Beschlussvorlage - 0360/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Biologische Station Umweltzentrum Hagen e. V. und Ennepe-Ruhr-Kreis e. V.hier: Maßnahmenpaket 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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07.05.2013
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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08.05.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Seit dem 1.01.2006 wird die Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen gemäß der geänderten Förderrichtlinien für die Biologischen Stationen in NRW (FÖBS) finanziert.
Seit 2008 arbeiten alle Biologischen Stationen in NRW nach den vom MKULNV vorgege-benen Schwerpunktsetzungen, die 2011 überarbeitet wurden und zukünftig allen Biologi-schen Stationen mehr Gestaltungsfreiheiten einräumen.
2012 wurden 155.564 bewilligt; die Gesamtförderung 2013 wurde um 20.318 auf 175.882 erhöht. Der Landesanteil von 80 % beträgt insgesamt 140.706 , der Anteil der Stadt Hagen verbleibt wie auch 2012 bei 20.153 und der des Regionalverbandes Ruhr (RVR) 10.000 . Für die Sicherstellung der Co-Finanzierung der zusätzlich bean-tragten Mittel hat der NABU-Stadtverband Hagen e.V. einen Betrag von 960 bereit-gestellt, den verbleibenden Eigenanteil in Höhe von 4.064 muss die Biologische Station aus Eigenmitteln beisteuern.
Innerhalb des aktuell zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmens sind die bisheri-gen Arbeitsschwerpunkte gem. der Förderrichtlinien des Landes NRW (FÖBS) für alle Biologischen Stationen verbindlich umzusetzen. Die regionalen Besonderheiten der bisherigen Arbeit der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen können weiterhin berücksichtigt und ausgebaut werden.
Als wichtige Aufgabenstellung zur Wahrnehmung von Landesaufgaben wird die Betreu-ung der vier als zusammenhängendes FFH-Gebiet Kalkbuchenwälder bei Hohenlim-burg ausgewiesenen Naturschutzgebiete (NSG`s) sowie des Hagener Teils des FFH-Gebietes Gevelsberger Stadtwald, NSG Aske, umgesetzt. Im Rahmen der FFH-Berichtspflicht konnte diese Aufgabe 2012 abgeschlossen werden.
2013 werden weiterhin vertiefende Untersuchungen in diesen Gebieten durchgeführt sowie praktische Schutzmaßnahmen zur Förderung bedrohter Arten, z.B. wärme liebenden Orchideen-, Reptilien- und Schmetterlingsarten, im Bereich der NSG`s Weißenstein-Hünenpforte umgesetzt.
2013 und den kommenden 5 Jahre wird im Rahmen eines Schutzgebiets-Monitorings, wie bislang nur bei den größeren NSG`s geschehen, auch den kleineren Geschützten Landschaftsbestandteilen (LB`s) mehr Aufmerksamkeit gewidmet: Die 91 über den Landschaftsplan 1994 ausgewiesenen meist kleinflächigen Schutzgebiete und 18 Brachflächen mit Schutz- und Pflegefestsetzungen werden über diesen Zeitraum eingehend untersucht, so dass zukünftig Aussagen über die Qualität der Gebiete, deren Artenbestand, mögliche Gefährdungen und erforderliche Pflegemaßnahmen möglich sein werden. Anhand einer auf Basis der Erfassungen zu erstellenden Prioritätenliste sollen direkt ab 2014 dringend erforderliche Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Wie in jedem Jahr werden eine Vielzahl von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf ca. 50 Einzelflächen umgesetzt. Dank dem unter dem Dach der Biologischen Station Hagen neu eingerichteten Bundesfreiwilligendienst können diese arbeitsintensiven Maßnahmen auch zukünftig sichergestellt werden.
Die für Stadt und Region bedeutenden Arbeitsfelder sollen in einem neuen Aufgaben-bereich Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden. Dieses sind z.B. mehrere Veranstaltungen am Standort der Biologischen Station Haus Busch im Rahmen eines Frühlings- und Herbstfestes mit saisonalen Schwerpunktthemen. Die neu eingerichteten Lehr- und Erlebnispfade am Koenigsee und der Nisthilfen-Lehrpfad am Haus Busch werden im Rahmen von verschiedenen Veranstaltungen der Öffentlichkeit nähergebracht.
Traditionelle Inhalte wie:
? die langjährigen Bestrebungen zum Schutz der Fledermäuse, insbesondere des Großen Mausohrs, das seit einigen Jahren in Hagen dank der intensiven Arbeit der Einrichtung deutliche Bestandszunahmen verzeichnen kann,
? der Schutz der Streuobstwiesen,
? Maßnahmen zur Bestandssicherung der Amphibien- und Reptilienbestände oder
? Pflege der heckengeprägten Kulturlandschaften für den Neuntöter
werden weiterhin tatkräftig umgesetzt. Als neue Zielart wird der Schwarzstorch in die faunistischen Erfassungen einbezogen.
2009 wurde seitens der Landesregierung den beiden Biologischen Stationen in Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis eine verstärkte Zusammenarbeit zwingend vorgegeben. So werden auch über die Stadtgrenzen von Hagen hinaus einzelne Veranstaltungen angeboten, z.B. gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen zu Fledermäusen und Obstwiesen. Im Gegenzug können die Mitarbeiter der Ennepetaler Station in Hagen einzelne thematische Veranstaltungen mit eigenen Beiträgen bereichern.
Der AMP 2013 wurde am 03.12.2012 im Trägerverein der Biologischen Station Hagen und im gemeinsamen Dachverein der beiden Stationen am 10.12.2012 verabschiedet und mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt. Der gemäß der Vorgaben der Bezirksregierung vereinfachte Arbeits- und Maßnahmenplan ist zur Kenntnisnahme als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5540 | Bezeichnung: | Natur und Landschaft |
Produkt: | 1.55.40.08 | Bezeichnung: | Biologische Station |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2013 | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| | | | |
Aufwand (+) | 531 800 | 20.154 | 20.154 | 20.154 | 20.154 |
Eigenanteil |
| 20.154 | 20.154 | 20.154 | 20.154 |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
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Auszahlung (+) |
| | | | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
Dr. Schmidt Erster Beigeordneter | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,4 kB
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