Beschlussvorlage - 0406/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, beim RVR die Änderung des Regionalplanes zu beantragen als Voraussetzung für eine mögliche Ansiedlung des CargoBeamers.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Rahmen dieser Vorlage werden die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung und der Bürgeranhörung zur FNP-Teiländerung Nr. 95 – Südufer Hengsteysee - und zum Bebauungsplan Nr. 8/10 – Südufer Hengsteysee - im Zusammenhang mit dem Projekt CargoBeamer dargestellt. Voraussetzung für die Realisierung des Projekts ist der Antrag auf Änderung des Regionalplans beim RVR, der signalisieren würde, dass nach Abwägung aller Belange die im Regionalplan festgesetzten Freiraumziele zumindest teilweise zugunsten einer Nutzung für den geplanten CargoBeamer zurückgenommen werden sollten.

 

 

Begründung

 

 

1.      Projektbeschreibung

 

Nach den Prognosen des Bundesverkehrsministeriums und der gesamten Fachwelt über den Zuwachs im Straßengüterfernverkehr bis ins Jahr 2025 sind erhebliche Mehrbelastungen auf dem bereits heute bis an seine Grenzen belasteten Straßennetz – insbesondere Fernstraßenetz – zu erwarten. So soll das Transportaufkommen (in Tonnen) um 55%, die Verkehrsleistung (in km) sogar um 84% zunehmen. Dabei ist in diesen Prognosezahlen bereits eine Verdoppelung der Verkehrsleistungen im kombinierten Verkehr, also der Verlagerung von Gütern von der Straße auf die Schiene, enthalten. Ohne einen massiven Ausbau des kombinierten Verkehrs werden sich der Zuwachs des Straßengüterfernverkehrs und damit auch die Folgen für Umwelt und Energieverbrauch noch weiter verschärfen.

 

Dabei dominiert im Straßengüterverkehr mit nahezu 64% der (nicht kranbare) Standard-Sattelauflieger gegenüber z. B. Container-Sattelzügen oder Anhänger-LKW. Ein innovatives Verfahren zur Verlagerung dieses Verkehrssegments von der Straße auf die Schiene ist daher ein Beitrag zur Entschärfung eines wachsenden Verkehrsproblems vor allem auf den Bundesfernstraßen. Hier setzt das System „Cargo-Beamer“ an.

 

Die CargoBeamer AG, Leipzig, plant in Hagen-Hengstey im Zuge des Streckenetz- Aufbaus in NRW die Errichtung eines CargoBeamer-Terminals zum Umschlag von nicht kranbaren Lkw-Sattelaufliegern und deren Beförderung auf der Schiene. Diese sind zurzeit durch ihre Nichtkranbarkeit zu 98 % nicht in der Lage, am unbegleiteten kombinierten Schienengüterverkehr teilzunehmen. Durch die patentrechtlich geschützte Technologie der CargoBeamer AG ist es möglich, diese Sattelauflieger automatisiert, parallel und kostengünstig von der Straße auf die Schiene umzuschlagen.

 

Lastkraftwagen (LKW) liefern die Sattelauflieger über die Zufahrtstraße an und fahren auf spezielle Waggonaufsätze. Die Sattelauflieger werden von den Zugmaschinen abgekoppelt und seitlich mit Hilfe eines Shuttlebalken (Be- und Entladestation) auf den Waggon gezogen. Jeder Balken enthält die notwendige Technik zur Aufnahme eines Sattelaufliegers vom Waggon bzw. für das Verschieben des Aufliegers auf den Waggon. Die Zugmaschinen bzw. Lkw können das Terminal sofort wieder verlassen oder nehmen ein zuvor abgeladenes Ladegut mit, welches zuvor in am Bahnsteig befindlichen Waggonaufsätzen arretiert wurde.

 

Bei dem für das Vorhaben vorgesehenen Gelände handelt es sich um den ehemaligen Rangierbahnhof Hengstey am Südufer des Hengsteysees, der 1979 aufgegeben wurde und nach wie vor als Bahnfläche gewidmet ist. Nach dem Orkan Kyrill wurde er als Nassholz-Lagerfläche genutzt. Die Erschließung des Terminals soll von der Dortmunder Straße (L 704) aus durch eine neu anzulegende Zufahrtstraße erfolgen.

 

 

 

2.      Auswirkungen / Konflikte

 

Die Städte in diesem Raum haben die seit längerer Zeit bestehenden Bestrebungen zum gemeinsamen Handeln (vgl. Rahmenplanung Harkort-/Hengsteysee) in einem Zukunftskonzept für das Mittlere Ruhrtal räumlich und sachlich weiterentwickelt. Dieses Entwicklungskonzept soll dazu beitragen, das Mittlere Ruhrtal – unter Wahrung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes als Raum für Freizeit, Tourismus und Naherholung weiterzuentwickeln. Dazu soll das kulturelle Erbe gepflegt und erhalten und behutsam für eine Freizeitnutzung geöffnet werden.

 

Die Errichtung des CargoBeamers steht im Konflikt zu diesen Zielvorstellungen.

 

Ein weiterer Konfliktpunkt ist das Thema Verkehr.

 

Für die Erschließung / Anbindung des CargoBeamers an das Straßennetz gibt es zwei Varianten:

 

?      Anbindung über eine Kreisverkehrsanlage an die Dortmunder Straße im Bereich des vorhandenen Parkplatzes und Biker-Treffs zwischen Bahntrasse und Seeufer mit einer ca. 700 m langen Straßentrasse zum CargoBeamer-Betriebsgelände.

 

?      Anbindung (über eine Kreisverkehrsanlage) an die Dortmunder Straße im Straßen-Kurvenbereich nördlich der Haupt-Bahnstrecke, südlich der Bahn-Nebenstrecke und einer Straßentrasse mit Überquerung der Nebenstrecke mittels einer Brücke.

 

Die geplante Kreisverkehrsanlage bei Variante 1 ist zwar grundsätzlich geeignet, die prognostizierten Verkehrsmengen zu bewältigen. Je nach Verkehrsaufkommen, je nach Umfang des Verladeverkehrs am CargoBeamer-Terminal und je nach Ausprägung und Lage von Verkehrsspitzen am CargoBeamer-Terminal kann es allerdings zu spürbaren Verkehrsbelastungen, Überschneidungen mit anderen Verkehrsarten und damit zu Konflikten kommen (Parkverkehr, Radverkehr, Fußgänger etc.).

 

Bei der zweiten Variante sind unter dem Gesichtspunkt der verkehrlichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich keine Unterschiede feststellbar. Diese Variante wird von CargoBeamer allerdings aufgrund der höheren Kosten für das Brückenbauwerk abgelehnt. Nachteilig wäre zudem, dass diese Erschließungsstraße nicht für die Entwicklung zusätzlicher Freizeitnutzungen genutzt werden kann.

 

Bezüglich der Verkehrsbelastung wird an der Station Hagen mit maximal 10 Zügen am Tag gerechnet (10 ankommend/weiterfahrend); jeder Zug verfügt über 36 Ladeeinheiten für Sattelauflieger. Somit ergeben sich maximal 360 ein- und 360 aussteigende Sattelauflieger entsprechend einer theoretischen Kapazität von 720 Sattel-aufliegern pro Tag.

 

Die erwartete realistische Auslastung der Züge von 85 % ergibt 612 Sattelauflieger pro Tag.

 

Davon:

?         25 % =153 Sattelauflieger produzieren null lokale LKW-Fahrten (Umsteiger)

?         65 % = 398 Sattelauflieger produzieren eine lokale LKW-Fahrt (Anlieferer holt auch ab

?         10. % = 61 Sattelauflieger produzieren zwei lokale LKW-Fahrten (Anlieferer fährt leer weg)

 

Summe LKW-Fahrten 398 +2x61 = 520 lokale LKW-Fahrten durch die Dortmunder Straße pro Tag, bei Vollausbau und guter Auslastung ab 2020.

 

Im Mittel sind das bei 20 Stunden Betriebszeit pro Tag dann 26 Fahrten pro Stunde, also über 2 Minuten zwischen den LKW.

 

Zu Spitzenzeiten wird die dreifache Durchschnittslast = 78 Fahrten pro Stunde, d. h. knapp jede Minute ein LKW.

 

Die prognostizierten Gesamt-Verkehrsmengen sind Grundlage für eine Optimierung der Verkehrsabläufe an der Dortmunder Straße durch den Landesbetrieb Straßen NRW als zuständigem Baulastträger. Die Planungen sehen vor, zusätzliche (verkehrsabhängige) Lichtsignalanlagen (LSA) an den Rampen zur A 1-Anschlussstelle Hagen-Nord zu schaffen und die LSA an der Wandhofener Straße sowie die Fahrspur-Aufteilungen zu optimieren. Unter diesen Voraussetzungen ließe sich ein für die geplanten Vorhaben ausreichend leistungsfähiges Straßennetz schaffen, allerdings bei einer Beschränkung des Verkehrsaufkommens durch ein Gewerbegebiet Böhfeld in Abhängigkeit von der Höhe des Verkehrszuwachses durch Autohof und CargoBeamer.

 

Erst recht unter der Bedingung, dass statt eines Autohofs ein Vorhaben mit deutlich geringerer Verkehrsattraktivität realisiert wird, besteht im Zuge der Dortmunder Straße insgesamt eine ausreichende Leistungsfähigkeit zur Bewältigung der prognostizierten Verkehrszuwächse (auch durch den „CargoBeamer“).

 

Im Auftrag des Projektträgers wurden auf Basis von Verkehrsprognosen die zu erwartenden Belastungen durch (Straßen-)Verkehrslärm gutachterlich untersucht. Besondere Beachtung musste dabei der vorhandenen Wohnbebauung in Hengstey gelten. Im Ergebnis zeigen die Berechnungen, dass an keinem der untersuchten Gebäude die für ein Mischgebiet geltenden Grenzwerte nach der 16. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung überschritten werden. Auch an den östlich der Dortmunder Straße gelegenen Wochenendhäusern und Kleingärten liegen danach die Lärmpegel durchgängig unter diesen (analog verwendeten) Grenzwerten.

 

Schließlich sind bei Realisierung des CargoBeamers auch Umweltkonflikte zu erwarten.

 

Für das vorgesehene Planfeststellungsverfahren wurde von ökoplan eine Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet, der zum Ergebnis hat, dass bei einer Realisierung des Vorhabens - auch unter Einbeziehung der unabhängig von der UVP-Pflicht einzuhaltenden Anforderungen des besonderen Artenschutzes - keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter zu erwarten sind. Dieses Fazit wurde bei einer Überprüfung der Unterlagen durch die höhere Landschaftsbehörde als nicht nachvollziehbar erachtet. Es wurde festgestellt, dass sowohl inhaltlich als auch umfänglich ein Überarbeitungserfordernis besteht. Dies betrifft insbesondere die nachfolgenden Punkte:

 

?      Standortalternativenprüfung

?      Erholungsnutzung

?      Arten- und Biotopschutz

?      Artenschutz für planungsrelevante Arten

?      Biotopverbund

?      Störfallverordnung (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).

 

Im Planfeststellungsverfahren ist nachzuweisen, dass das benachbarte Naturschutzgebiet durch die Anlage des CargoBeamers nicht beeinträchtigt wird.

 

Planungsrechtlich bestehen auf der Ebene der Regionalplanung erhebliche Konflikte. Der Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt Bochum/Hagen stellt den Bereich am Hengsteysee als Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich stellenweise auch als Waldbereich dar. Folgende Freiraumfunktionen mit entsprechenden Zielformulierungen sind darin festgelegt:

 

?      Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung: Zur Sicherung der ökologischen Funktionen soll die Nutzungsstruktur in ihrer jetzigen Ausprägung weitgehend erhalten bleiben. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die zu Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes führen können, sind zu unterlassen.

?      Regionale Grünzüge: Regionale Grünzüge dürfen als wesentliche Bestandteile des regionalen               Freiflächensystems nicht für Siedlungszwecke und andere dem Freiraum fremde Nutzungen in Anspruch genommen werden. Planungen und Maßnahmen, die deren Funktion beeinträchtigen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

?      Grundwasser und Gewässerschutz: Die Funktion der Gewässer und ihrer Auen als natürlicher Retentionsraum ist umfassend zu sichern, bzw. soweit dies möglich ist, wiederherzustellen. Die Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz sind vor allen Beeinträchtigungen zu schützen, die eine Wassergewinnung gefährden oder die Wasserbeschaffenheit beeinträchtigen können. Deshalb sind in diesen Bereichen insbesondere raumbedeutsamen Planungen (Anm. RVR: in der Regel größer 10 ha) und Maßnahmen, die großflächige Versiegelungen zur Folge haben nicht zulässig.

 

Die Untere Wasser-, Bodenschutz- und Abfallwirtschaftsbehörde nimmt wie folgt Stellung dazu:

 

Um das ehemalige Bahngelände nach Bodenschutzgesetz für eine spätere Nutzung sanieren zu können, ist an dieser Stelle aus fachtechnischen Gründen eine großflächige Versiegelung des Geländes von Nöten. Auf diese großflächige Versiegelung kann aus sanierungstechnischen Gründen gemäß Bodenschutzrecht in keinem Fall verzichtet werden, selbst dann nicht, wenn hier „Freizeit und Erholung“ stattfinden soll. Der derzeitge Regionalplanentwurf (Verzicht auf großflächige Versiegelungen) widerspricht deshalb an dieser Stelle den Belangen der Bodenschutzgesetzgebung.

Die Realisierung der Maßnahme „Cargo Beamer“ mit großflächiger Versiegelung ist aus Bodenschutzgründen zu begrüßen, weil dadurch das Bahngelände gleichzeitig saniert wird.

 

Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung soll der im Gebietsentwicklungsplan dargestellte Freiraum für siedlungsräumliche Nutzungen grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden.

 

Im südwestlichen Bereich ist ein zweckgebundener Allgemeiner Siedlungsbereich für Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen dargestellt.

 

Die am Hengsteysee und in Herdecke dargestellten Bereiche für eine intensive Freizeitnutzung stehen in Zusammenhang mit einer von den Anliegerstädten gemeinsam entwickelten Gesamtkonzeption für die beiden Ruhrstauseen und ihre Umgebung. Angestrebt wird eine ökologisch orientierte Freiraumentwicklung in diesem Abschnitt des Ruhrtals (vgl. hierzu Kapitel II.3.4.3 „Ruhrauenprogramm“), mit der die Funktion als Naherholungsraum vereinbar ist. Ziel ist nicht eine Steigerung, sondern eine Lenkung des Erholungsverkehrs. Neben der Entwicklung eines Grünflächen-Verbund-systems ist daher eine Neuordnung der vorhandenen Freizeiteinrichtungen vorgesehen. Das beinhaltet vor allem die Freimachung und ökologische Aufwertung der See- und Flussufer und eine Verlagerung der bisherigen, nach Standort und Ausgestaltung unzureichenden Camping- und Wochenendplätze am Harkortsee, an der B 54 (Herdecker Straße) und in Hagen-Garenfeld.

 

 


3.      Ergebnis der Bürgerinformation vom 14.03.2013

 

Die Einwände der Bürger, die in der Bürgerinformation vorgebracht wurden, beziehen sich insbesondere auf die erhöhte Verkehrsbelastung der Dortmunder Straße und den Verkehrslärm, der durch die an- und abfahrenden LKWs im Bereich Bathey und im Freizeit- und Erholungsbereich am Hengsteysee zu erwarten ist. Das Dorf Bathey, das durch die rundherum bereits angesiedelten Gewerbebetriebe eingekesselt sei, würde - so die Besorgnis der Bürger - in nicht tolerierbarem Maße belastet. Die Hengsteyer Bürger fürchten eine zusätzliche Belastung ihres Ortsteils durch den Lärm, der durch die Züge, die sich in Richtung Rangierbahnhof Vorhalle bewegen, entstehen könnte.

 

Auch die Anziehungskraft des Freizeit- und Erholungsbereiches am Hengsteysee würde sich verringern oder sogar gänzlich zerstört werden.

 

Weiterhin wird bemängelt, dass im Verhältnis zu der Größe und den Auswirkungen des Projektes nur wenige Arbeitsplätze geschaffen würden. Der Nutzen (auch finanziell) des Projektes für die Stadt Hagen wird nicht gesehen. Die Gewerbesteuer würde nicht in Hagen, sondern in Leipzig beim Firmensitz von CargoBeamer anfallen.

 

Es wird befürchtet, dass Schadstoffe in den Hengsteysee, der das Trinkwasserreservoir Hagens ist, gelangen.

 

Positive Stimmen gab es seitens der Logistikunternehmen, die durchaus Interesse am Abtransport ihrer Sattelauflieger über der Schiene haben. Von Seiten der Wirtschaftsförderung wird die Stärkung Hagens als Logistikstandort gesehen.

 

Etliche Bürger verbinden mit der Ansiedlung eine deutliche Störung des Eisenbahnstandortes Hagen.

 

 

 

4.      Ergebnis der Bürgeranhörung

 

Im Rahmen der Bürgeranhörung am 16.04.2013 wurden zu folgenden Themen Anregungen und Bedenken vorgebracht:

 

?         Gefährdung der Trinkwasserversorgung, Belastung der Luft, Naturschutz

?         Zusätzliche Verkehrsbelastung und die damit verbundenen Auswirkungen auf der Dortmunder Straße (all.) und im Bereich Auffahrt zur BAB A1

?         Lärmbelästigung in Hengstey

?         Lärmbelästigung für die Erholungssuchenden und den gesamten Freizeitbereich

?         Zerstörung des Freizeitbereiches, Negierung der langjährigen Planungen zum Ruhrtal

?         Belastungen durch den CargoBeamer für den Bereich Dortmunder Straße - Bathey

?         Zeitvorstellung der Realisierung des CargoBeamer? Beteiligung der Stadt Hagen

?         Grundlagen der erstellten Gutachten

?         Kostenaufwand für die Stadt Hagen durch Bau und Betrieb des CargoBeamers

?         Weitere gravierende Auswirkungen durch Bau und Betrieb des CargoBeamers (Existenzbedrohung, wirtschaftliche Entwicklung in der Zukunft)

?         Eigener Autobahnanschluss für den CargoBeamer

?         Planfeststellungsverfahren

?         Ansiedlung des CargoBeamer positiv für die Stadt Hagen.

 

Die Anregungen sind im Einzelnen dem Protokoll der Bürgeranhörung zu entnehmen (siehe Anlage).

 

 

Fazit:

 

Es wird von vielen Beteiligten attestiert, dass es sich bei dem Konzept Cargo-Beamer um ein umwelt- und verkehrspolitisch höchst innovatives und wegweisendes Projekt handelt. Die Standortwahl in unmittelbarer Nähe zum Freizeitbereich Hengsteysee wird jedoch von zahlreichen Bürgern massiv kritisiert.

 

Die Errichtung eines CargoBeamers an dem geplanten Standort in Hengstey lässt sich auch unter Berücksichtigung der von der Verwaltung erarbeiteten Erschließungsvarianten nicht realisieren, ohne eine gewisse Mehrbelastung des Raumes (durch z.B. zusätzliche Zugfahrten, zu- und abfließender LKW-Verkehr) in Kauf zu nehmen. Die Bürger haben in der Bürgeranhörung am 16.4.13 deutlich gemacht, dass sie sich bereits jetzt insbesondere durch den Verkehr über Gebühr belastet fühlen und eine zusätzliche Belastung nicht akzeptieren werden. Dabei spielt es aus Sicht der Bürger keine Rolle, dass sich diese gefühlten Belastungen möglicherweise auch nach der Realisierung des CargoBeamers noch unterhalb gesetzlich definierter Grenzwerte bewegen. Es wird von der Bauleitplanung erwartet, dass die Stadt Hagen im Sinne des Vorsorgeprinzips einer weiteren Verschlechterung der Wohnumfeldbedingungen entgegenwirkt. Ebenso wird von der Bauleitplanung erwartet, dass die Qualität des Naherholungsraums Hengsteysee nicht verschlechtert wird.

 

 

Eine Entscheidung für oder gegen den CargoBeamer ist damit eine Abwägungsentscheidung, bei der die positiven Effekte eines solchen Projekts in Bezug auf die umweltpolitisch gewollte Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und in Bezug auf den Wirtschaftsstandort Hagen (positive Effekte für die Logistiker am Standort) mit den Nachteilen für die Verkehrsbelastung am Standort und für die Freiraumqualität gegeneinander abgewogen werden müssen.

 

 


5.               Weiteres Verfahren

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 13.12.2012 beschlossen, die Teiländerung Nr. 95 – Südufer Hengsteysee – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen einzuleiten.

 

Mit Schreiben vom 07.02.2013 wurde gemäß § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz die Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung beim RVR abgefragt. Erwartungsgemäß besagt die Stellungnahme des RVR vom 22.02.2013, dass das geplante Vorhaben an diesem Standort den Zielen der Raumordnung (siehe oben) entgegensteht. Eine landesplanerische Anpassung ist aufgrund der entgegenstehenden Ziele des Regionalplanes nicht möglich. Dieser formuliert eindeutig den Vorrang der Freiraumziele für den gesamten Bereich zwischen Südufer und Gleistrasse. Voraussetzung für die weitere Planung und vor allem für das Planfeststellungsverfahren ist daher die Änderung des Regionalplanes. Eine solche Änderung kann von der Stadt Hagen angeregt werden und würde von der Verbandsversammlung des RVR beschlossen.

Ein solcher Antrag ist inhaltlich damit zu begründen, dass die Stadt Hagen sich nach Abwägung aller bisher bekannten Belange für das Projekt Cargo-Beamer ausspricht und eine teilweise Rücknahme der freiraumrelevanten Darstellungen und Ziele unterstützt.

Sollte der RVR die Änderung des Regionalplanes beschließen, würde zeitgleich das derzeit ruhende Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Arnsberg wieder aufgenommen und damit die Genehmigungsgrundlage für den Cargo-Beamer geschaffen.

 

 

 

 

Anlagen:

 

-          Protokoll der Bürgeranhörung mit schriftlichen Eingaben der Bürger

-          Stellungnahme der wmr zum Projekt CargoBeamer

-          Powerpoint-Präsentation CargoBeamer

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm, Oberbürgermeister

Thomas Huyeng, Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.05.2013 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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08.05.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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08.05.2013 - Umweltausschuss

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14.05.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, beim RVR die Änderung des Regionalplanes zu beantragen als Voraussetzung für eine mögliche Ansiedlung des CargoBeamers.

 

Der Rat bekräftigt seinen Standpunkt, dass die Stadt Hagen die Planungshoheit für die Erschließung des CargoBeamers und die Gestaltung anderer für die Verkehrseinrichtung nicht benötigter Flächen hat.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Bestätigung dieses Standpunktes durch die Bezirksregierung unverzüglich einzuholen.
 

Der Rat der Stadt Hagen geht davon aus, dass die Kosten der Erschließung durch den Maßnahmenträger zu finanzieren sind.
 

Der Rat der Stadt Hagen fordert den RVR auf, sich bei der Aufwertung und Entwicklung für die Freizeitnutzung auf den Restflächen einzubringen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

 

 

5

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

1

Enthaltungen:

5

 

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16.05.2013 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.       Der Rat bekräftigt seinen Standpunkt, dass die Stadt Hagen die Planungshoheit für die Erschließung des CargoBeamers und die Gestaltung anderer für die Verkehrseinrichtung nicht benötigter Flächen hat.

 

2.       Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Punkte verbindlich zu klären:

 

a)        Die Bestätigung des unter 1. dargelegten Standpunktes durch die Bezirksregierung.

b)       Die Bereitschaft der DB AG zum Verkauf der nicht für den CargoBeamer benötigten Flächen für Freizeitnutzung an die Stadt Hagen.

c)        Die Bereitschaft des RVR, sich planerisch und finanziell an der Realisierung der Freizeitnutzung in diesem Bereich zu beteiligen.

d)       Die Ermittlung der Kosten für alle notwendigen verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen des Projektes im Stadtgebiet von Hagen und die Abklärung der Kostenbeteiligung von CargoBeamer hieran.

             

3.              Der Rat stellt fest:

                            a)   Zum geplanten Kreisverkehr vor der Brücke Hengsteysee werden

                                  weitere Alternativen von der Dortmunder Straße aus geprüft.

                            b)  Einrichtungen zum aktiven Lärmschutz gegenüber der

                                  Freizeitnutzung sind zu errichten.

 

4.               Der Rat berät die Ergebnisse der unter 2. beauftragten Klärungen rechtzeitig vor der nächsten Verbandsversammlung des RVR im Juli, ggf. unter Einberufung einer Sondersitzung. Der Antrag zur Änderung des Regionalplanes wird bis zu dieser Beratung zurückgestellt. 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

         1

 

CDU

 

18

 

SPD

13

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

6

 

 

Hagen Aktiv

5

 

 

FDP

 

4

 

Die Linke

2

 

 

Parteilos

1

 

 

Bürger für Hagen

 

1

 

Pro NRW

 

1

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

27

Dagegen:

25

Enthaltungen:

-

 

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02.07.2013 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen