Mitteilung - 0387/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

Thomas Huyeng

Beigeordneter Vorstandsbereich 4

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Schreiben vom 15.04.2013  zeigt der Wirtschaftsbetrieb Hagen die Fällung von Bäumen innerhalb des Fäll- und Schnittzeitverbotes aus dem § 39 Bundesnaturschutzgesetz, hier: Befreiung von den Verboten Satz 1 Nummer 1 bis 3 für Maßnahmen, die der Gewährleistung dienen an (siehe  Anlage).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.04.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte