Beschlussvorlage - 0234/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulbauunterhaltungsmaßnahmen 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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18.05.2005
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Sachverhalt
Am 15.02.2005
hat die Gebäudewirtschaft Hagen im Auftrag der Stadt Hagen mit Vertretern der
Bezirksvertretung Haspe die diesjährige Schulbaubereisung im Zuständigkeitsbereich
der Bezirksvertretung durchgeführt.
Ziel dieser
Bereisung war es, für die einzelnen Schulobjekte Maßnahmen der Instandhaltung
für das Wirtschaftsjahr 2005 zu besprechen und abzustimmen.
Bedarfe und
nutzerspezifische Wünsche der Schulleitungen wurden im Vorfeld schriftlich
abgefragt und in aufbereiteter Form zu der Bereisung zur Verfügung gestellt.
Das Ergebnis der Bereisung ist in einem objektbezogenen Protokoll
zusammengefasst. Soweit erforderlich, sind die entsprechenden
Beschlussvorschläge der Verwaltung eingearbeitet.
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner
März-Sitzung den Wirtschaftsplan der GWH verabschiedet.
Dieser
Wirtschaftsplan enthält:
1. einzeln veranschlagte Investitionsmaßnahmen (VmHH der Stadt Hagen) in Höhe von insgesamt rd. 15. Mio. Euro,
2. einzeln veranschlagte Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (VmHH der Stadt Hagen) in Höhe von rd. 3,7 Mio. Euro,
3. Mittel zur laufenden Instandhaltung der städtischen Immobilien in Höhe von rd. 4,5 Mio. Euro,
4. Mittel für
nutzerspezifische bauliche Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.
Während die
Mittel zu. 1. und 2. speziellen Einzelmaßnahmen zugeordnet sind, müssen die
Mittel zu 3. und 4. für alle städtischen Bereitstellungs- und
Vermarktungsimmobilien eingesetzt werden.
Da diese
Mittel schon seit Jahren nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, muss die
Zuordnung der Mittel so erfolgen, dass die jeweils dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung
erledigt werden können.
Um eine
nachvollziehbare Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird für jedes
Schulgebäude (ggf. zusätzlich für eine vorhandene Turnhalle) ein bestimmter
Betrag vorgeplant, der sich nach der Größe des Objektes, seinem Alter und
allgemeinen baulichen Zustand sowie seiner Nutzung aufgrund von Erfahrungswerten
bemisst.
Von diesen
Mitteln werden wiederum vorab die Mittel geblockt, die notwendig sind, um alle
gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur Inspektion und
Wartung der Immobilie abzudecken. Als Beispiele seien hier die vorgeschriebenen
Prüfungen von Aufzügen, Feuerlöschern und kraftbetätigten Türen genannt.
Des weiteren
sind im Laufe eines Wirtschaftsjahres Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich, um
den vorhandenen Zustand zu erhalten. Insbesondere für den Schulbereich müssen
hier die Maßnahmen genannt werden, die einerseits durch die starke Beanspruchung
der Immobilie, andererseits aber auch durch fahrlässige oder gar mutwillige
Beschädigungen und Zerstörungen entstehen.
Soweit die GWH
vorschlägt bestimmte zusätzliche Wünsche und Forderungen der Schulleitungen
bzw. des Hausherrenamtes hieraus zu finanzieren, erfolgt dies unter dem
Vorbehalt, dass im Verlauf des Jahres für derartige Maßnahmen noch Mittel zur
Verfügung stehen. Von daher wird eine Umsetzung dieser Maßnahmen, wenn überhaupt,
auch erst in der zweiten Jahreshälfte möglich sein, da zumindest der Instandsetzungsbedarf
von Jahr zu Jahr differiert und lediglich nach Erfahrungswerten bemessen werden
kann.
