Beschlussvorlage - 0272/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Langenkamp 1. Nachtrag mit Ausnahme des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7/10 (622) –Bahnhof Hohenlimburg/Bahnstraße-.

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 9.6.2011 die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 –Langenkamp-

1. Nachtrag mit Ausnahme des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7/10 (622) –Bahnhof Hohenlimburg/Bahnstraße- beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 22.6.2011 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Nach § 4 der Satzung tritt die Veränderungssperre am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft. Nach § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.

 

Ziel des Bebauungsplanänderungsverfahrens:

Änderung der Festsetzungen zur Neuregung von Vergnügungsstätten, hier insbesondere von Spielhallen und Wettbüros.

 

Die Bearbeitung dauert zurzeit noch an.

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist somit um ein Jahr zu verlängern.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.04.2013 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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14.05.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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16.05.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen