Beschlussvorlage - 0440/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
A) Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) und der Aufsichtsratsmitglieder der Hagener Straßenbahn AG.B) Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/ einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der HVG und die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
25.05.2005
|
Beschlussvorschlag
A)
Der Rat der Stadt Hagen schlägt der
Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
(HVG) folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen der Stadt Hagen zur Wahl in den
Aufsichtsrat vor:
(als Vertreter/in der
Gemeinde nach § 113
1.
______________________________________________Abs. 2 GO NW)
2.
______________________________________________
3.
______________________________________________
4.
______________________________________________
5.
______________________________________________
6. ______________________________________________
7.
______________________________________________
8.
______________________________________________
9.
______________________________________________
10.______________________________________________
11.______________________________________________
12.______________________________________________
13.______________________________________________
14.______________________________________________
Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der
Hagener Straßenbahn AG folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen der Stadt Hagen
zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:
(als Vertreter/in der
Gemeinde nach § 113
1.
______________________________________________Abs. 2 GO NW)
2. ______________________________________________
3.
______________________________________________
4.
______________________________________________
5.
______________________________________________
6.
______________________________________________
7. ______________________________________________
8.
______________________________________________
9.
______________________________________________
10.______________________________________________
B) Der Rat der Stadt
Hagen bestellt _____________________________________ als stimmberechtigte/n
Vertreter/in zu der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HVG und der
ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG.
Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen
Gesellschafterversammlung der HVG
1.
den
Jahresabschluss und den Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004
festzustellen,
2.
der
Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen,
3.
dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen,
4.
den
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen,
5.
der
Gründung der Hagener Service–GmbH unter der Maßgabe zuzustimmen, dass der
Gesellschaftszweck auf Dienstleistungen innerhalb des HVG-Konzerns beschränkt
wird, und
6.
die
unter Beschluss A) genannten Personen als Vertreter/innen der Stadt Hagen für
den Aufsichtsrat vorzuschlagen und diese zu wählen.
Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Hauptversammlung
der Hagener Straßenbahn AG
1.
den
bereits festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 zur Kenntnis
zu nehmen,
2.
dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen,
3.
dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen,
4.
den
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen und
5.
die
unter Beschluss A) genannten Personen als Vertreter/innen der Stadt Hagen für
den Aufsichtsrat vorzuschlagen und diese zu wählen.
Sachverhalt
Zu A)
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesell-schaft mbH und der Hagener Straßenbahn AG läuft zum 20. Juni 2005 (Zeitpunkt der Haupt- und Gesellschafterversammlung) ab. Daher ist ein Wahlvorschlag des Rates der Stadt Hagen erforderlich.
Zu B)
Zur Stimmrechtsausübung in den beiden Gremien muss ein Vertreter/ eine Vertreterin der Stadt Hagen bestellt werden und ihm/ ihr sind Weisungen zur Stimmrechtsausübung zu erteilen.
Zu A)
Die letzte Nachwahl zur Besetzung des Aufsichtsrates der
Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) wurde nach der
Kommunalwahl im September 2004 erforderlich, da einige Mitglieder nicht mehr
dem Rat der Stadt Hagen angehörten. Diese Nachwahl galt nur für die laufende
Amtsperiode des Aufsichtsrates.
Nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HVG endet die
Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder spätestens mit Ablauf der
Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
beschließt, das nach der Wahl des Aufsichtsrates beginnt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die
Amtszeit endet somit im Jahr 2005.
Daher muss nun eine komplette Neubesetzung des
Aufsichtsrates vorgenommen werden.
Derzeit gehören folgende Vertreter/innen der Stadt Hagen dem
Aufsichtsrat der HVG an:
1.
Herr
Oberbürgermeister Peter Demnitz (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2
GO NW)
2.
Herr
Christoph Gerbersmann
3.
Herr
Dr. Stephan Ramrath
4.
Frau
Christiane Herms
5.
Herr
Claus Thielmann
6.
Herr
Joachim Riechel
7.
Herr
Jochen Weber
8.
Herr
Christoph Purps
9.
Herr
Peter Asbeck
10. Herr Ulrich Häßner
11. Herr Christian Peters
12. Herr Timo Schisanowski
13. Frau Ramona Timm-Bergs
14. Herr Heinz Schmidt
Nach § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der HVG besteht
der Aufsichtsrat aus 21 Mitgliedern, wovon 14 Mitglieder von der
Gesellschafterversammlung gewählt werden. Die übrigen sieben Mitglieder werden
von den wahlberechtigten Arbeitnehmern der Gesellschaft und der
Konzerngesellschaften gewählt, worunter sich drei Arbeitnehmer-vertreter
befinden können, die keinem der drei Unternehmen angehören.
Eine Nachwahl zur Besetzung des Aufsichtsrates der Hagener
Straßenbahn AG wurde nach der Kommunalwahl im September 2004 erforderlich, da
zwei Mitglieder nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen angehörten, und der
ehemalige Erste Beigeordnete Ludwig sein Aufsichtsratsmandat Ende November 2004
niedergelegt hat. Diese Nachwahlen galten nur für die laufende Amtsperiode des
Aufsichtsrates.
Nach § 9 Abs. 2 der Satzung der Hagener Straßenbahn endet
die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder spätestens mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
beschließt, das nach der Wahl des Aufsichtsrates beginnt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die
Amtszeit endet somit im Jahr 2005.
Daher muss nun eine komplette Neubesetzung des
Aufsichtsrates vorgenommen werden.
Derzeit gehören folgende Vertreter/innen der Stadt Hagen dem
Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG an:
1.
Herr
Peter Asbeck
2.
Herr
Stefan Finck
3.
Herr
Dr. Hans-Dieter Fischer
4.
Herr
Rüdiger Ludwig
5.
Herr
Michael Grzeschista
6.
Herr
Wolfgang Röspel
7.
Herr
Friedrich Silbersiepe
8.
Frau
Marina Hirsch
9.
Frau
Ursula Otting
10. Herr Technischer Beigeordneter
Thomas Grothe (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW)
Nach § 9 Abs. 1 der Satzung der Hagener Straßenbahn AG
besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern, wovon zehn Mitglieder von der
Hauptversammlung gewählt werden. Die übrigen Mitglieder werden unter Beachtung
der gesetzlichen Bestimmungen von den wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt.
Nach § 113 Abs. 2 GO NW wird die Gemeinde durch einen vom
Rat bestellten Vertreter im Aufsichtsrat vertreten. Sofern weitere Vertreter zu
benennen sind, muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener
Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen.
Die Beschlussfassung über die zu entsendenden
Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG
erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NW festgelegten
Verfahren. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des
Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf
die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates nach der Reihenfolge
der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die
Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat
nimmt der auf den Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten
oder Angestellten der Stadt Hagen entfallende Sitz nicht teil, so dass durch
den Beschluss der Ratsmitglieder noch neun Sitze (bei der Hagener Straßenbahn
AG) bzw. dreizehn Sitze (bei der HVG) zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6
GO NW stimmt der Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht
mit ab.
Zu B)
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener
Versorgungs- und Verkehrs- GmbH (HVG) und die ordentliche Hauptversammlung der
Hagener Straßenbahn AG finden zeitgleich am Montag, dem 20. Juni 2005 um
16.00 Uhr im Arcadeon (Haus der Wissenschaft und Weiterbildung), Lennestraße
91, 58093 Hagen, statt.
Für diese Sitzungen ist ein stimmberechtigter Vertreter bzw.
eine stimmberechtigte Vertreterin zu bestellen, der/die nicht Mitglied der
Aufsichtsräte sein darf, da die Gesellschafterversammlung und die
Hauptversammlung auch über die Entlastung des Aufsichtsrates beschließt.
Die Tagesordnung der ordentlichen Gesellschafterversammlung der
HVG umfasst folgende Punkte:
1.
Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernjahresabschlusses für
das Geschäftsjahr 2004
Geschäftsführung und Aufsichtsrat
schlagen vor, den Jahresabschluss und den Konzernjahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2004 in der vorgelegten Form mit dem ausgewiesenen
Jahresfehlbetrag in Höhe von 14.705.029,16 € bzw. 14.839.815,94 €
festzustellen. Der jeweils ausgewiesene Jahresfehlbetrag wird durch den
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr abgedeckt.
Die Verwaltung hat dem Rat für die
nichtöffentliche Sitzung eine Auswertung der Jahresabschlüsse vorgelegt
(DRS-NR. 0432/2005). Auf diese Vorlage wird ver-wiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, den
Jahres- und den Konzernjahresabschluss festzustellen.
2.
Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2004
Aufsichtsrat und Geschäftsführung
schlagen vor, dem Geschäftsführer Grünhagen Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004
Aufsichtsrat
und Geschäftsführung schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4.
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
Aufsichtsrat und Geschäftsführung
schlagen vor, die KPMG Prüfungs- und Bera-tungsgesellschaft für den
öffentlichen Sektor AG in Köln zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005
zu bestellen.
5. Gründung der Hagener
Service-GmbH
Der Aufsichtsrat hat die von der
Geschäftsführung vorgeschlagene Gründung der Gesellschaft sowie den Abschluss
eines Beherrschungs- und Ergebnis-abführungsvertrages am 2. Mai 2005 beraten
und dazu folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Aufsichtsrat stimmt vorbehaltlich einer Einigung
bezüglich der notwendig noch zu unterzeichnenden Betriebsvereinbarung /
Personalüberleitungsverträge der Gründung der Hagener Service-GmbH zu.
2.
Der
Aufsichtsrat stimmt dem Beschluss des in der Vorlage beschrieben Inhaltes des
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zu.
3.
Der
Aufsichtsrat ermächtigt die Geschäftsführung, alle zur Gründung der Hagener
Service-GmbH erforderlichen Verträge und Vereinbarungen abzuschließen.
4.
Er
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen und der Gesellschafterversammlung, zu den
Ziffern 1 – 3 ebenfalls die Zustimmung.
Die Geschäftsführung begründet die
Sinnhaftigkeit dieser Ausgründung u.a. mit einer Stärkung der
Leistungsfähigkeit des HVG-Konzerns und der Möglichkeit, durch Bündelung von
Service-Leistungen in einer Gesellschaft. Wegen weiterer Details wird auf die
als Anlage beigefügte Vorlage der Geschäftsführung für den Aufsichtsrat
verwiesen.
Den gesetzlichen Vorgaben zur
Erstellung einer Marktananlyse und Einholung von Stellungnahmen der örtlichen
Selbstverwaltungsorganisationen wurde nachge-kommen. Beigefügt ist das
Anschreiben an die Gewerkschaft ver.di sowie deren grundsätzlich positive
Stellungnahme. Eine Reaktion der SIHK und der Kreishand-werkerschaft, welche
mit gleichlautenden Schreiben um Stellungnahme gebeten wurden, ist noch nicht
erfolgt. Die zu erwartenden Stellungnahmen werden schnellst-möglich
nachgereicht.
Aus Sicht der Verwaltung sollte der
HVG die Chance eröffnet werden, die von dort erwarteten Synergievorteile zu
realisieren. Deswegen wird die Gesellschafts-gründung grundsätzlich
befürwortet. Allerdings sollte die Gesellschaft auf Dienstleistungen innerhalb
des HVG-Konzerns beschränkt bleiben, um nicht derzeit laufenden Überlegungen
zur Neustrukturierung des städtischen Beteiligungs-Portfolios vorzugreifen. Die
Frage, ob Dienstleistungen für den “Gesamtkonzern Stadt” innerhalb
des HVG-Konzerns oder an anderer Stelle gebündelt werden sollen, wirft nämlich
eine Vielzahl von Fragen auf, die derzeit noch nicht abschließend beantwortet
werden können.
Die Verwaltung schlägt daher vor,
der Gründung der Gesellschaft mit der Maßgabe zuzustimmen, dass der Gesellschaftszweck
auf Dienstleistungen innerhalb des HVG-Konzern beschränkt wird. Zu diesem
Zweck sind in dem als Anlage beigefügten Entwurf eines Gesellschaftsvertrages,
welcher von der HVG erarbeitet wurde, in § 2 Abs. 1, 1. Spiegelstrich die Worte
“der Stadt Hagen und” zu streichen. Sollte eine Einbindung der
Gesellschaft in Service-Leistungen über den HVG-Konzern hinaus sich als
sinnvoll erweisen, kann der Gesellschaftsvertrag in unkomplizierter Weise
geändert werden.
6. Neuwahl
der Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreter)
Die Amtszeit der
Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreter) läuft mit der ordentlichen
Gesellschafterversammlung ab. Die Gesellschafterin wird um einen Wahlvorschlag
gebeten.
Diesem Wunsch entsprechend ist die
Beschlussfassung zu A) vorgesehen.
Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener
Straßenbahn AG umfasst folgende Punkte:
1. Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat
festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2004 mit dem Lagebericht
des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss in seiner Sitzung am 2. Mai 2005 gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt.
Die Verwaltung hat dem Rat für die
nichtöffentliche Sitzung eine Auswertung des Jahresabschlusses vorgelegt
(DRS-NR. 0432/2005). Auf diese Vorlage wird verwiesen.
2.
Entlastung
des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstandsmitglied Grünhagen
Entlastung zu erteilen.
3.
Entlastung
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004
Aufsichtsrat und Vorstand
schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4.
Bestellung
des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die KPMG
Prüfungs- und Beratungs-gesellschaft für den öffentlichen Sektor AG in Köln zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen.
5. Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder (Aktionärvertreter)
Die Amtszeit der städtischerseits vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitglieder läuft mit der ordentlichen Hauptversammlung ab. Die
Stadt Hagen als Aktionärin wird um einen Wahlvorschlag gebeten, der durch
Beschluss zu A) erfolgt.
Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der HVG
und die letzte ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG hat der
Rat Herrn Arndt Hartmann sowie für die letzte außerordentliche
Gesellschafterversammlung der HVG Frau Rita Huvers und für die letzte
außerordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG wiederum Herrn
Arndt Hartmann bestellt.
