Beschlussvorlage - 0787/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung eines Gaschromatographen mit Massenanalysator - hochauflösend - gemeinsam mit ERK und MK (Kuratorium "Chemisches Untersuchungsamt")
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Rosemarie Muhlmann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
25.04.2013
|
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt beschließt die Beschaffung einer analytischen Großanlage zu einem Gesamtauftragswert in Höhe von 136.100,-- .
Hinweis: Die beteiligten Träger (Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis) haben der Beschaffung in der Kuratoriumssitzung am 12.12.2011 zugestimmt.
Umsetzung bis 30.06.2013
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Beschaffung einer analytischen Großanlage ist zur Sicherstellung eines einwandfreien Nachweises und der Bestimmung von gesundheitsrelevanten und risikobehafteten Kontaminanten zwingend notwendig. Die technischen Voraussetzungen hierfür sind durch die amtliche Lebensmittelüberwachung gemäß gesetzlichem Auftrag zu erfüllen. Gemeinsam mit den Trägern des Chemischen Untersuchungsamtes Hagen (Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis) muss diese Anschaffung realisiert werden.
Begründung
Das CUA Hagen ist im Rahmen der Kooperation der Untersuchungseinrichtungen im Regierungsbezirk Arnsberg zuständig für die Analytik der Kontaminanten (Acrylamid, Furan, PAKs, Chlorpropanole, Weichmacher etc.), die in geringsten Spuren in Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln auftreten, die aber eine hohe gesundheitliche Brisanz besitzen. Gleiches gilt für sog. Minorkomponenten, die in Lebensmitteln nur in geringsten Mengen vorkommen. Diese Stoffe analytisch exakt nachweisen und bestimmen zu können, setzt eine hochempfindliche Technik voraus, die das zu beschaffende Gerät nachweislich bietet. Die Beschaffung eines geeigneten Gerätes ist zwingend notwendig, da auf anderem Wege die Bestimmung solcher kritischen und z. T. höchst bedenklichen Stoffe nicht möglich ist. Zur uneingeschränkten Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben im Sinne des Verbraucherschutzes ist ein solches Gerät unbedingt erforderlich.
Zur Analyse von Kontaminanten und Rückständen in Lebensmitteln und anderen amtlichen Proben wird im CUA Hagen seit vielen Jahren die Technik der Gaschromatographie mit massenspezifischer Detektion (GC-MS) angewandt. Diese Technik wurde durch die Koppelung mit einem weiteren massenspezifischen Detektor weiterentwickelt. Diese Koppelung wird bereits sehr erfolgreich mit zwei Geräten im Bereich der Flüssigchromatographie eingesetzt und steht jetzt auch für die Gaschromatographie zur Verfügung, womit gesundheitlich kritische Kontaminanten bis in den unteren Nanogramm-Bereich eindeutig bestimmbar und sicher nachweisbar sind. Mit dieser Technik ist eine sehr selektive Messung von Fragment-Ionen der gesuchten Substanzen möglich. Hierüber können deren Gehalte und deren Identität präzise bestimmt werden. Zudem steht diese Technik dann auch den Kooperationspartnern für spezielle Anwendungen offen.
Das zu beschaffende Gerätesystem der aktuellen Generation ermöglicht eine um den Faktor 50 bis 100 empfindlichere und deutlich selektivere Messung von aktuellen Kontaminanten und Rückständen in den Proben. Dies bedeutet einen deutlichen Zugewinn an für den Verbraucherschutz notwendigen Informationen.
Nur mit diesem neuen Gerät können im Chemischen Untersuchungsamt erstmals auch unbekannte Stoffe eingehend untersucht werden, da es möglich ist, Ionen-Spektren aufzunehmen. Nur dadurch ist eine Strukturaufklärung von unbekannten Stoffen realisierbar, die eine Aussage über die Art des Stoffes und die von ihm ausgehenden möglichen Gefahren ergibt. Denn Verbraucherschutz erstreckt sich neben einer schnellen Reaktion auf neu auftretende Probleme insbesondere auch auf das Aufdecken von neuen Kontaminationen, die häufig im unteren Spurenbereich zu finden sind. Damit kann ein unverzichtbarer Beitrag zum Schutze der Gesundheit von 3,3 Millionen Verbrauchern in dem Einzugsgebiet der Kooperation geleistet werden.
Es handelt sich um eine seit einigen Jahren eingesetzte, ausgereifte und robuste Technologie, die von vielen Untersuchungseinrichtungen mit Erfolg angewendet wird.
Insbesondere die steigenden Anforderungen an die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Analyseergebnissen, nicht nur aus nationalen, sondern vermehrt auch aus europäischen Rechtsvorgaben, erfordern eine Analysetechnik, die es uns im Rahmen unseres Auftrags erlaubt, diese Anforderungen unter effizientem Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes zu erfüllen.
Diese dringende und notwendige Ersatzbeschaffung hat keine personaltechnischen oder finanziellen Auswirkungen auf das neu zu gründende CVUA Westfalen und müsste auch in der bisherigen Kooperation durchgeführt werden.
Finanzierung:
Die Investitionen des Amtes 53 werden gemäß Kuratoriumsvertrag einwohnerbezogen umgelegt. Die Umlage für die Stadt Hagen beträgt derzeit ca. 20 %. Das Analysensystem wird max. 136.100 kosten. Der Gesamtaufwand für die Stadt Hagen beträgt somit max. 27.221 .
Es wird um Zustimmung gebeten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen finanzielle Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
x | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 4120 | Bezeichnung: | Chem. Untersuchungen |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenstelle: | 64120 | Bezeichnung: | BuG Chemisches Untersuchung |
| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 416300 | - 7.259,00 | - 7.259,00 | - 7.259,00 | - 7.259,00 |
Aufwand (+) | 571350 | 9.074,00 | 9.074,00 | 9.074,00 | 9.074,00 |
Eigenanteil |
| 1.815,00 | 1.815,00 | 1.815,00 | 1.815,00 |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: | 4120 | Bezeichnung: | Chem. Untersuchungen |
Finanzstelle: | 5800275 | Bezeichnung: | Chem. Unters. Geräte, IPM |
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) | 681200 | | - 108.881 | | | |
Auszahlung (+) | 783100 | | 136.101 | | | |
Eigenanteil |
| | 27.220 | | | |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Bei den Ausgaben für den Gaschromatographen mit Massenanalysator in Höhe von 136.100,78 handelt es sich um Anschaffungs- und Herstellungskosten, die auf der Aktivseite der Bilanz abzubilden sind. Das Gerät ist über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abzuschreiben und erzeugt somit einen jährlichen Abschreibungsaufwand von 9.074,00 . |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Anschaffung des Gerätes erfolgt im Rahmen des Kuratoriumsvertrages in Zusammenarbeit mit den beteiligten Trägern Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis. Investitionen werden danach entsprechend der Einwohnerzahlen auf die beteiligten Kuratoriumspartner (Stadt Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis) umgelegt. Die Umlage für die Stadt Hagen liegt derzeit bei circa 20%, die der anderen Kreise demnach bei circa 80%. |
Die Anschaffung des Gerätes wird somit mit circa 80% durch die Kuratoriumspartner finanziert. Das entspricht einem Betrag von etwa 108.881,00 . Dieser ist als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz abzubilden und analog zur Abschreibungsdauer über 15 Jahre ertragswirksam aufzulösen (jährlich 7.259,00 ). Der Abschreibungsaufwand für die Stadt Hagen wird somit zumindest anteilig finanziert. |
4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 1.225,00 |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 9.074,00 (Abschreibungsaufwand) 7.259,00 (ertragswirksame Sonderpostenauflösung) |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | 3.040,00 |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 3.040,00 |
gez. | gez. |
(Jörg Dehm) | (Thomas Huyeng) Beigeordneter |
Oberbürgermeister | gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
