Mitteilung - 0328/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Im Dezember 2012 wurde an das Bauordnungsamt ein Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung des Ausfluglokals „Cafe Halle“ gestellt. Es handelt sich um die Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes und somit um ein begünstigtes Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 4 Nr. 6. Die Erweiterung ist im Bereich der derzeitigen Außengastronomie vorgesehen.

 

Die untere Landschaftsbehörde hat für das Vorhaben eine Ausnahme von den Verboten für Landschaftsschutzgebiete in Aussicht gestellt. In einem vor Antragstellung durchgeführten Ortstermin war darauf hingewirkt worden, dass der Altbaumbestand um die Außengastro- nomie weitestgehend erhalten werden soll. Dies wurde im Antrag berücksichtigt.

 

Die Eingriffsregelung und artenschutzrechtliche Belange werden im Bauantragverfahren ab- gearbeitet.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Begründung

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

 

Erster Beigeordneter

 

Dr. Christian Schmidt

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.05.2013 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen