Beschlussvorlage - 0427/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, das integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Altenhagen fortzuschreiben und für den Stadtteilprozess einen Verlängerungsantrag zur befristeten Fortführung des Bürgerbüros zu stellen. Bei der Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes sollen die für den Stadtteil noch notwendigen Maßnahmen abschließend berücksichtigt werden.

2.      Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, eine umfassende Stadtteilanalyse für den Stadtteil Wehringhausen als Grundlage für die Aufnahme in das Förderprogramm Soziale Stadt zu erarbeiten und der Bezirksvertretung Hagen Mitte und dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

3.      Mit dem Ministerium für Stadtentwicklung sollen frühzeitig Gespräche geführt werden mit dem Ziel, den Schwerpunkt soziale Stadt und das Bürgerbüro schrittweise von Altenhagen nach Wehringhausen zu verlagern.

 

 

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Sachverhalt

Die Bezirksvertretung Hagen Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt, die Forschreibung des integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtteil Altenhagen sowie einen Verlängerungsantrag zur befristeten Fortführung des Bürgerbüros vorzubereiten und beim Land einzureichen.

 

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, eine umfassende Stadtteilanalyse für den Stadtteil Wehringhausen als Grundlage für die Aufnahme in das Förderprogramm Soziale Stadt zu erarbeiten. Dabei wird das Ziel verfolgt, im Dialog mit dem Städtebauministerium den Förderschwerpunkt des Programms Soziale Stadt in Hagen und damit verbunden das Bürgerbüro schrittweise von Altenhagen nach Wehringhausen zu verlagern.

 

Verwaltungsseitig ist hierzu festzustellen, dass in der Regel eine Förderung der Stadtteile im Rahmen des Programms in einem Zeitraum von 8 bis 12 Jahren umfasst. Eine weitere Förderung von Altenhagen ist somit für einen Zeitraum von 3 bis 4 Jahren anzunehmen.

 

Ein schrittweiser Übergang von einem Stadtteil zum anderen entspricht im Grunde der Philosophie des Ministeriums. Voraussetzung ist, dass die Analyse des Stadtteils sowie die Entwicklung eines integrierten Handlungskonzeptes die Notwendigkeit der besonderen Förderung durch das Land überzeugend darstellt.

 

 

 


In der Sitzung am 15.3.2005 hat die Bezirksvertretung Mitte dem Rat empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, das integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Altenhagen fortzuschreiben und für den Stadtteilprozess einen Verlängerungsantrag zur befristeten Fortführung des Bürgerbüros zu stellen. Bei der Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes sollen die für den Stadtteil noch notwendigen Maßnahmen abschließend berücksichtigt werden.

2.      Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, eine umfassende Stadtteilanalyse für den Stadtteil Wehringhausen als Grundlage für die Aufnahme in das Förderprogramm Soziale Stadt zu erarbeiten und der Bezirksvertretung Hagen Mitte und dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

3.      Mit dem Ministerium für Stadtentwicklung sollen frühzeitig Gespräche geführt werden mit dem Ziel, den Schwerpunkt soziale Stadt und das Bürgerbüro schrittweise von Altenhagen nach Wehringhausen zu verlagern.

 

Aus Sicht der Verwaltung können zu diesem Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Mitte folgende Informationen gegeben werden:

 

1.      Der Stadtteil Altenhagen ist zum 1.1.2000 in das Förderprogramm Soziale Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen worden. Das integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Altenhagen wurde durch Beschluss des Rates zuletzt am 8.10.2002 fortgeschrieben.
Seit Aufnahme in das Landesprogramm sind sowohl städtebauliche Maßnahmen als auch soziale Maßnahmen erfolgreich durchgeführt worden.

 

2.      Eine Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes mit einer Priorisierung der in den nächsten 3 bis 4 Jahren erforderlichen Maßnahmen ist sinnvoll und wird derzeit unter Einbeziehung des Stadtteilforums Altenhagen vorbereitet. Eine weitere Förderung des Stadtteils Altenhagen in den nächsten 3 bis 4 Jahren ist aus Sicht der Verwaltung möglich und anzustreben.
Der Philosophie der Landesförderung entsprechend scheiden die Stadtteile nach ca. 10 Jahren aus dem besonderen Förderprogramm aus.
Um diesen Förderzugang für Hagen auch weiter zu erschließen, ist die Vorbereitung eines Nachfolgestadtteils frühzeitig erforderlich. Hierbei ist davon auszugehen, dass die gleichzeitige Förderung von zwei Stadtteilen für die Stadt Hagen nicht realisierbar sein wird. Ein schrittweiser Übergang von einem Stadtteil zum nächsten Stadtteil auch unter dem Gesichtspunkt des Know-how-Transfers ist ein sinnvoller Weg, der in Hagen bereits beim Übergang von Vorhalle nach Altenhagen beschritten worden ist.

 

3.      Eine frühzeitige Vorbereitung der Analyse eines neuen Stadtteils ist auch hinsichtlich der intern erforderlichen Ressourcen in unterschiedlichen Fachbereichen zu empfehlen. Eine externe Beauftragung der notwendigen Vorbereitungsarbeiten ist grundsätzlich möglich, eine Refinanzierung durch Landesmittel kann jedoch nur in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten refinanziert werden. Aus finanziellen Erwägungen sollten daher die internen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

4.      Für die Aufnahme eines Stadtteils in das Landesprogramm sind keine festen Kriterien vorgegeben. Die Benachteiligung des Stadtteils zur jeweiligen Stadt ist durch die Analyse unter städtebaulichen und sozialen Gesichtspunkten darzulegen. Förderlich ist auch eine bereits vorhandene Beteiligungsstruktur und das Engagement von Bürgergruppen. Der Stadtteils Wehringhausen bietet hier sinnvolle Anknüpfungspunkte für die Entwicklung eines integrierten Handlungskonzeptes zur städtebaulichen und sozialen Entwicklung des Stadtteils.

 

 

5.      Angesichts des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens wird vorgeschlagen, bei einer entsprechenden Beschlussfassung des Rates folgende Arbeitsschritte vorzusehen:

 

¨       Fristgerechte Einreichung eines Verlängerungsantrages zur Fortführung des Bürgerbüros in Altenhagen sowie die Vorlage einer Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes im Herbst 2005

 

¨      Erarbeitung eines Zeit- und Maßnahmenplanes für die vorbereitenden Arbeiten zur Beantragung der Aufnahme des Stadtteils Wehringhausen für das Landesprogramm Soziale Stadt  bis zum Jahresende 2005  und Vorstellung in den politischen Gremien.

 

6.      Aussagen über finanzielle Auswirkungen können erst nach der Erarbeitung eines Handlungskonzeptes und der Planung der möglichen Umsetzungsmaßnahmen getroffen werden. Bei einer internen Erarbeitung der notwendigen Grundlagen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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25.05.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen