Beschlussvorlage - 0337/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss  der Stadt Hagen beschließt, im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (1) GO NRW,

 

Frau/Herrn: _____________________________________

 

als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die Hauptversammlung der ENERVIE-Südwestfalen Energie und Wasser AG und der Mark-E AG am 29.04.2013 zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt,

1.     den Jahresabschluss 2012 sowie den Konzernabschluss 2012 der ENERVIE-    Südwestfalen Energie und Wasser AG in der vorgelegten Form festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,

2.     den Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten sowie

3.     den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten,

4.     den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen,

5.     den Beschluss zur Neubesetzung des Aufsichtsrates/Nachwahl in den Aufsichtsrat der ENERVIE AG zu fassen und

6.     den Beschluss zur Änderung der Satzung betreffs Offenlegung der Bezüge von Organmitgliedern zu fassen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

An der ENERVIE – Südwestfalen Energie und Wasser AG ist die Stadt Hagen/HVG mit 42,66% beteiligt. Die ENERVIE – Südwestfalen Energie und Wasser AG ist der Unternehmensverbund der Mark-E Aktiengesellschaft, der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH und der ENERVIE AssetNetWork GmbH im südlichen Nordrhein-Westfalen – und der bundesweit tätigen lekker Energie GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die geschäftsleitende Tätigkeit einer Holding für die Versorgung mit elektrischer Energie, Gas, Wasser und Wärme gegenüber der Mark-E und der SWL sowie gegebenenfalls anderen regionalen Versorgungsunternehmen. Die Gesellschaft hält, steuert, koordiniert und überwacht ihre Beteiligungen an Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen und weitere Beteiligungen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck der Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen zu fördern. Mit der Gründung der ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG, am 21. Juni 2006 sind die Anteile an der Mark-E auf die ENERVIE übertragen worden, die nun zu 90% unmittelbar und zu 10% mittelbar über die SEW Beteiligungs GmbH & Co. KG, eine Tochtergesellschaft der ENERVIE, sämtliche Anteile an der Mark-E hält. Gegenstand der Mark-E sind Erzeugung, Bezug und Vertrieb sowie jede andere Art der Ausnutzung von elektrischer Energie, Gas, Wasser und Fernwärme. Gegenstand des Unternehmens sind außerdem kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen, insbesondere die Entsorgung und die Telekommunikation. Die ENERVIE-Südwestfalen Energie und Wasser AG und die Mark-E AG halten am 29.04.2013 ihre ordentliche Hauptversammlung ab. Hierzu ist ein stimmberechtigter Vertreter bzw. eine stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zu benennen.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1.      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des    Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats

2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3.      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

4.      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

5.      Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

6.      Beschlussfassung zur Neubesetzung des Aufsichtsrats/Nachwahl in den Aufsichtsrat der Südwestfalen Energie und Wasser AG

7.      Beschlussfassung zur Änderung der Satzung der Südwestfalen Energie und Wasser AG bezüglich der Möglichkeit zur elektronischen Einberufung der Aufsichtsratssitzung

Die Details zum Jahresabschluss 2012 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0316/2013 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird. Aus Sicht des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

Zu Punkt 6.: Hier gibt es einen Wechsel auf Seiten der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, da ein Mitglied in die Passivphase der Altersteilzeit eingetreten ist.

 

Zur letzten Hauptversammlung im Jahr 2012 wurde Herr Rainer Voigt als stimmberechtigter Vertreter für die Stadt Hagen entsendet.

 

Begründung der Dringlichkeit: Durch den vorgezogenen Jahresabschluss („fast close“) der ENERVIE AG findet die Hauptversammlung bereits am 29.04.2013 statt. Die nächste Ratssitzung der Stadt Hagen ist jedoch erst am 16.05.2013, so dass bis zur Hauptversammlung kein Ratsbeschluss herbeigeführt werden kann. Daher  ist die Entsendung eines stimmberechtigten Vertreters im Rahmen eines Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (1) GO NRW vorzunehmen.

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

Jörg Dehm, Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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25.04.2013 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen