Beschlussvorlage - 0366/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

1.      Herrn Dr. Wilfried Eversberg,
 

2.      ________________________
 

3.      ________________________
 

4.      ________________________
 

5.      ________________________
 

6.      ________________________
 

7.      ________________________
 

8.      ________________________

 

als Vertrauenspersonen in den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Hagen zu wählen.

 

Im Vertretungsfall wird für Herrn  Dr. Eversberg __________________ gewählt.

 

 

 

 

 

Der Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gefasst.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Gemäß des Runderlasses des Justizministeriums und des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration zur „Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt“ vom 04.03.2009 in der aktuellen Fassung tritt beim Amtsgericht Hagen in jedem 5. Jahr ein Ausschuss zusammen, der  aus der Vorschlagsliste die Personen für das Schöffenamt wählt (Amtsperiode 01.01.2014 bis 31.12.2018)

 

Er besteht aus einem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, einer „beamteten Person der Verwaltung und 7 Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion“ (Ziffer 4.1).

 

Als „beamtete Person der Verwaltung“ gehört dem Ausschuss der  Hauptverwaltungsbeamte an.  Von der Verwaltung wird in Vertretung des Herrn Oberbürgermeisters Herr Dr. Eversberg, stellvertretender Leiter des Rechtsamtes, vorgeschlagen.

Um die Beschlussfähigkeit des Ausschusses nicht zu gefährden, ist für ihn ein Vertreter zu bestellen.

 

Die Vertrauenspersonen sind aus der Einwohnerschaft des Amtsgerichtsbezirks zu wählen; es ist nicht erforderlich, dass sie Mitglieder einer kommunalen Vertretung sind, sondern können auch z.B. aus gesellschaftlichen Organisationen rekrutiert werden.

 

Die Vertrauensleute müssen gem. Ziffer 4.3 vom Rat der Stadt Hagen mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen  Mitgliederzahl gewählt werden (§ 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz GVG).

 

Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn  wenigstens der Vorsitzende, der Vertreter der Verwaltung und drei Vertrauenspersonen anwesend sind.

 

In den letzten Ausschuss (Amtsperiode 2009-2013) wurden durch Beschluss des Rates der Stadt vom 08.05.2008 folgende Vertrauenspersonen gewählt:

 

1.      Karin Kuschel-Eisermann,

2.      Corinna Niemann,

3.      Bernd Löwenstein,

4.      Petra Priester-Büdenbender,

5.      Jörg Meier,

6.      Helmut Lux,

7.      Hans-Otto Marscheider.

 

Neben diesen 7 Vertrauenspersonen nahm Herr Dr. Eversberg als Vertreter des Herrn Oberbürgermeisters teil.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten..

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Jörg Dehm

gez. Christoph Gerbersmann

(Oberbürgermeister )

(Stadtkämmerer)

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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16.05.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen