Beschlussvorlage - 0348/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A) Wohnbebauung - Hasencleverstraße  nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.

 

Von einer Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 wird abgesehen. Den betroffenen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange wird durch eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

 

Geltungsbereich:

Der zu ändernde Bereich umfasst das Plangebiet des rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A) Wohnbebauung – Hasencleverstraße.

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Aufgrund des geringen Umfangs der Begründung wird auf eine Kurzfassung verzichtet.

 

 

Die in dem rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A) Wohnbebauung - Hasencleverstraße festgesetzten Haustypen sind nach aktueller Marktlage nicht vermarktbar. Aus diesem Grund bittet der Grundstückseigentümer, die GWG Wohnstätten Immobilien GmbH, um ein vereinfachtes Änderungsverfahren.

 

Der seit dem 08.04.2000 rechtskräftige Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A) Wohnbebauung - Hasencleverstraße setzt maximal 19 Wohneinheiten in der Form von Doppel- und Reihenhäusern fest.

 

Durch die Projektpläne, die Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind, ist die innere Aufteilung und das äußere Erscheinungsbild der Häuser genauestens festgelegt. Für die geplanten Haustypen haben sich leider keine Käufer finden können. Deshalb sollen durch das vereinfachte Änderungsverfahren individuellere und vermarktungsfähigere Haustypen ermöglicht werden.

 

Dieses soll durch die Festsetzung von größeren zusammenhängenden Baufeldern und dem Verzicht auf die Projektpläne geschehen.

 

Die Art und das Maß der baulichen Nutzung ebenso wie die Anzahl der Wohneinheiten werden nicht verändert.

 

Da das Maß der baulichen Nutzung nicht geändert wird, entfällt die Notwendigkeit den landschaftspflegerischen Begleitplan zu ändern bzw. anzupassen.

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Beschlüsse

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02.05.2005 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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18.05.2005 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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19.05.2005 - Stadtentwicklungsausschuss

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25.05.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen