Beschlussvorlage - 0360/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Maßnahmenpaket der Biologischen Stationen Umweltzentrum Hagen e. V. sowie Ennepe-Ruhr-Kreis e. V. wird zur Kenntnis genommen..

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

Seit dem 1.01.2006 wird die Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen gemäß der geänderten Förderrichtlinien für die Biologischen Stationen in NRW (FÖBS) finanziert.

 

Seit 2008 arbeiten alle Biologischen Stationen in NRW nach den vom MKULNV vorgege-benen Schwerpunktsetzungen, die 2011 überarbeitet wurden und zukünftig allen Biologi-schen Stationen mehr Gestaltungsfreiheiten einräumen.

2012 wurden 155.564 €  bewilligt; die Gesamtförderung 2013 wurde um 20.318 € auf 175.882 € erhöht. Der Landesanteil von 80 % beträgt insgesamt 140.706 €, der Anteil der Stadt Hagen verbleibt wie auch 2012 bei 20.153 € und der des Regionalverbandes Ruhr (RVR) 10.000 €. Für die Sicherstellung der Co-Finanzierung der zusätzlich bean-tragten Mittel hat der NABU-Stadtverband Hagen e.V. einen Betrag von 960 € bereit-gestellt, den verbleibenden Eigenanteil in Höhe von 4.064 € muss die Biologische Station aus Eigenmitteln beisteuern.

 

Innerhalb des aktuell zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmens sind die bisheri-gen Arbeitsschwerpunkte gem. der Förderrichtlinien des Landes NRW (FÖBS)  für alle Biologischen Stationen verbindlich umzusetzen. Die regionalen Besonderheiten der bisherigen Arbeit der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen können weiterhin berücksichtigt und ausgebaut werden.

 

Als wichtige Aufgabenstellung zur Wahrnehmung von Landesaufgaben wird die Betreu-ung der vier als zusammenhängendes FFH-Gebiet „Kalkbuchenwälder bei Hohenlim-burg“ ausgewiesenen Naturschutzgebiete (NSG`s) sowie des Hagener Teils des FFH-Gebietes „Gevelsberger Stadtwald“, NSG „Aske“, umgesetzt. Im Rahmen der FFH-Berichtspflicht konnte diese Aufgabe 2012 abgeschlossen werden.

2013 werden weiterhin vertiefende Untersuchungen in diesen Gebieten durchgeführt sowie praktische Schutzmaßnahmen zur Förderung bedrohter Arten, z.B. wärme liebenden Orchideen-, Reptilien- und Schmetterlingsarten, im Bereich der NSG`s Weißenstein-Hünenpforte umgesetzt.

 

2013 und den kommenden 5 Jahre wird im Rahmen eines Schutzgebiets-Monitorings, wie bislang nur bei den größeren NSG`s geschehen, auch den kleineren Geschützten Landschaftsbestandteilen (LB`s) mehr Aufmerksamkeit gewidmet: Die 91 über den Landschaftsplan 1994 ausgewiesenen meist kleinflächigen Schutzgebiete und 18 Brachflächen mit Schutz- und Pflegefestsetzungen werden über diesen Zeitraum eingehend untersucht, so dass zukünftig Aussagen über die Qualität der Gebiete, deren Artenbestand, mögliche Gefährdungen und erforderliche Pflegemaßnahmen möglich sein werden. Anhand einer auf Basis der Erfassungen zu erstellenden Prioritätenliste sollen direkt ab 2014 dringend erforderliche Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

 

Wie in jedem Jahr werden eine Vielzahl von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf ca. 50 Einzelflächen umgesetzt. Dank dem unter dem Dach der Biologischen Station Hagen neu eingerichteten Bundesfreiwilligendienst können diese arbeitsintensiven Maßnahmen auch zukünftig sichergestellt werden.

 

Die für Stadt und Region bedeutenden Arbeitsfelder sollen in einem neuen Aufgaben-bereich „Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden. Dieses sind z.B. mehrere Veranstaltungen am Standort der Biologischen Station Haus Busch im Rahmen eines Frühlings-  und Herbstfestes mit saisonalen Schwerpunktthemen. Die neu eingerichteten Lehr- und Erlebnispfade am Koenigsee und der Nisthilfen-Lehrpfad am Haus Busch werden im Rahmen von verschiedenen Veranstaltungen der Öffentlichkeit nähergebracht.

 

Traditionelle Inhalte wie:

?                die langjährigen Bestrebungen zum Schutz der Fledermäuse, insbesondere des Großen Mausohrs, das seit einigen Jahren in Hagen dank der intensiven Arbeit der Einrichtung deutliche Bestandszunahmen verzeichnen kann,

?                der Schutz der Streuobstwiesen,

?                Maßnahmen zur Bestandssicherung der Amphibien- und Reptilienbestände oder

?                Pflege der heckengeprägten Kulturlandschaften für den Neuntöter

werden weiterhin tatkräftig umgesetzt. Als neue Zielart wird der Schwarzstorch in die faunistischen Erfassungen einbezogen.

 

2009 wurde seitens der Landesregierung den beiden Biologischen Stationen in Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis eine verstärkte Zusammenarbeit zwingend vorgegeben. So werden auch über die Stadtgrenzen von Hagen hinaus einzelne Veranstaltungen angeboten, z.B.  gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen zu Fledermäusen und Obstwiesen. Im Gegenzug können die Mitarbeiter der Ennepetaler Station in Hagen einzelne thematische Veranstaltungen mit eigenen Beiträgen bereichern.

 

Der AMP 2013 wurde am 03.12.2012 im Trägerverein der Biologischen Station Hagen und im gemeinsamen Dachverein der beiden Stationen am 10.12.2012 verabschiedet und mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt. Der gemäß der Vorgaben der Bezirksregierung vereinfachte Arbeits- und Maßnahmenplan ist zur Kenntnisnahme als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5540

Bezeichnung:

Natur und Landschaft

Produkt:

1.55.40.08

Bezeichnung:

Biologische Station

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2013

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

531 800

20.154€

20.154€

20.154€

20.154€

Eigenanteil

 

20.154€

20.154€

20.154€

20.154€

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

 

€

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

Dr. Schmidt

Erster Beigeordneter

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

07.05.2013 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.05.2013 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen