Beschlussvorlage - 0366/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 25 Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.05.2013
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
1. Herrn Dr. Wilfried Eversberg,
2. ________________________
3. ________________________
4. ________________________
5. ________________________
6. ________________________
7. ________________________
8. ________________________
als Vertrauenspersonen in den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Hagen zu wählen.
Im Vertretungsfall wird für Herrn Dr. Eversberg __________________ gewählt.
Der Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gefasst.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Gemäß des Runderlasses des Justizministeriums und des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt vom 04.03.2009 in der aktuellen Fassung tritt beim Amtsgericht Hagen in jedem 5. Jahr ein Ausschuss zusammen, der aus der Vorschlagsliste die Personen für das Schöffenamt wählt (Amtsperiode 01.01.2014 bis 31.12.2018)
Er besteht aus einem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, einer beamteten Person der Verwaltung und 7 Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion (Ziffer 4.1).
Als beamtete Person der Verwaltung gehört dem Ausschuss der Hauptverwaltungsbeamte an. Von der Verwaltung wird in Vertretung des Herrn Oberbürgermeisters Herr Dr. Eversberg, stellvertretender Leiter des Rechtsamtes, vorgeschlagen.
Um die Beschlussfähigkeit des Ausschusses nicht zu gefährden, ist für ihn ein Vertreter zu bestellen.
Die Vertrauenspersonen sind aus der Einwohnerschaft des Amtsgerichtsbezirks zu wählen; es ist nicht erforderlich, dass sie Mitglieder einer kommunalen Vertretung sind, sondern können auch z.B. aus gesellschaftlichen Organisationen rekrutiert werden.
Die Vertrauensleute müssen gem. Ziffer 4.3 vom Rat der Stadt Hagen mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt werden (§ 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz GVG).
Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn wenigstens der Vorsitzende, der Vertreter der Verwaltung und drei Vertrauenspersonen anwesend sind.
In den letzten Ausschuss (Amtsperiode 2009-2013) wurden durch Beschluss des Rates der Stadt vom 08.05.2008 folgende Vertrauenspersonen gewählt:
1. Karin Kuschel-Eisermann,
2. Corinna Niemann,
3. Bernd Löwenstein,
4. Petra Priester-Büdenbender,
5. Jörg Meier,
6. Helmut Lux,
7. Hans-Otto Marscheider.
Neben diesen 7 Vertrauenspersonen nahm Herr Dr. Eversberg als Vertreter des Herrn Oberbürgermeisters teil.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten..
