Beschlussvorlage BBM - 0322/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Diskussionslage.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Bezirksvertretungen haben nach § 37 Abs. 1 Buchstabe a der Gemeindeordnung NRW das Entscheidungsrecht bei der Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen wie Sportplätze, Altenheime, Friedhöfe, Büchereien und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen.

Diese Aufzählung wird in § 37 Abs. 1 Buchstabe b - f weiter ergänzt. Weiter erfolgt der Hinweis auf die Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde.

In der Hauptsatzung der Stadt Hagen ist in § 10 Abs. 2 Buchstabe a - x geregelt, für welche Angelegenheiten die Bezirksvertretungen insbesondere zuständig sind. Es folgen dann in § 37 Abs. 5 noch die sogenannten Anhörungsrechte der Bezirksvertretungen.

Hier ist auf § 37 Abs. 5 Buchstabe e Veranschlagung von Haushaltsmitteln, sowie Finanz- und Investitionsplanung zu verweisen.

Da im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) sämtliche Unterhaltungsmittel der Kindergärten, Schulen, Sportanlagen usw. enthalten sind, hat die Bezirksvertretung Haspe hier zumindest ein Anhörungsrecht. Die GWH wird deshalb gebeten zur Sitzung der Bezirksvertretung Haspe am 18.04.2013 die den Stadtbezirk Haspe betreffenden Haushaltspositionen vorzulegen. 

 

 

 

                                                                                                __________________

                                                                                                       gez. Thieser

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Beschlüsse

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18.04.2013 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

7

 

 

CDU

4

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

Herr Jochen Losch

1

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

 

 

x

Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0