Beschlussvorlage BBM - 0322/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft Hagen (GWH)hier: Erläuterung des Wirtschaftsplans für den Bezirk Haspe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage BBM
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Haspe
- Bearbeitung:
- Nicole Damaszek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.04.2013
|
Sachverhalt
Begründung
Die Bezirksvertretungen haben nach § 37 Abs. 1 Buchstabe a der Gemeindeordnung NRW das Entscheidungsrecht bei der Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen wie Sportplätze, Altenheime, Friedhöfe, Büchereien und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen.
Diese Aufzählung wird in § 37 Abs. 1 Buchstabe b - f weiter ergänzt. Weiter erfolgt der Hinweis auf die Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde.
In der Hauptsatzung der Stadt Hagen ist in § 10 Abs. 2 Buchstabe a - x geregelt, für welche Angelegenheiten die Bezirksvertretungen insbesondere zuständig sind. Es folgen dann in § 37 Abs. 5 noch die sogenannten Anhörungsrechte der Bezirksvertretungen.
Hier ist auf § 37 Abs. 5 Buchstabe e Veranschlagung von Haushaltsmitteln, sowie Finanz- und Investitionsplanung zu verweisen.
Da im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) sämtliche Unterhaltungsmittel der Kindergärten, Schulen, Sportanlagen usw. enthalten sind, hat die Bezirksvertretung Haspe hier zumindest ein Anhörungsrecht. Die GWH wird deshalb gebeten zur Sitzung der Bezirksvertretung Haspe am 18.04.2013 die den Stadtbezirk Haspe betreffenden Haushaltspositionen vorzulegen.
__________________
gez. Thieser

18.04.2013 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.