Beschlussvorlage - 0427/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Mitte zur Aufnahme des Stadtteils Wehringhausen in das Programm Soziale Stadt (früher: Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf) /Vorlage 0200/2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beate Westermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.05.2005
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Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das
integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Altenhagen fortzuschreiben und
für den Stadtteilprozess einen Verlängerungsantrag zur befristeten Fortführung
des Bürgerbüros zu stellen. Bei der Fortschreibung des integrierten
Handlungskonzeptes sollen die für den Stadtteil noch notwendigen Maßnahmen
abschließend berücksichtigt werden.
2. Gleichzeitig wird die Verwaltung
beauftragt, eine umfassende Stadtteilanalyse für den Stadtteil Wehringhausen
als Grundlage für die Aufnahme in das Förderprogramm Soziale Stadt zu
erarbeiten und der Bezirksvertretung Hagen Mitte und dem Rat der Stadt zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
3. Mit dem Ministerium für Stadtentwicklung
sollen frühzeitig Gespräche geführt werden mit dem Ziel, den Schwerpunkt
soziale Stadt und das Bürgerbüro schrittweise von Altenhagen nach Wehringhausen
zu verlagern.
Sachverhalt
Die
Bezirksvertretung Hagen Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt, die Forschreibung
des integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtteil Altenhagen sowie einen
Verlängerungsantrag zur befristeten Fortführung des Bürgerbüros vorzubereiten
und beim Land einzureichen.
Gleichzeitig
wird die Verwaltung beauftragt, eine umfassende Stadtteilanalyse für den
Stadtteil Wehringhausen als Grundlage für die Aufnahme in das Förderprogramm
Soziale Stadt zu erarbeiten. Dabei wird das Ziel verfolgt, im Dialog mit dem
Städtebauministerium den Förderschwerpunkt des Programms Soziale Stadt in Hagen
und damit verbunden das Bürgerbüro schrittweise von Altenhagen nach
Wehringhausen zu verlagern.
Verwaltungsseitig
ist hierzu festzustellen, dass in der Regel eine Förderung der Stadtteile im Rahmen
des Programms in einem Zeitraum von 8 bis 12 Jahren umfasst. Eine weitere
Förderung von Altenhagen ist somit für einen Zeitraum von 3 bis 4 Jahren
anzunehmen.
Ein
schrittweiser Übergang von einem Stadtteil zum anderen entspricht im Grunde der
Philosophie des Ministeriums. Voraussetzung ist, dass die Analyse des
Stadtteils sowie die Entwicklung eines integrierten Handlungskonzeptes die
Notwendigkeit der besonderen Förderung durch das Land überzeugend darstellt.
In der Sitzung am 15.3.2005 hat die Bezirksvertretung Mitte
dem Rat empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das
integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Altenhagen fortzuschreiben und
für den Stadtteilprozess einen Verlängerungsantrag zur befristeten Fortführung
des Bürgerbüros zu stellen. Bei der Fortschreibung des integrierten
Handlungskonzeptes sollen die für den Stadtteil noch notwendigen Maßnahmen
abschließend berücksichtigt werden.
2. Gleichzeitig wird die Verwaltung
beauftragt, eine umfassende Stadtteilanalyse für den Stadtteil Wehringhausen
als Grundlage für die Aufnahme in das Förderprogramm Soziale Stadt zu
erarbeiten und der Bezirksvertretung Hagen Mitte und dem Rat der Stadt zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
3. Mit dem Ministerium für
Stadtentwicklung sollen frühzeitig Gespräche geführt werden mit dem Ziel, den
Schwerpunkt soziale Stadt und das Bürgerbüro schrittweise von Altenhagen nach
Wehringhausen zu verlagern.
Aus Sicht
der Verwaltung können zu diesem Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung
Mitte folgende Informationen gegeben werden:
1. Der Stadtteil Altenhagen ist zum
1.1.2000 in das Förderprogramm Soziale Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen
aufgenommen worden. Das integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil
Altenhagen wurde durch Beschluss des Rates zuletzt am 8.10.2002
fortgeschrieben.
Seit Aufnahme in das Landesprogramm sind sowohl städtebauliche Maßnahmen als
auch soziale Maßnahmen erfolgreich durchgeführt worden.
2. Eine Fortschreibung des
Entwicklungskonzeptes mit einer Priorisierung der in den nächsten 3 bis 4
Jahren erforderlichen Maßnahmen ist sinnvoll und wird derzeit unter
Einbeziehung des Stadtteilforums Altenhagen vorbereitet. Eine weitere Förderung
des Stadtteils Altenhagen in den nächsten 3 bis 4 Jahren ist aus Sicht der
Verwaltung möglich und anzustreben.
Der Philosophie der Landesförderung entsprechend scheiden die Stadtteile nach
ca. 10 Jahren aus dem besonderen Förderprogramm aus.
Um diesen Förderzugang für Hagen auch weiter zu erschließen, ist die
Vorbereitung eines Nachfolgestadtteils frühzeitig erforderlich. Hierbei ist
davon auszugehen, dass die gleichzeitige Förderung von zwei Stadtteilen für die
Stadt Hagen nicht realisierbar sein wird. Ein schrittweiser Übergang von einem
Stadtteil zum nächsten Stadtteil auch unter dem Gesichtspunkt des
Know-how-Transfers ist ein sinnvoller Weg, der in Hagen bereits beim Übergang
von Vorhalle nach Altenhagen beschritten worden ist.
3. Eine frühzeitige Vorbereitung der
Analyse eines neuen Stadtteils ist auch hinsichtlich der intern erforderlichen
Ressourcen in unterschiedlichen Fachbereichen zu empfehlen. Eine externe
Beauftragung der notwendigen Vorbereitungsarbeiten ist grundsätzlich möglich,
eine Refinanzierung durch Landesmittel kann jedoch nur in Höhe von 50% der
förderfähigen Kosten refinanziert werden. Aus finanziellen Erwägungen sollten
daher die internen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
4. Für die Aufnahme eines Stadtteils in
das Landesprogramm sind keine festen Kriterien vorgegeben. Die Benachteiligung
des Stadtteils zur jeweiligen Stadt ist durch die Analyse unter städtebaulichen
und sozialen Gesichtspunkten darzulegen. Förderlich ist auch eine bereits
vorhandene Beteiligungsstruktur und das Engagement von Bürgergruppen. Der
Stadtteils Wehringhausen bietet hier sinnvolle Anknüpfungspunkte für die
Entwicklung eines integrierten Handlungskonzeptes zur städtebaulichen und
sozialen Entwicklung des Stadtteils.
5. Angesichts des zur Verfügung
stehenden Zeitrahmens wird vorgeschlagen, bei einer entsprechenden
Beschlussfassung des Rates folgende Arbeitsschritte vorzusehen:
¨ Fristgerechte Einreichung eines Verlängerungsantrages zur Fortführung des Bürgerbüros in Altenhagen sowie die Vorlage einer Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes im Herbst 2005
¨
Erarbeitung
eines Zeit- und Maßnahmenplanes für die vorbereitenden Arbeiten zur Beantragung
der Aufnahme des Stadtteils Wehringhausen für das Landesprogramm Soziale
Stadt bis zum Jahresende 2005 und Vorstellung in den politischen Gremien.
6. Aussagen über finanzielle
Auswirkungen können erst nach der Erarbeitung eines Handlungskonzeptes und der
Planung der möglichen Umsetzungsmaßnahmen getroffen werden. Bei einer internen
Erarbeitung der notwendigen Grundlagen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
