Beschlussvorlage - 0386/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für einen Teilbereich des gemäß § 171 b BauGB förmlich festgelegten Geltungsbereiches des Stadtumbaugebietes Oberhagen/Eilpe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.06.2013
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
26.06.2013
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
09.07.2013
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.07.2013
|
Sachverhalt
Begründung:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.5.2007 die Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB für einen Teilbereich des gemäß § 171 b BauGB förmlich festgelegten Geltungsbereiches des Stadtumbaugebietes Oberhagen/Eilpe beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 25.5.2007 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Das Stadtumbauprogramm für Oberhagen/Eilpe läuft Ende 2013 aus.
Zahlreiche Maßnahmen wurden erfolgreich umgesetzt.
Zum Bedauern der Verwaltung werden leider keine neuen Maßnahmen mehr durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt. Angefangene Projekte werden allerdings noch realisiert.
Ein öffentliches Interesse am Weiterbestehen der Vorkaufsrechtsatzung besteht nicht mehr und erübrigt sich somit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
