Beschlussvorlage - 0354/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlaß einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/68 -Industriegelände Aske- 1. und 2. Nachtrag, 3. und 4. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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18.05.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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19.05.2005
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.05.2005
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die
Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Geltungsbereich der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 12/68 –Industriegelände Aske- 1. und 2. Nachtrag, 3.
und 4. Änderung.
Die Satzung über die Veränderungssperre
ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Sachverhalt
(Auf diesen Text klicken
und überschreiben: Hier bitte eine Kurzfassung zur Begründung/ zum Sachverhalt
eintragen (max. 1 Seite!). Bitte auch Seite 2 "Begründung"
bearbeiten. )
Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung am 3.6.2004 die Einleitung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
12/68 –Industriegelände Aske- 1. und 2. Nachtrag, 3. und 4. Änderung
beschlossen. Dieser Beschluß wurde am 26.6.2004 ortsüblich öffentlich
bekanntgemacht.
Begründung:
Der ursprüngliche Bebauungsplan Nr.
12/68 –Industriegelände Aske- wurde am 4.11.1969 rechtsverbindlich. In
der Folgezeit wurde diese Satzung mehrfach geändert/ergänzt.
So wurden mit dem 1. Nachtrag/Änderung
(rechtsverbindlich seit dem 14.2.1973) und dem 2. Nachtrag/Änderung
(rechtsverbindlich seit dem 6.7.1983) der Bebauungsplan an die veränderte
Straßenführung sowie an die erforderlich Erweiterung einer überbaubaren Fläche
angepaßt.
Mit der 3. Änderung des
Bebauungsplanes (rechtsverbindlich seit dem 31.10.1998) wurde auf den
geänderten Verlauf der Asker Straße
reagiert.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes
(rechtsverbindlich seit dem 17.6.2000) befaßte sich mit der Zulässigkeit von
Verkaufsflächen für den Einzelhandel.
Ziel des 5. Änderungsverfahren des
Bebauungsplanes ist, eine gewerbliche Fläche im nordwestlichen Plangebiet zu
erweitern. Bisher ist hier eine Grünfläche festgesetzt.
Dieses Verfahren dauert z.Z. noch an.
Ziel des 6. Änderungsverfahrens ist
es, einen “Negativkatalog” zu erstellen, damit dieses
Industriegebiet für Betriebe vorgehalten werden kann, deren Unterbringung in
anderen Baugebieten nicht möglich ist. Industriegebiete dienen ursprünglich der
Ansiedlung/Unterbringung von
Gewerbebetrieben, die aufgrund ihres mit der Nutzung verbundenen
Nutzungscharakters/Störgrades in anderen Baugebieten unzulässig sind.
Diese Bearbeitung dauert z.Z. noch an.
Der Verwaltung lag folgender Antrag
vor:
Nutzungsänderung einer Gewerbehalle
(Werkzeugproduktion) zu zwei Veranstaltungsräumen für max. 400 bzw. 500
Personen
Die Entscheidung über diesen Antrag
wurde gemäß § 15 BauGB zurückgestellt, da das Vorhaben nicht den zukünftigen
Festsetzungen entspricht und somit zu befürchten ist, daß die Durchführung der
Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden
würde.
Der Erlaß einer Veränderungssperre ist
somit für den Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/68
–Industriegebiet Aske- 1. und 2. Nachtrag, 3. und 4. Änderung
erforderlich.

19.05.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die
Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Geltungsbereich der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 12/68 –Industriegelände Aske- 1. und 2. Nachtrag, 3.
und 4. Änderung.
Die Satzung über die
Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |