Mitteilung - 0276/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Entwässerungstechnische Erschließung von BaugebietenKanalbau Erschließung Haßleyer Insel- Behinderung und Stillstand der Rohrvertriebsarbeiten durch den Baugrund -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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30.04.2013
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Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen der Durchführung des Rohrvertriebs der Baumaßnahme Kanalbau Erschließung Haßleyer Insel ist es zu erheblichen Behinderungen der Vortriebsarbeiten gekommen. Aufgrund abweichender Baugrundverhältnisse und dem nachfolgend beschriebenen Stillstand des Rohrvortriebes sind Mehrkostenanmeldungen der bauausführenden Firma gem. § 2 Nr. 5/6 VOB/B erfolgt.
Im Oktober 2012 wurde vereinbarungsgemäß mit den Vortriebsarbeiten begonnen. Der Vortrieb wurde bis zur Station 264 m aufgefahren. Hier kam es dann zu erhöhten Vortriebskräften, und es zeigte sich, dass von der Zwischenpressstation 2 zur Station 1 der Rohrstrang nicht mehr bewegt werden konnte. Bei der Rohrbegehung wurden Rissbildungen im Bereich der 1. Dehnerstation und des Rohres Nr. 5 festgestellt. Nach Herstellung von 4 Kernbohrungen im Schadensbereich wurde festgestellt, dass sich im Bereich Rohr 5 das Gebirge gesetzt hat und auf dem Vortriebsrohr aufliegt. Anfahrversuche zeigten, dass ein weiterer Rohrvortrieb nicht möglich ist. Diese Behinderung hat Stillstandszeiten der Rohrvortriebsanlage ausgelöst.
Um den Fortgang der Arbeiten zu gewährleisten, wurde in Absprache mit der bauausführenden Firma und den Sachverständigen für Rohrvortrieb die Erstellung einer weiteren Startpressgrube bei Station 264 m festgelegt. Die Anordnung einer weiteren Pressgrube wird notwendig, da eine Fortführung des Vortriebs aus der bestehenden Pressgrube technisch nicht möglich ist. Weitere Anfahrversuche des bereits erstellten Vortriebsbereiches mit höherem Vortriebsdruck sind nicht möglich, da sie zu einer Beschädigung der bereits vorgetriebenen ca. 264 m Stahlbetonrohre DN 1600 mm führen würden.
Von allen beteiligten Gutachtern wurde bestätigt, dass die Art und Wahl des Bauverfahrens und auch die eingesetzte Maschinentechnik in Verbindung mit den gewählten wandverstärkten Vortriebsrohren richtig war.
Beim Rohrvortrieb kommt es im Gegensatz zu Bauverfahren mit normalem Schwierigkeitsgrad nicht allein auf die globalen Baugrundverhältnisse an, sondern auch auf die einzelnen unmittelbar vor Ort anstehenden Untergrundbedingungen.
Es war nicht damit zu rechnen, dass sich ein dermaßen großer Gebirgsteil aus dem Verbund lösen und den Rohrstrang festklemmen würde.
Unter Berücksichtigung der heute vorliegenden Erkenntnisse der tatsächlich vorhandenen Bodenverhältnisse muss auch für die weitere Pressstrecke aus der neuen Pressgrube mit möglichen Behinderungen durch die Baugrundverhältnisse gerechnet werden. Auch hier kann es zu Beschädigungen der Vortriebswerkzeuge und zu erforderlichen neuen Startgruben kommen.
Dieser Umstand muss dem bauverfahrenstechnischen Restrisiko beim Rohrvortrieb zugeordnet werden und stellt ein echtes Baugrundrisiko dar, dass vom Bauherrn zu tragen ist..
