Mitteilung - 0329/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Ausweisung der ahornblättrigen Platane in Hohenlimburg, Ecke Stennertstr./Freiheitsstr. als Naturdenkmal
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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07.05.2013
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Beschlussvorschlag
In der Sitzung des Landschaftsbeirates am 13.2.2013 wurde vom Landschaftsbeirat die Empfehlung ausgesprochen, die Ahornblättige Platane in Hohenlimburg, Ecke Stennertstraße/Freiheitsstraße, als Naturdenkmal auszuweisen.
Die Platane wurde bereits 2002 im Verfahren zur Aufstellung einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmälern im sogenannten Innenbereich auf ihre Schutzwürdigkeit hin überprüft. Eine Aufnahme in die Naturdenkmal-Liste unterblieb, weil die Platane einige Jahre zuvor wegen erheblicher Vitalitätsschwächen in größerem Umfang zurückgeschnitten werden musste. Ursache für die Schädigung war vermutlich der Einsatz von Streusalz.
Die Platane hatte sich damals aufgrund dieser und weiterer Sanierungsmaßnahmen in der Zwischenzeit zwar wieder gut erholt, eine Schutzausweisung wurde jedoch verworfen wegen der starken Eingriffe in die Baumkrone, die damit verbundene untypische Entwicklung sowie die auch für die Zukunft erforderlichen wiederkehrenden Entlastungsmaßnahmen im Kronenbereich. Die gesetzlichen Kriterien für eine Schutzausweisung (Seltenheit, Eigenart oder Schönheit) waren somit nicht mehr erfüllt.
Aus demselben Grund wird eine Schutzausweisung als Naturdenkmal auch heute von der unteren Landschaftsbehörde nicht befürwortet.
