Beschlussvorlage - 0234/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den Schulbauunterhaltungsmaßnahmen 2005 gem. Anlagen wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Am 15.02.2005 hat die Gebäudewirtschaft Hagen im Auftrag der Stadt Hagen mit Vertretern der Bezirksvertretung Haspe die diesjährige Schulbaubereisung im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung durchgeführt.

 

Ziel dieser Bereisung war es, für die einzelnen Schulobjekte Maßnahmen der Instandhaltung für das Wirtschaftsjahr 2005 zu besprechen und abzustimmen.

 

Bedarfe und nutzerspezifische Wünsche der Schulleitungen wurden im Vorfeld schriftlich abgefragt und in aufbereiteter Form zu der Bereisung zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis der Bereisung ist in einem objektbezogenen Protokoll zusammengefasst. Soweit erforderlich, sind die entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung eingearbeitet.

 


Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner März-Sitzung den Wirtschaftsplan der GWH verabschiedet.

 

Dieser Wirtschaftsplan enthält:

 

1. einzeln veranschlagte Investitionsmaßnahmen (VmHH der Stadt Hagen) in Höhe von insgesamt rd. 15. Mio. Euro,

 

2. einzeln veranschlagte Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (VmHH der Stadt Hagen) in Höhe von rd. 3,7 Mio. Euro,

 

3. Mittel zur laufenden Instandhaltung der städtischen Immobilien in Höhe von rd. 4,5 Mio. Euro,

 

4. Mittel für nutzerspezifische bauliche Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.

 

Während die Mittel zu. 1. und 2. speziellen Einzelmaßnahmen zugeordnet sind, müssen die Mittel zu 3. und 4. für alle städtischen Bereitstellungs- und Vermarktungsimmobilien eingesetzt werden.

 

Da diese Mittel schon seit Jahren nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, muss die Zuordnung der Mittel so erfolgen, dass die jeweils dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt werden können.

 

Um eine nachvollziehbare Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird für jedes Schulgebäude (ggf. zusätzlich für eine vorhandene Turnhalle) ein bestimmter Betrag vorgeplant, der sich nach der Größe des Objektes, seinem Alter und allgemeinen baulichen Zustand sowie seiner Nutzung aufgrund von Erfahrungswerten bemisst.

 

Von diesen Mitteln werden wiederum vorab die Mittel geblockt, die notwendig sind, um alle gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur Inspektion und Wartung der Immobilie abzudecken. Als Beispiele seien hier die vorgeschriebenen Prüfungen von Aufzügen, Feuerlöschern und kraftbetätigten Türen genannt.

 

Des weiteren sind im Laufe eines Wirtschaftsjahres Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich, um den vorhandenen Zustand zu erhalten. Insbesondere für den Schulbereich müssen hier die Maßnahmen genannt werden, die einerseits durch die starke Beanspruchung der Immobilie, andererseits aber auch durch fahrlässige oder gar mutwillige Beschädigungen und Zerstörungen entstehen.

 

Soweit die GWH vorschlägt bestimmte zusätzliche Wünsche und Forderungen der Schulleitungen bzw. des Hausherrenamtes hieraus zu finanzieren, erfolgt dies unter dem Vorbehalt, dass im Verlauf des Jahres für derartige Maßnahmen noch Mittel zur Verfügung stehen. Von daher wird eine Umsetzung dieser Maßnahmen, wenn überhaupt, auch erst in der zweiten Jahreshälfte möglich sein, da zumindest der Instandsetzungsbedarf von Jahr zu Jahr differiert und lediglich nach Erfahrungswerten bemessen werden kann.

 

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Beschlüsse

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18.05.2005 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen