Beschlussvorlage - 0261/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14/98 (503) – Umgestaltung des Theaterplatzes - sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 29.10.1998.

 

Geltungsbereich:

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hagen, Flur 43 und umfasst das Flurstück 55 vollständig.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene

Geltungsbereich im Maßstab 1:500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 29.10.1998 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.14/98 (503) – Theaterplatz - beschlossen.

 

Der Beschluss wurde am 21.11.1998 öffentlich bekanntgemacht. Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens war die Umgestaltung des Theaterplatzes. In diesem Zusammenhang war die Errichtung eines Baukörpers parallel zur Neumarktstraße und dem Gebäude der Telekom geplant. Als Voraussetzung für die städtebauliche Aufwertung des Theaterplatzes wurde die Schließung der Konkordiastraße für den Individualverkehr gesehen. Die Investorenplanung bezog sich auf den  privaten Teilbereich des Theaterplatzes.

 

Am 24.02.1999 wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung und darauffolgend in der Zeit vom 25.02. bis zum 29.03.1999 die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Ratsbeschluss zur Öffentlichen Auslegung erfolgte am 19.08.1999 und wurde am 28.08.1999 öffentlich bekannt gemacht. In der Zeit vom 06.09.1999 bis zum 06.10.1999 erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Behörden.

 

Da sich die Planungsinhalte und Eigentumsverhältnisse zwischenzeitlich geändert hatten, wurde diese Planung nicht weiter verfolgt. Im Januar 2002 stoppte die Märkische Bank die Überlegungen zur Umbauplanung des Theaterplatzes, die das Ergebnis eines Anfang 2001 durchgeführten Studentenwettbewerbes waren. Dieses Konzept zeichnete sich aus durch eine Bebauung des Platzes mit einem 12-stöckigen, gläsernen Gebäude.

 

Die Umgestaltungsmaßnahmen des Theaterplatzes sind zwischenzeitlich erfolgt, die verkehrlichen Änderungen im Bereich Konkordiastraße wurden ebenfalls durchgeführt. Die ursprünglich geplante Errichtung des Baukörpers wurde verworfen. Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14/98 – Theaterplatz - ist somit gegenstandslos geworden und daher kann das Verfahren eingestellt werden.

 

Aktuelles Planungsrecht

 

Für den Theaterplatz besteht zur Zeit kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Der Bebauungsplan 12/87 (442) vom 31.12.1991 spart den Theaterplatz  aus. Es  existiert lediglich noch ein Fluchtlinienplan aus den 50er Jahren.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

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gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.04.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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14.05.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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16.05.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen