Beschlussvorlage - 0380/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunst im öffentlichen Raum - Errichtung einer Bronze-Skulptur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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30.04.2013
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Sachverhalt
Begründung
Eine künstlerische Interessensgemeinschaft plant die Errichtung einer Skulptur im öffentlichen Raum.
Der Hagener Künstler und Maler Hermann Bettermann soll mit einem Denkmal, in der Nähe seiner ehemaligen Wirkungsstätte an der Bülowstraße geehrt werden. Die lebensgroße Bronzestatur wurde von dem renommierten Maler und Bildhauer Uwe Will erstellt.
Nach einem Ortstermin mit verschiedenen Beteiligten aus Politik und Verwaltung, hat man sich auf einen Standort in der öffentlichen Grundfläche an der Bülowstraße (s. Lageplan) verständigt.
Die Skulptur weist mit Sockelfundament eine Höhe von 2,50 m auf. Das 60 / 60 Fundament wird 1,00 m tief gegründet (s. Zeichnung) und soll zur besseren Pflege und Reinhaltung mit Natursteinpflaster eingefasst werden.
Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Aufstellung der Skulptur geäußert.
Der Antragsteller verpflichtet sich gegenüber der Stadt Hagen vertraglich, dass die Skulptur gemäß den Forderungen der Stadt Hagen errichtet und unterhalten wird. Außerdem verpflichtet sich der Antragsteller das Sockelfundament nach den Erfordernissen des WBH zu gründen und anzulegen, so dass weiterhin die reibungslose Pflege der öffentlichen Grünfläche gewährleistet bleibt. Alle tiefbautechnischen Arbeiten sind durch Fachfirmen auszuführen.
Der Antragsteller verpflichtet sich, die notwendige Sorgfalt und Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen gegenüber den vorhandenen Leitungstrassen der Versorgungsträger sicherzustellen. Der ausführenden Firma obliegt die genaue Lagebestimmung der vorhandenen Leitungen. Der zentimetergenaue Standort der Bronzefigur wird vor Ort entsprechend der vorhandenen Versorgungsleitungen bestimmt.
Sämtliche anfallenden Kosten werden vollständig durch den Antragsteller übernommen. Dies beinhaltet die Errichtung und die Unterhaltung der Statue, die Pflege und darüber hinaus einen ggf. nötigen Rückbau des Denkmals. Der Antragsteller trägt die gesamte Verantwortung für die Skulptur und haftet im Schadensfall.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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369,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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232,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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422,7 kB
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