Beschlussvorlage - 0281/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Kindertageseinrichtung Salzburger Straße- aktueller Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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18.04.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kindertageseinrichtung Salzburger Straße wird im kommenden Kindergartenjahr weiterhin in Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde Haspe betrieben. An der Veräußerung der Kindertageseinrichtung und dem Umbau durch die GWG wird festgehalten. Nach Klärung der aktuellen Fragestellungen zur Übernahme der Trägerschaft durch den evangelischen Kirchenkreis, wird die Kindertageseinrichtung zum 1.08.2014 ausgebaut.
Begründung
Zum kommenden Kindergartenjahr 2013/2014 sind für die evangelische Kindertageseinrichtung Salzburger Str. 47 Kinder, davon 5 Kinder unter 3 Jahren, angemeldet. Das Presbyterium der Kirchengemeinde hatte am 18.11 2011 den Beschluss gefasst, die Kindertageseinrichtung zum Kindergartenjahr 2013/2014 zu schließen. Hintergrund war, dass die erheblichen Sanierungsmaßnahmen im Zuge des notwendigen U3- Ausbaus die finanziellen Möglichkeiten der Kirchengemeinde überschreiten. In der Folge wurden zum einen Gespräche mit der GWG als möglichen Investor für die Sanierung und den Ausbau und dem ev. Kirchenkreis als neuen Träger für die Kindertageseinrichtung geführt.
Die GWG ist bereit das Grundstück mit der Kindertageseinrichtung zu erwerben und entsprechend den Anforderungen für eine langfristige U3 Betreuung zu sanieren und auszubauen. Bezüglich des Trägerwechsels haben sich vor dem Hintergrund unterschiedlicher tariflicher Bindungen und Versorgungsregelungen unmittelbar vor dem Stichtag zur Meldung beim Landesjugendamt (15.03.)* Schwierigkeiten bei der Überleitung des Personals ergeben.
Um den Fortbestand der Einrichtung nicht zu gefährden und auch keine Verunsicherung in der Elternschaft zu erzeugen, hat sich die Kirchengemeinde bereit erklärt, die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung für ein weiteres Jahr aufrecht zu erhalten. Entsprechend soll der oben genannte Presbyteriumsbeschluss für ein Jahr ausgesetzt bzw. neu gefasst werden.
An der Veräußerung der Kindertageseinrichtung und dem Umbau durch die GWG wird festgehalten. Nach Aussage des Kirchenkreises wird sich die Frage der Personalüberleitung bis zum Sommer klären. Nachfolgend können die erforderlichen Verträge geschlossen werden, sodass die Kinderbetreuung auf dem Spielbrink zum 01.08.2014 mit drei Gruppen in der Salzburger Straße langfristig gesichert sein wird.
* Bei der Meldung zum 15.03. sind sowohl die Belegung der Kindertageseinrichtung zum neuen Kindergartenjahr, wie auch die Stammdaten der Einrichtung (Name des Trägers, Ist die Kita ein Mietobjekt? u.a.) zu benennen. Diese Meldung ist für das gesamte Kindergartenjahr bindend und kann nicht unterjährig verändert werden.
