Beschlussvorlage - 0284/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Großtagespflege als zweijähriges Projekt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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18.04.2013
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.04.2013
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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15.05.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.05.2013
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Einrichtung einer Großtagespflegestelle als Projekt durch den Caritasverband im Stadtteil Haspe für eine zweijährige Projektlaufzeit im Rahmen des ESF-Förderprogramms Festanstellung von Tagespflegepersonen zu.
Die Stadt Hagen beteiligt sich in dem Projektzeitraum mit maximal 173.000 an den Kosten der Großtagespflegestelle.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Verwaltung informiert mit dieser Beschlussvorlage über die vom Caritas-verband Hagen im Stadtteil Haspe im Rahmen des ESF-Förderprogramms Festanstellung von Tagespflegepersonen beabsichtigte Einrichtung einer ersten Großtagespflege als Projekt mit zweijähriger Laufzeit.
Eine weitere Beteiligung der Stadt Hagen an den Kosten dieser Großtagespflegestellen im Festanstellungsmodell über den zweijährigen Förderzeitraum hinaus steht aufgrund des Finanzierungsvorbehalts in Frage und muss von daher gründlich geprüft und in jedem Fall neu entschieden werden.
Begründung
Hagen ist wie berichtet Modellstadt im Aktionsprogramm Kindertagespflege der Bundesregierung, das mit Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kommunale Impulse setzt (vgl. Beschlussvorlage 1121 zur JHA-Sitzung vom 12.12.12).
In einem entsprechenden Förderschwerpunkt hat die Stadt Hagen gemeinsam mit den beteiligten freien Trägern Konzepte zur weiteren Qualitätsverbesserung erarbeitet, um darüber auch Kapazitätserweiterungen zu erreichen und die Kindertagespflege als gute und gern gewählte Alternative zur Kindertages-einrichtung abzusichern.
Im Blickfeld stehen hier u. a. Angebotserweiterungen durch Großtagespflege, festangestellte Tagespflegepersonen oder die Einrichtung einer Fachberatung, die über die verschiedenen Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung und ihre Vorteile informiert und Eltern aus Sicht ihrer individuellen familiären Situation heraus Entscheidungshilfen gibt.
Die beteiligten Träger beabsichtigen eine gemeinsame Umsetzung dieser Konzepte in die Praxis der Kindertagespflege in Hagen.
In diesem Zusammenhang steht das neue Förderprojekt der Bundesregierung zur Festanstellung von Tagespflegepersonen.
Die Stadt Hagen hat sich auch hier mit Erfolg um die entsprechenden Struktur-Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beworben, um zu tragfähigen Modellen der Festanstellung von Tagespflegepersonen zu gelangen.
Der Caritasverband Hagen beabsichtigt in diesem Rahmen, in enger Kooperation mit der Stadt Hagen in Haspe eine erste Großtagespflege einzurichten. Dieses Projekt wird im ersten Jahr durch Personalkostenzuschüsse des ESF gefördert.
Für die erforderlichen Umbauarbeiten in dem Gebäude Heilig-Geist-Str. 10 hat der Caritasverband U3-Investitionsfördermittel i.H.v. 36.546 beantragt. Diese Fördermittel sollen aus den Fördermitteln des Bundes im Rahmen des Fiskalpaktes bereitgestellt werden. Die Fördermittel sind jedoch mit einer fünfjährigen Zweckbindung versehen.
Bei einer Großtagespflege arbeiten mindestens zwei Tagespflegepersonen zusammen und leisten die Betreuung von bis zu neun Kindern unter drei Jahren gemeinsam. Dies kann in angemieteten geeigneten Räumen, in zur Verfügung gestellten geeigneten Räumen oder in eigenen Räumen stattfinden.
Eine weitere, teilzeitbeschäftigte Tagespflegeperson gewährleistet bei Ausfallzeiten durch Urlaub, Fortbildung oder Erkrankungen ein praktisches Vertretungssystem als wesentliches Qualitätsmerkmal der Kindertagespflege.
Mit Blick auf den im August 2013 einsetzenden Rechtsanspruch von Eltern von ein- und zweijährigen Kindern auf einen Betreuungsplatz soll in der Perspektive die Einrichtung von Großtagespflegestellen als regelrechte Angebotserweiterung bedarfsgerecht neue Plätze für Kinder im U3-Bereich in Hagen schaffen.
Das vorgelegte Gesamtkonzept entspricht den Anforderungen und eine Betriebserlaubnis ist in Aussicht gestellt. Zur Finanzierung der Maßnahme stellt sich der Träger eine Anschubfinanzierung ab Projektbeginn vor. Bezogen auf den Projektzeitraum von zwei Jahren fällt ein Eigenanteil für die Stadt Hagen - vorbehaltlich der Ergebnisse der Entgeltverhandlungen i.H.v. insgesamt rd. 173.000 an. Die Finanzierung kann aus dem im lfd. Haushalt eingeplanten Aufwand im Rahmen der Tagespflegeausbauplanung sichergestellt werden.
Eine weitere Beteiligung der Stadt Hagen an den Kosten von Großtagespflegestellen im Festanstellungsmodell über die zweijährige Projektförderung hinaus steht allerdings unter dem Finanzierungsvorbehalt und von daher aus heutiger Sicht in Frage. Sie ist zum Projektablauf gründlich zu prüfen und neu zu entscheiden. Im Hinblick auf die fünfjährige Zweckbindung der Investitionsfördermittel, ist die Großtagespflegestelle ggf. ohne festangestellte Kräfte fortzuführen.
Detaillierte Informationen zum geplanten Projekt Großtagespflege liefern die Anlagen:
Anlage 1: Konzeptkonkretisierung für eine Großtagespflege integriert in das Heilig-Geist-Haus des Caritasverbandes Hagen e. V.
Anlage 2: Bauplan Haus Heilig Geist
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
x | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.36.10 | Bezeichnung: | Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen |
Produkt: | 1.36.10.01 | Bezeichnung: | Kindertagespflege |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | lfd. Jahr | 2014 | 2015 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 414200 | -2.801 | -6.723 | -3.922 | |
Aufwand (+) | 531800 | 29.333 | 89.400 | 67.667 | |
Eigenanteil |
| 26.532 | 82.677 | 63.745 | |
Kurzbegründung:
| |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: | 1.36.10 | Bezeichnung: | Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen |
Finanzstelle: | 5000166 | Bezeichnung: | Investitionszuschüsse an Dritte |
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) | 681200 | -36.546 | - 36.546 | | | |
Auszahlung (+) | 781800 | 36.546 | 36.546 | | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung:
| |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgabe für den erforderlichen U3-Umbau (Aus- und Umbau des Gebäudes sowie Anschaffung von Ausstattungsgegenständen) in Höhe von 36.546,00 an den Caritasverband stellt einen Investitionskostenzuschuss gemäß § 43 Abs. 2 GemHVO dar und ist somit als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren. Dieser ist in Anlehnung an den Zuwendungsbescheid des Landes über eine Zweckbindungsdauer von 5 Jahren abzugrenzen. Die Abgrenzung führt zu Aufwand in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Finanzierung der Ausgabe wird über eine Zuwendung vom LWL für die Förderung von Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von U3 Plätzen sichergestellt. Hierfür ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren. Die Auflösung des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellt in gleicher Höhe Ertrag für die Ergebnisrechnung dar. |
4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
Jörg Dehm Oberbürgermeister | Dr. Christian Schmidt |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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52,1 kB
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