Beschlussvorlage - 0410/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Landschaftsrechtliche Befreiung gemäß § 67 BNatSchG für die Anlage eines geologisches Aufschlusses der Devon-Karbon-Grenze im Naturschutzgebiet 1.1.2.12 "Henkhauser- und Hasselbachtal"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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07.05.2013
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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08.05.2013
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Beschlussvorschlag
Der Landschaftsbeirat stimmt der landschaftsrechtlichen Befreiung für die Anlage des geologischen Aufschlusses im Naturschutzgebiet 1.1.2.12 Henkhauser- und Hasselbachtal zu.
Hinweis:
Widerspricht der Landschaftsbeirat, wird hiermit gem. § 69 Abs. 1, Sätze 3-7 Landschaftsgesetz der Umweltausschuss unterrichtet und um Zustimmung zur Erteilung der Befreiung gebeten.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Hagener Stadtgebiet liegen mehrere geologische Besonderheiten. Dazu zählt nicht nur der Ziegelei-Steinbruch in Vorhalle mit weltweit bedeutenden Funden karbonzeitlicher Insekten, sondern auch die sichtbare Devon-Karbon-Grenze im Hasselbachtal. Diese Grenze ist nur noch an zwei weiteren Orten auf der Welt in der Form aufgeschlossen. Der Geologische Dienst plant die Anlage eines geologischen Aufschlusses an der auf dem Lageplan Anlage 1 markierten Stelle nördlich des Weges. Die Stadt Hagen ist seit Juli 2004 Mitglied des GeoParks Ruhrgebiet.
Der Übergang vom Devon zum Karbon vollzog sich vor etwa 358 Millionen Jahren. Er ist gekennzeichnet durch ein weltweit großes Artensterben, bei dem etwa 40 bis 50 Prozent aller Tiere und Pflanzen in kurzer Zeit ausstarben. Überreste dieser globalen Katastrophe sind im Naturschutzgebiet 1.1.2.12 Henkhauser- und Hasselbachtal bei Hohenlimburg-Reh noch heute zu entdecken.
Auch das Umweltamt der Stadt Hagen hat ein großes Interesse daran, den Aufschluss der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die genauen Maße des Schurfes, der mittels eines Baggers durchgeführt wird, können aktuell nicht angegeben werden, da erst während der Abgrabung der Beginn des anstehenden festen Gesteins erkennbar wird. Die Böschung oberhalb des Gesteinsaufschlusses wird durch Einsaat oder Bepflanzung vor Rutschung geschützt. Die Skizze Anlage 2 verdeutlicht, wie der Aufschluss im Endzustand aussehen könnte. Das Vorhaben, inklusive der Erweiterung des Platzes und Aufstellen der Info-Tafel bedarf einer landschaftsrechtlichen Befreiung von den nachfolgenden allgemeinen Verboten des Landschaftsplanes Hagen für alle Naturschutzgebiete:
Nr. 4: Es nicht erlaubt, Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen oder Sprengungen vorzunehmen oder die Boden- und Oberflächengestalt durch anderweitige Eingriffe zu verändern.
Nr. 6: Es ist nicht erlaubt, bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern, auch wenn sie keiner baurechtlichen Genehmigung bedürfen.
Nr. 8: Es ist nicht erlaubt, Straßen, Wege oder Stellplätze zu errichten oder deren Ausbaugrad zu verändern.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass das Vorhaben einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt. Geeignete Kompensationsmaßnahmen werden im weiteren Genehmigungsverlauf festgesetzt. Bei Zustimmung würde im Herbst 2013 mit den Arbeiten begonnen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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110,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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201,2 kB
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