Beschlussvorlage - 0440/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A)

 

Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen der Stadt Hagen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:

 

(als Vertreter/in der

Gemeinde nach § 113

1.  ______________________________________________Abs. 2 GO NW)

 

2.  ______________________________________________

 

3.  ______________________________________________

 

4.  ______________________________________________

 

5.  ______________________________________________

 

6.  ______________________________________________

 

7.  ______________________________________________

 

8.  ______________________________________________

 

9.  ______________________________________________

 

10.______________________________________________

 

11.______________________________________________

 

12.______________________________________________

 

13.______________________________________________

 

14.______________________________________________

 

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen der Stadt Hagen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:

 

(als Vertreter/in der

Gemeinde nach § 113

1.  ______________________________________________Abs. 2 GO NW)

 

2.  ______________________________________________

 

3.  ______________________________________________

 

4.  ______________________________________________

 

5.  ______________________________________________

 

6.  ______________________________________________

 

7.  ______________________________________________

 

8.  ______________________________________________

 

9.  ______________________________________________

 

10.______________________________________________

 

 

 

B)  Der Rat der Stadt Hagen bestellt _____________________________________ als stimmberechtigte/n Vertreter/in zu der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HVG und der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG.

 

Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HVG

 

1.                 den Jahresabschluss und den Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 festzustellen,

2.                 der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen,

3.                 dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen,

4.                 den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen,

5.                 der Gründung der Hagener Service–GmbH unter der Maßgabe zuzustimmen, dass der Gesellschaftszweck auf Dienstleistungen innerhalb des HVG-Konzerns beschränkt wird, und

6.                 die unter Beschluss A) genannten Personen als Vertreter/innen der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat vorzuschlagen und diese zu wählen.

 

Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG

 

1.                 den bereits festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 zur Kenntnis zu nehmen,

2.                 dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen,

3.                 dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen,

4.                 den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen und

5.                 die unter Beschluss A) genannten Personen als Vertreter/innen der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat vorzuschlagen und diese zu wählen.

 

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Sachverhalt

Zu A)

 

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesell-schaft mbH und der Hagener Straßenbahn AG läuft zum 20. Juni 2005 (Zeitpunkt der Haupt- und Gesellschafterversammlung) ab. Daher ist ein Wahlvorschlag des Rates der Stadt Hagen erforderlich.

 

 

Zu B)

 

Zur Stimmrechtsausübung in den beiden Gremien muss ein Vertreter/ eine Vertreterin der Stadt Hagen bestellt werden und ihm/ ihr sind Weisungen zur Stimmrechtsausübung zu erteilen.


Zu A)

 

Die letzte Nachwahl zur Besetzung des Aufsichtsrates der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) wurde nach der Kommunalwahl im September 2004 erforderlich, da einige Mitglieder nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen angehörten. Diese Nachwahl galt nur für die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates.

 

Nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HVG endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder spätestens mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach der Wahl des Aufsichtsrates beginnt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Amtszeit endet somit im Jahr 2005.

Daher muss nun eine komplette Neubesetzung des Aufsichtsrates vorgenommen werden.

Derzeit gehören folgende Vertreter/innen der Stadt Hagen dem Aufsichtsrat der HVG an:

 

1.      Herr Oberbürgermeister Peter Demnitz (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW)

2.      Herr Christoph Gerbersmann

3.      Herr Dr. Stephan Ramrath

4.      Frau Christiane Herms

5.      Herr Claus Thielmann

6.      Herr Joachim Riechel

7.      Herr Jochen Weber

8.      Herr Christoph Purps

9.      Herr Peter Asbeck

10. Herr Ulrich Häßner

11. Herr Christian Peters

12. Herr Timo Schisanowski

13. Frau Ramona Timm-Bergs

14. Herr Heinz Schmidt

 

 

Nach § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der HVG besteht der Aufsichtsrat aus 21 Mitgliedern, wovon 14 Mitglieder von der Gesellschafterversammlung gewählt werden. Die übrigen sieben Mitglieder werden von den wahlberechtigten Arbeitnehmern der Gesellschaft und der Konzerngesellschaften gewählt, worunter sich drei Arbeitnehmer-vertreter befinden können, die keinem der drei Unternehmen angehören.

 

 

 

Eine Nachwahl zur Besetzung des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG wurde nach der Kommunalwahl im September 2004 erforderlich, da zwei Mitglieder nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen angehörten, und der ehemalige Erste Beigeordnete Ludwig sein Aufsichtsratsmandat Ende November 2004 niedergelegt hat. Diese Nachwahlen galten nur für die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates.

 

Nach § 9 Abs. 2 der Satzung der Hagener Straßenbahn endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder spätestens mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach der Wahl des Aufsichtsrates beginnt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Amtszeit endet somit im Jahr 2005.

Daher muss nun eine komplette Neubesetzung des Aufsichtsrates vorgenommen werden.

Derzeit gehören folgende Vertreter/innen der Stadt Hagen dem Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG an:

 

1.      Herr Peter Asbeck

2.      Herr Stefan Finck

3.      Herr Dr. Hans-Dieter Fischer

4.      Herr Rüdiger Ludwig

5.      Herr Michael Grzeschista

6.      Herr Wolfgang Röspel

7.      Herr Friedrich Silbersiepe

8.      Frau Marina Hirsch

9.      Frau Ursula Otting

10. Herr Technischer Beigeordneter Thomas Grothe (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW)

 

Nach § 9 Abs. 1 der Satzung der Hagener Straßenbahn AG besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern, wovon zehn Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt werden. Die übrigen Mitglieder werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen von den wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt.

 

 

Nach § 113 Abs. 2 GO NW wird die Gemeinde durch einen vom Rat bestellten Vertreter im Aufsichtsrat vertreten. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen.

 

Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NW festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

 

Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat nimmt der auf den Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Hagen entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch neun Sitze (bei der Hagener Straßenbahn AG) bzw. dreizehn Sitze (bei der HVG) zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW stimmt der Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit ab.

 

 

 

Zu B)

 

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs- GmbH (HVG) und die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG finden zeitgleich am Montag, dem 20. Juni 2005 um 16.00 Uhr im Arcadeon (Haus der Wissenschaft und Weiterbildung), Lennestraße 91, 58093 Hagen, statt.

 

Für diese Sitzungen ist ein stimmberechtigter Vertreter bzw. eine stimmberechtigte Vertreterin zu bestellen, der/die nicht Mitglied der Aufsichtsräte sein darf, da die Gesellschafterversammlung und die Hauptversammlung auch über die Entlastung des Aufsichtsrates beschließt.

 

 

Die Tagesordnung der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HVG umfasst folgende Punkte:

 

1.      Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2004

Geschäftsführung und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss und den Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 in der vorgelegten Form mit dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 14.705.029,16 € bzw. 14.839.815,94 € festzustellen. Der jeweils ausgewiesene Jahresfehlbetrag wird durch den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr abgedeckt.

 

Die Verwaltung hat dem Rat für die nichtöffentliche Sitzung eine Auswertung der Jahresabschlüsse vorgelegt (DRS-NR. 0432/2005). Auf diese Vorlage wird ver-wiesen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Jahres- und den Konzernjahresabschluss festzustellen.

 

 

2.   Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2004

Aufsichtsrat und Geschäftsführung schlagen vor, dem Geschäftsführer Grünhagen Entlastung zu erteilen.

 

 

3.   Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004

      Aufsichtsrat und Geschäftsführung schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

 

 

4.   Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005

Aufsichtsrat und Geschäftsführung schlagen vor, die KPMG Prüfungs- und Bera-tungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor AG in Köln zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen.

 

 

5.   Gründung der Hagener Service-GmbH

Der Aufsichtsrat hat die von der Geschäftsführung vorgeschlagene Gründung der Gesellschaft sowie den Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnis-abführungsvertrages am 2. Mai 2005 beraten und dazu folgenden Beschluss gefasst:

 

1.      Der Aufsichtsrat stimmt vorbehaltlich einer Einigung bezüglich der notwendig noch zu unterzeichnenden Betriebsvereinbarung / Personalüberleitungsverträge der Gründung der Hagener Service-GmbH zu.

 

2.      Der Aufsichtsrat stimmt dem Beschluss des in der Vorlage beschrieben Inhaltes des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zu.

 

3.      Der Aufsichtsrat ermächtigt die Geschäftsführung, alle zur Gründung der Hagener Service-GmbH erforderlichen Verträge und Vereinbarungen abzuschließen.

 

4.      Er empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen und der Gesellschafterversammlung, zu den Ziffern 1 – 3 ebenfalls die Zustimmung.

 

 

Die Geschäftsführung begründet die Sinnhaftigkeit dieser Ausgründung u.a. mit einer Stärkung der Leistungsfähigkeit des HVG-Konzerns und der Möglichkeit, durch Bündelung von Service-Leistungen in einer Gesellschaft. Wegen weiterer Details wird auf die als Anlage beigefügte Vorlage der Geschäftsführung für den Aufsichtsrat verwiesen.

Den gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung einer Marktananlyse und Einholung von Stellungnahmen der örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen wurde nachge-kommen. Beigefügt ist das Anschreiben an die Gewerkschaft ver.di sowie deren grundsätzlich positive Stellungnahme. Eine Reaktion der SIHK und der Kreishand-werkerschaft, welche mit gleichlautenden Schreiben um Stellungnahme gebeten wurden, ist noch nicht erfolgt. Die zu erwartenden Stellungnahmen werden schnellst-möglich nachgereicht.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte der HVG die Chance eröffnet werden, die von dort erwarteten Synergievorteile zu realisieren. Deswegen wird die Gesellschafts-gründung grundsätzlich befürwortet. Allerdings sollte die Gesellschaft auf Dienstleistungen innerhalb des HVG-Konzerns beschränkt bleiben, um nicht derzeit laufenden Überlegungen zur Neustrukturierung des städtischen Beteiligungs-Portfolios vorzugreifen. Die Frage, ob Dienstleistungen für den “Gesamtkonzern Stadt” innerhalb des HVG-Konzerns oder an anderer Stelle gebündelt werden sollen, wirft nämlich eine Vielzahl von Fragen auf, die derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden können.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, der Gründung der Gesellschaft mit der Maßgabe zuzustimmen, dass der Gesellschaftszweck auf Dienstleistungen innerhalb des HVG-Konzern beschränkt wird. Zu diesem Zweck sind in dem als Anlage beigefügten Entwurf eines Gesellschaftsvertrages, welcher von der HVG erarbeitet wurde, in § 2 Abs. 1, 1. Spiegelstrich die Worte “der Stadt Hagen und” zu streichen. Sollte eine Einbindung der Gesellschaft in Service-Leistungen über den HVG-Konzern hinaus sich als sinnvoll erweisen, kann der Gesellschaftsvertrag in unkomplizierter Weise geändert werden.

 

 

6.   Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreter)

 

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreter) läuft mit der ordentlichen Gesellschafterversammlung ab. Die Gesellschafterin wird um einen Wahlvorschlag gebeten.

 

Diesem Wunsch entsprechend ist die Beschlussfassung zu A) vorgesehen.

 

 

 

Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG umfasst folgende Punkte:

 

1.   Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2004 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

 

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 2. Mai 2005 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt.

 

Die Verwaltung hat dem Rat für die nichtöffentliche Sitzung eine Auswertung des Jahresabschlusses vorgelegt (DRS-NR. 0432/2005). Auf diese Vorlage wird verwiesen.

 

 

2.      Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstandsmitglied Grünhagen Entlastung zu erteilen.

 

 

3.      Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

 

 

4.      Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die KPMG Prüfungs- und Beratungs-gesellschaft für den öffentlichen Sektor AG in Köln zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen.

 

5.   Wahl der Aufsichtsratsmitglieder (Aktionärvertreter)

 

Die Amtszeit der städtischerseits vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder läuft mit der ordentlichen Hauptversammlung ab. Die Stadt Hagen als Aktionärin wird um einen Wahlvorschlag gebeten, der durch Beschluss zu A) erfolgt.

 

 

Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der HVG und die letzte ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG hat der Rat Herrn Arndt Hartmann sowie für die letzte außerordentliche Gesellschafterversammlung der HVG Frau Rita Huvers und für die letzte außerordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG wiederum Herrn Arndt Hartmann bestellt.

 

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Auswirkungen

xx

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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25.05.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen