Mitteilung - 0049-1/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Zusammenhang mit der Mitteilung (0049/2013) zur Immissionssituation in Hagen 2012 bat der Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung vom 19.02.2013 um ergänzende Informationen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten für Stickstoffdioxid, zu den Messwerten im Bereich der Enneper Straße sowie zu den Auswirkungen der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf die Stickstoffdioxidbelastung.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.

 

Begründung

 

Der gesetzliche Grenzwert für Stickstoffdioxid beträgt 40 µg/m³ im Jahresmittel. Der vorläufige Messwert für das Jahr 2012 beträgt nach Angaben des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV NRW) ebenfalls 40 µg/m3. Damit gilt der Grenzwert – vorbehaltlich der abschließenden Validierung durch das LANUV NRW - im Jahr 2012 als eingehalten.

 

Die Entwicklung der Messwerte für Stickstoffdioxid der letzten 4 Jahre am Standort Enneper Straße zeigt eine tendenzielle Entlastung (siehe Abbildung).

 

Die Geschwindigkeit wird seit April 2012 überwacht. Inwieweit die Geschwindigkeits-reduzierung auf 30 km/h und die Einrichtung der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage allein ursächlich für den Schadstoffrückgang ist, kann zurzeit nicht abschließend beurteilt werden. Das LANUV NRW geht allerdings davon aus, dass sich durch die

Geschwindigkeitsregelung eine Verflüssigung des Verkehrs eingestellt hat und infolge die verkehrsbedingten Emissionen reduziert wurden.

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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18.04.2013 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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08.05.2013 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.05.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen