVG).
In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt sind (§ 36 Abs. 4 GVG). Gem. des Schreibens des Präsidenten vom 21.12.2012 werden 206 Personen als Haupt- und Hilfsschöffen am Amts- und Landgericht Hagen benötigt, so dass in die Vorschlagsliste somit mindestens 412 Personen aufgenommen werden sollen (es ist jedoch nicht fehlerhaft, wenn die Liste diese erforderliche doppelte Anzahl nicht erreicht).
Von der Verwaltung wurden sämtliche hier eingegangenen Bewerbungen in die Liste aufgenommen. Die einzigen Ausnahmen sind gewesen:
- bereits in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe tätig gewesen, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert (Ziffer 2.4.3 der Ausführungsvorschriften)
- Wohnort zum Zeitpunkt der Aufstellung der Liste nicht in Hagen (Ziffer 2.4.2).
Die Bewerber haben eine entsprechende Ablehnung erhalten.
Neben den o.a. gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wurde in die Vorschlagsliste aufgenommen:
- bereits als Schöffe in einer der beiden Vorgängerperioden tätig gewesen (2005-2008 oder 2009 bis 2013)
- Wunsch eines bestimmten Einsatzgebietes (Amtsgericht oder Landgericht)
Die weiteren freiwilligen Angaben, die im Bewerbungsvordruck abgefragt wurden, sind dem beiliegenden Muster des Formulars zu entnehmen. Die ausgefüllten - teilweise mit Begründungen versehenen Bewerbungen können in den ausliegenden Ordnern eingesehen werden.
Sämtliche Bewerber haben sich durch Unterschrift damit einverstanden erklärt, dass auch die freiwilligen Daten an die Gemeindevertretung und den Schöffenwahlausschuss weiter gegeben werden.
Die Übermittlung darf dabei nur zum Zweck der Schöffenwahl erfolgen.
Die vom Rat der Stadt beschlossene Vorschlagsliste wird gem. § 37 GVG eine Woche lang für evtl. Einsprüche zur Einsichtnahme ausgelegt; danach wird sie an das Amtsgericht weiter geleitet.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die in der Liste aufgeführten Personen dem Wahlausschuss beim Amtsgericht zu benennen, damit dieser aus dem Personenkreis die erforderlichen Haupt- und Hilfsschöffen wählen kann.
Um einen entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Hagen wird gebeten.

16.05.2013 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die in der ausgelegten Liste aufgeführten Personen dem beim Amtsgericht Hagen gebildeten Wahlausschuss zur Wahl als Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht Hagen vorzuschlagen.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |