Beschlussvorlage - 0217/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Zur Ergänzung des Angebotes im Stadtbezirk Hohenlimburg wird dem Neubau einer Kindertageseinrichtung am Standort Hasselbach zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Übernahme des og. Trägeranteils mit der Bezirksregierung abzustimmen.

3. Die Betriebsaufnahme der Kindertageseinrichtung soll zum 1.08.2014 erfolgen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Aufgrund umfangreicher Sanierungs- und für die U3-Betreuung erforderlicher Umbaumaßnahmen, bestand die Absicht die Kindertageseinrichtung Hasselbach schrittweise zu schließen. Nach Gesprächen des Trägers der Einrichtung (AWO) mit einem Investor, wurde dem Eigentümer des Gebäudes, dem Hohenlimburger Bauverein, ein Kaufangebot unterbreitet. Nun ist vorgesehen das alte Gebäude abzureißen und an selber Stelle eine dreigruppige Kindertageseinrichtung neu zubauen.  Die Einrichtung trägt dazu bei, die Versorgungsquote von 38% Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren im Stadtbezirk Hohenlimburg zu erreichen. Zum Betrieb der Einrichtung erwartet der Träger die Übernahme der Trägeranteile in Höhe von 90%.

 

 

Begründung

 

Bei der Kindertageseinrichtung Hasselbach handelt es sich ursprünglich um eine zweigruppige Einrichtung zur Betreuung von Kindern über 3 Jahren in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Die Einrichtung befindet sich im Erdgeschoss eines von weiteren drei Parteien gemieteten Wohnhauses.  Im Zuge der Maßnahmen zum U 3 Ausbau wurde festgestellt, dass es nur unter erheblichem Kostenaufwand möglich ist, die Einrichtung entsprechend des Raumprogramms und nur bei Reduzierung des Platzangebotes umzubauen. Aufgrund des Gesamtzustandes des Gebäudes und der entstehenden Kosten für die umfangreichen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, entschied der Träger die Einrichtung schrittweise zu schließen. So wird im laufenden Kindergartenjahr nur noch eine Gruppe in der Einrichtung betreut, von denen nur 8 Kinder im Sommer nicht in die Schule wechseln werden.

 

Im Herbst 2012 teilte der Eigentümer des Gebäudes, der Hohenlimburger Bauverein, mit, dass zwei der Mietwohnungen seitens der Mieter aufgegeben wurden und bei der dritten Mietpartei aus Altersgründen voraussichtlich ebenfalls ein Umzug erforderlich wird. Daraufhin wurden die Umbau- und Sanierungskosten unter der Voraussetzung der Nutzung des gesamten Gebäudes als Kindertageseinrichtung neu bewertet. Im Ergebnis lag der erforderliche Kostenaufwand weit über den Kosten für einen Neubau. In einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Hohenlimburger Bauverein, dem Träger der Kindertageseinrichtung (AWO) und dem Fachbereich Jugend & Soziales wurde die Schließung der Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung aller Aspekte bestätigt.

 

Im Dezember 2012 informierte die AWO den Fachbereich, dass die Absicht besteht für einen Neubau der Kindertageseinrichtung am Standort Hasselbach einen Investor zu finden. Dieser soll das Grundstück vom Hohenlimburger Bauverein erwerben, eine Kindertageseinrichtung am gleichen Standort errichten und der AWO als Träger vermieten. Nach offensichtlicher Einigung der AWO mit dem Büro Sommer & Partner wurden erste Gespräche mit dem Hohenlimburger Bauverein aufgenommen.

Mit Schreiben vom 14.02.2013 (Anlage)  teilt die AWO nun Details zur Gesamtplanung mit.

 

Es soll eine dreigruppige Kindertageseinrichtung mit 16 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren und  ca. 37 Plätzen für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren entstehen. Die Fertigstellung der Einrichtung ist für den 01.08.2014 vorgesehen. Zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten benötigt der Träger “die Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Hagen - wie bei unseren andern Kindertageseinrichtungen“. Darüber hinaus beabsichtigt der Träger alle zur Verfügung stehenden Investitionsfördermittel in Anspruch zu nehmen.

 

Sozialraumbewertung

 

Bis zur Erreichung der Zielvorgabe von 38 % Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren müssen für den Stadtbezirk Hohenlimburg noch ca. 45 Plätze geschaffen werden. Zur Versorgung von Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren werden noch ca. 30 Plätze benötigt. Im og. Gespräch zwischen dem Hohenlimburger Bauverein, der AWO und dem Fachbereich Jugend & Soziales im Dezember 2012 wurde seitens der Jugendhilfeplanung darauf hingewiesen, dass der Standort Hasselbach zur Gesamtversorgung des Stadtbezirkes nicht unbedingt geeignet ist. Die langjährige Tradition des Standortes kann dieses Manko jedoch bei zeitnaher Errichtung der neuen Einrichtung aufheben.

Für das Kindergartenjahr 2013/2014 werden aufgrund der Überhangplätze in fast allen Hohenlimburger Kindertageseinrichtungen voraussichtlich alle Kinder versorgt werden können. Da bis zum Meldestichtag 15.03. keine weiteren Anfragen vorlagen, ist eine unterjährige Betriebseröffnung unter Berücksichtigung des finanziellen Risikos nicht erforderlich.

 

Finanzierung

 

Konkrete Anträge auf Investitionsförderung liegen noch nicht vor. Anhand der beabsichtigen U 3 Plätze würde sich die Förderung aus Landesmitteln auf insgesamt 272.000 € belaufen, die im Rahmen der Betriebskostenförderung beim Mietkostenzuschuss anzurechnen sind.  

Der Landeszuschuss und der Jugendamtszuschuss zu den laufenden Betriebskosten sind sowohl auf der Ertragsseite, als auch auf der Aufwandsseite, im Rahmen der U3-Ausbauplanung bereits in den Planwerten für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 berücksichtigt.

Die beantragte Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Hagen wäre analog zu den anderen Förderanträgen zu behandeln. Da es sich bei der Übernahme des Trägeranteils um eine freiwillige Leistung der Stadt Hagen handelt, hat sich die Bezirksregierung eine Entscheidung im Einzelfall, anhand einer zu fertigenden Dokumentation, vorbehalten. Aufgrund des angekündigten neuen Kinderbildungsgesetzes zum Kindergartenjahr 2014/2015 werden in diesem Jahr alle Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr geschlossen.

Unter Zugrundelegung der beabsichtigten Gruppenkonstellation würde sich die freiwillige Förderung der Einrichtung im Kindergartenjahr 2014/2015 nach den bisherigen Gruppenpauschalen  auf rd. 32.700 € (90% von 9%)  belaufen.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1.36.50.01.01

Bezeichnung:

Kindertageseinrichtungen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2014

2015

2016

Ertrag (-)

414200

€

-74.418€

-179.719€

-182.414€

Aufwand (+)

531800

€

166.526€

402.160€

408.192€

Eigenanteil

 

€

92.108€

222.441€

225.778€

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5000166

Bezeichnung:

Investitionszuschüsse an Dritte/Kitas

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

2014

2015

2016

Einzahlung(-)

681200

-272.000€

-136.000€

-136.000€

€

€

Auszahlung (+)

781800

272.000€

136.000€

136.000€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgabe in Höhe von 272.000,-- € an die AWO stellt einen Investitionskostenzuschuss dar und ist somit als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren.

Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 20 Jahren abzugrenzen, da sich die Investition auf die Förderung von unbeweglichem Vermögen bezieht.

Die Abgrenzung führt zu Aufwand in der Ergebnisrechnung.

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung über eine Zuwendung des LWL für den Ausbau von u3-Kindergartenplätzen erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.

Die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen der Aktivseite (aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellt in gleicher Höhe einen Ertrag dar.

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Dr. Christian Schmidt

Erster Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.04.2013 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.04.2013 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.05.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.05.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen