Beschlussvorlage - 0208/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtisches Grundstück am Marktplatz Boele - Bericht über die eingegangenen Bewerbungen, Städtebauliche Einordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.05.2005
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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18.05.2005
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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19.05.2005
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.09.2005
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Sachverhalt
Diese Verwaltungsvorlage erläutert die
städtebauliche Auswertung des Ausschreibungsverfahrens zum städtischen
Grundstück am Marktplatz Boele. Nach der Erläuterung der
Ausschreibungskriterien wird auf die einzelnen eingereichten Arbeiten eingegangen.
Die Vorlage ergänzt die Vorlage des
Amtes für Liegenschaften und Beteiligungen, Drucksachen-Nr. 0186/2005 in der
nichtöffentlichen Sitzung.
Die
grundsätzlichen Ziele der Ausschreibung und das Anforderungsprofil wurden schon
in der Verwaltungsvorlage Dr.-Nr. 0579/2004 dargestellt. Diese Vorlage hat der
BV- Nord und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegen. Der Haupt- und
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.09.2004 beschlossen die Verwaltung
zu beauftragen, die Vermarktung des städtischen Grundstücks auf der Basis
dieser Vorlage vorzubereiten. Nachfolgend sind die wichtigsten Parameter noch
einmal beschrieben.
I. Ziele des
Wettbewerbs
Die Umgestaltung des Marktplatzes und die
Überlegungen, hier im zentralen Ortskern von Boele die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen
zu unterstützen, sind Inhalte des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr.
8/01 (535) Ortskern Boele / Hilgenland-, Teil 1. Für diesen Bebauungsplan hat
der Rat der Stadt die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese hat parallel zum
Ausschreibungsverfahren im Herbst letzten Jahres stattgefunden.
Die Nordseite des Marktplatzes soll durch ein neues
Gebäude entlang der Dortmunder Straße räumlich gefasst werden, das sich in
seinen Proportionen und der Höhe an die Umgebung anpasst, aber in seiner
exponierten Lage auch als städtebauliche Dominante erkennbar sein soll.
Die Vergabe des städt. Grundstück erfolgt auf Grundlage der Vorlage vom Amt für Immobilien und Beteiligungen (Drucksachen-Nr. 0186/2005).
II. Anforderungsprofile
/ Städtebauliche Vorgaben
1.
Anforderungsprofil
für das an der Dortmunder Straße zu errichtende Gebäude
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes erlauben eine
Überbauung von ca. 2.700 qm Grundfläche (Bruttogeschossfläche Erdgeschoss). Die
Nettogeschossfläche beträgt ca. 2.320 qm. Der mögliche Gebäudekörper soll im
Erdgeschoss einen Lebensmittelvollsortimenter mit einer Netto-Verkaufsfläche
von rd. 1.800 qm und ca. 300 qm Nebennutzflächen beinhalten. Ein eigenständiger
angegliederter Getränkemarkt ist nicht zulässig.
Um an dieser exponierten und städtebaulich sensiblen
Lage eine hohe städtebauliche Qualität zu erreichen, wird entlang der
Dortmunder Straße und am Marktplatz eine II - III-geschossige Bebauung
festgesetzt, damit der Straßenrand gegenüber der vorhandenen Bebauung gefasst
wird.
Je nach Bedarf können in diesen Bereich Büroräume,
Arztpraxen bzw. hochwertiger Wohnraum angeboten werden. Durch diese Nutzungen
soll die Funktion bzw. Zentralität des Marktplatzes in Boele noch zusätzlich
gestärkt werden. Zur Belebung der neuen Strukturen ist ferner die
Unterbringung eines Cafés, Imbisses etc. mit Außengastronomie im Erdgeschoss
erwünscht. Hierfür stehen ca. 190 qm Ladenfläche zur Verfügung.
Den Kaufbewerbern wurde der Hinweis gegeben, dass
ortsansässige Gewerbebetriebe daran interessiert sind, sich in dem geplanten
Gebäude zu engagieren.
Um die vorhandene Struktur nicht zu gefährden wird
zusätzlich geregelt, dass ein Getränkemarkt ausgeschlossen wird. Weiterhin
werden ausgeschlossen: Sex-Shops, Sex-Kinos, Bordelle, Peep-Shows und
Spielhallen.
Ferner sollen in dem Gebäude
¨ Räumlichkeiten für die Bezirksvertretung Nord, die
auch als Veranstaltungsstätten genutzt werden können (bestehend aus
Veranstaltungssaal, Gastronomiebereich mit Theke und eigenständiger WC-Anlage)
mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 450 qm. Sofern diese Räumlichkeiten im
Obergeschoss eingeplant werden, ist Barrierefreiheit vorzusehen.
¨ Toilettenanlagen für die Marktbeschicker (je ein
Damen- und Herren-WC sowie ein Urinal)
untergebracht werden.
Für die vorgestellten städt. Bedarfe ist ein
Raumprogramm zu entwickeln; der Stadt Hagen ist ein entsprechendes Mietangebot
mit den maßgeblichen Konditionen zu unterbreiten.
Vorgesehen ist eine Mitbenutzung der Räumlichkeiten
für die Bezirksvertretung Nord durch Private. Erwartet werden Vorschläge einer
Koordinierung und Abrechnung.
Für den Fall, dass die Räume für die Bezirksvertretung
Nord seitens der Stadt Hagen nicht abgefordert werden, sind alternative
Nutzungsüberlegungen möglich und vorzustellen.
Die Erschließung des Marktes erfolgt in jedem Fall nur
von der Dortmunder Straße aus sowie der Straße Hilgenland. Nur die rein
bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze sind westlich des Gebäudes
zulässig, da der öffentliche Parkplatz mitbenutzt werden kann. Zwischen Gebäude
und Marktplatzfläche sollen keine Stellplätze zugelassen werden.
Es muss vertraglich sichergestellt werden, dass die
private Stellplatzanlage für das Bauvorhaben auch bei Großveranstaltungen auf
dem Marktplatz unentgeltlich für die Öffentlichkeit zur Verfügung steht.
Für das Bauvorhaben fallen für den Investor Kosten für
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht an. Die Durchführung derartiger Maßnahmen
übernimmt die Stadt Hagen entsprechend dem Grünordnungsplan zum Bebauungsplan.
2.
Entwässerung
Zur Kompensation der zusätzlichen Wassermengen sind
bei der baulichen Planung der Oberflächenbefestigung folgende Einzelmaßnahmen
zu berücksichtigen:
¨ Im Bereich der privaten Stellplätze sind
wasserdurchlässige Pflastersteine oder vergleichbare offenporige Pflasterbeläge
zu verwenden.
¨ Für die Bebauung im Kerngebiet ist eine Dachbegrünung
vorzusehen. Dies gilt für Flachdächer sowie für solche Dächer, die flacher sind
als 20 Grad.
Die Vorflut für die einzelnen Teilflächen ist wie
folgt gegeben:
¨ Marktplatz
Zur ordnungsgemäßen Entwässerung ist der Marktplatz an den Kanal in der
Dortmunder Straße anzuschließen, weil der Kanal in der Schwerter Straße
rechnerisch überlastet ist.
¨ Kerngebiet
Die Entwässerung ist wie der Marktplatz an den Kanal in der Dortmunder Straße
anzuschließen.
3.
Wirtschaftliche
Rahmenbedingungen
Der Investor soll vertraglich verpflichtet werden, im
Zuge einer Bebauung des Kaufgrundstücks die zuvor genannten Infrastrukturen für
den Wochenmarkt in dem Gebäude kostenlos zu installieren.
Eine ca. 2.300 qm große Teilfläche des Marktplatzes
Boele soll dauerhaft autofrei und als Aufenthaltsort einschließlich einer
angedachten Außengastronomie eingerichtet werden. Der Investor soll vertraglich
verpflichtet werden, diese Fläche wie folgt auszubauen:
Auf einer 43 cm starken Schottertragschicht, die
gleichzeitig die Funktion einer Frostschutzschicht erfüllt, wird die Fläche mit
Betonsteinpflaster in 14 cm Stärke bei einer Bettungsstärke von 3 cm
gepflastert. Die Fläche wird mit Natursteinpflasterbänderungen, die teilweise
als Entwässerungsrinnen vorzusehen sind, aufgelockert. Die erforderlichen
Randeinfassungen im Bereich der zu erhaltenden Großbäume werden ebenfalls mit
Natursteinmaterial ausgebildet.
Das anfallende Regenwasser kann über Muldeneinläufe in
einer neuen Sammelleitung und dann in den bestehenden Kanal Dortmunder Straße
abgeführt werden.
Die Fläche soll mit Mastaufsatzleuchten Typ Trilux
Oberlicht-Leuchte ausgestattet werden. Da die Standorte der Stromschaltschränke
noch nicht genau bekannt sind, ist eine ausreichende Leerrohrverlegung
vorgesehen.
Neben herausnehmbaren Pollern zur Flächenabgrenzung
sind keine weiteren Ausstattungsgegenstände wie z.B. Bänke oder Papierkörbe
vorzusehen, da der Platz als Marktplatz freigehalten werden soll.
Für den Marktplatz ist die Pflanzung von 7 neuen
Großbäumen (Kaiserlinde) mit Baumscheibenabdeckung, freitragender
Unterkonstruktion, Betonfundament und Guss-Abdeckrost zuzüglich
Baumschutzgitter in Pflanzsubstrat vorzunehmen. Die Standorte der Bäume sind
mit dem Fachbereich für Planen und Bauen, für Grün, Straßen und Brücken der
Stadt sowie dem Ressort Stadtplanung abzustimmen.
4.
Geforderte
Unterlagen
Die Kaufbewerber für das städt. Grundstück waren
gehalten, folgende Unterlagen einzureichen:
¨ Darlegung eines Bebauungskonzepts mit Grundrissen,
Schnitten und Ansichten im Maßstab 1:200
¨ Lageplan im Maßstab 1:500
¨ Aussagen über Material und Gestaltung der Fassaden
¨ Aussagen über Material und Gestaltung der privaten
Verkehrsflächen
¨ Aussagen über Material und Gestaltung der
auszubauenden ca. 2.300 qm großen Marktplatzfläche
¨ Kaufpreisangebot für das städt. Grundstück unter
Berücksichtigung der vom Investor vorzunehmenden baulichen Umgestaltung der ca.
2.300 qm großen Marktplatzfläche
¨ Mietangebot für die durch die Stadt Hagen zu nutzenden
Räume unter gleichzeitiger Entwicklung eines Raumprogramms
¨ Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Objekt
¨ Referenzen über die Durchführung vergleichbarer
Objekte
Erwünscht
war eine dreidimensionale Darstellung des Baukörpers.
III. Kurzdarstellung der eingereichten
Bewerbungen
Der Verwaltung liegen von nachfolgenden 5 Investoren
konkrete Angebote vor:
1)
GbR Boeler Marktplatz,
Hagen
2)
Schröder
Generalbauunternehmung GmbH & Co. KG, Gütersloh
3)
Krippendorf &
Krippendorf Haus- und Grundbesitz GbR, Balve
4)
Metgenberg
Vermögensverwaltung GmbH, Gummersbach
5)
Procom Investitions- und
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
Die eingereichten Entwürfe sind in der Anlage zu
dieser Vorlage beigefügt.
Die vorgenannten städtebaulichen Anforderungsprofile
wurde vom Grundsatz her von allen Bewerbern erfüllt. Die eingereichten Entwürfe
zeigen in unterschiedlichster Architekturgestalt Möglichkeiten einer Bebauung
des Marktplatzes innerhalb des vorgegebenen Baufeldes (überbaubare
Grundstücksfläche im Bebauungsplanentwurf) auf. Die teilweise in den Plänen
erkennbaren geringfügigen Überschreitungen der Baugrenzen könnten gemäß den
Gesprächen mit den Bewerbern im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geklärt,
bei den weiteren Entwurfsbearbeitung angepasst oder im Zuge des
Satzungsbeschlusses aufgenommen werden.
Kernpunkt aller Entwürfe ist ein
Lebensmittelvollsortimenter mit den
sonstigen Einzelhandelsnutzungen im Erdgeschoss des neuen Gebäudes
einschließlich der Darstellung der Zugänge und der Erschließung (Zu- und
Abfahrten), der Andienung und der Stellplatzanlage. Die Nutzung der
Obergeschosse variiert. Der vorgegebene Wunsch einer zumindest abschnittsweisen
3-Geschossigkeit des Baukörpers entlang der Dortmunder Straße und im Bereich
der dem künftigen neuen Marktplatz zugewendeten Gebäudefront wird nicht von
allen Bewerbern erfüllt. Teilweise wurde dies durch eine vergrößerte Raumhöhe
des Erdgeschosses kompensiert, sodass zumindest optisch eine 3-Geschossigkeit
errreicht wird.
Im Einzelnen werden die Entwürfe
der Bewerber wie folgt beschrieben:
zu 1.
-
Der Entwurf beinhaltet
ein in sich schlüssiges Konzept der geplanten Nutzungen.
-
Die Architektur des im
Blockrandbereich durchgängig 3-geschossigen Gebäudes ist eher zurückhaltend
gegenüber der vorhandenen Straßenrandbebauung der Dortmunder Straße.
-
Das geforderte
Raumprogramm einschließlich alternativer Nutzungsmöglichkeiten für die Räume
der Bezirksvertretung wird in vollem Umfang dargestellt. Das Baufenster wird
eingehalten. Die Erschließung von der Dortmunder Straße und die
Stellplatzanlage entsprechen den Vorgaben des Bebauungsplanentwurfes.
-
Der
Lebensmittelvollsortimenter und die geplante Gastronomie mit Außenbereich sind
über eine geschwungene Mall sowohl vom Eckpunkt an der Dortmunder Straße, die
Stellplatzanlage und den neuen Marktplatz angebunden. Die Obergeschosse mit dem
BV-Raum und variablen Wohn- und alternativ Büro- und Dienstleistungsnutzungen
sind über einen zentralen separaten Zugang (Treppenhaus mit Aufzug) erreichbar.
Die Toilettenanlage für die Marktbeschicker wird im Gebäude nachgewiesen.
-
Die Stellplatzanlage
sowie auch die Andienung entsprechen den Vorgaben der Planung. Die Anlieferung
soll eingehaust werden.
Zu 2.
-
Der Entwurf
berücksichtigt zwar die generellen Anforderungen und Parameter der
städtebaulichen Vorgaben, stellt aber in sich kein ausgewogenes Konzept dar.
-
Der Zugang zu dem
Vollsortimenter nur von der Stellplatzanlage aus ist unzureichend. Die
integrierten Shop-Zonen sind nur über den Kassenvorraum erreichbar.
-
Im 1. Obergeschoss sind
Büros und Praxen vorgesehen. Der geforderte Sitzungsraum für die BV liegt im 2.
Obergeschoss. Die geforderte 3-Geschossigkeit wird nur eben dort im Bereich der
dem künftigen neuen Marktplatz zugewendeten Gebäudefront erfüllt. Die
Obergeschosse sind über einen separaten Zugang (Treppenhaus mit Aufzug)
erreichbar. Die Toilettenanlage für die Marktbeschicker wird im Gebäude
nachgewiesen.
-
Die Darstellung der
Anlieferung bewirkt, dass die Stellplätze für die Obergeschossnutzungen
Teilflächen des geplanten Grünraums in Anspruch nehmen.
-
Aufgrund der nicht
ausreichenden Berücksichtigung der nur zeitweilig vorgesehenen Anmietung von
Räumen für die Bezirksvertretung des Bewerbers Nr. 2, der Bewerber geht davon
aus, dass die Stadt die Räume ganzjährig anmietet, und des wenig überzeugenden
Konzepts sollte die Bewerbung nicht weiter verfolgt werden.
Zu 3.
-
Auch dieser Entwurf
beinhaltet ein in sich schlüssiges Konzept der geplanten Nutzungen.
-
Die Architektur des im
Blockrandbereich durchgängig nur 2-geschossigen Gebäudes hebt das geplante
Gebäude exemplarisch aus der Umgebung hervor.
-
Das geforderte
Raumprogramm einschließlich alternativer Nutzungsmöglichkeiten für die Räume
der Bezirksvertretung wird dargestellt. Das Baufenster wird aber im Bereich der
geplanten Andienung nicht eingehalten. Die Verschiebung bewirkt, dass die hier
für die Obergeschosse angedachten Stellplätze nicht bzw. nur unter Einbeziehung
der geplanten Grünanlage realisiert werden könnten.
-
Der
Lebensmittelvollsortimenter und die geplante Gastronomie mit Außenbereich sind
über eine Passage sowohl vom Eckpunkt an der Dortmunder Straße, die
Stellplatzanlage und den neuen Marktplatz angebunden. Die Obergeschosse mit dem
BV-Raum und alternativ Büro- und Praxisnutzungen sind über einen zentralen
separaten Zugang (Treppenhaus mit Aufzug) erreichbar. Die Toilettenanlage für
die Marktbeschicker wird im Gebäude nachgewiesen.
Zu 4.
-
Auch dieser Entwurf
beinhaltet ein in sich schlüssiges Konzept der geplanten Nutzungen.
-
Die Architektur des im
Blockrandbereich überwiegend nur 2-geschossigen Gebäudes betont mit der Akzentuierung
der Gebäudeecke an der Dortmunder Straße den Hauptzugang zum Gebäude (Rotunde).
-
Das geforderte
Raumprogramm einschließlich alternativer Nutzungsmöglichkeiten für die Räume
der Bezirksvertretung wird in vollem Umfang dargestellt. Das Baufenster wird im
wesentlichen eingehalten. Die Erschließung von der Dortmunder Straße und die
Stellplatzanlage entsprechen den Vorgaben des Bebauungsplanentwurfes. Die
geplante Einhausung der Anlieferung liegt außerhalb des Baufeldes.
-
Der Lebensmittelvollsortimenter
und die Nebennutzungen sind über eine gradliniege Mall sowohl von der
Dortmunder Straße als auch von der Stellplatzanlage angebunden. In der Rotunde
ist ein Cafe (auch im Zwischengeschoss)mit Außenbereich geplant. Darüber im 1.
Obergeschoss befindet sich zur Platzseite hin der variable Raum für die
Sitzungen der BV. Darüber hinaus sind im Obergeschoss Praxen geplant. Das
Obergeschoss wird durch einen zentralen Zugang Treppenhaus mit Aufzug) von der
Dortmunder Straße aus erreicht. Die Toilettenanlage für die Marktbeschicker
möchte der Investor außerhalb des Gebäudes errichten, kann aber auch alternativ
im Gebäude nachgewiesen werden.
Zu 5.
-
Wie zu 2. berücksichtigt
der eingereichte Entwurf nur die generellen Anforderungen und Parameter der
städtebaulichen Vorgaben, stellt in sich auch kein ausgewogenes Konzept dar.
Die Plandarstellungen sind nicht eindeutig lesbar. Aussagen zu Nutzungen in dem
in den Ansichten angedeuteten Staffelgeschoss werden nicht gemacht.
-
Der Zugang zu dem
Vollsortimenter nur von der Dortmunder Straße aus ist unzureichend. Die an der
Platzseite vorgelagerten Cafe und Geschäftsräume haben keine Verbindung zur
Hauptnutzung.
-
Im 1. Obergeschoss sind
der Sitzungsraum für die BV und Büros /Praxen vorgesehen. Der geforderte
Sitzungsraum für die BV liegt im 2. Obergeschoss. Das Obergeschoss kann über 2
Treppenhäuser (mit Aufzügen) erreicht werden. Angaben zu den Toilettenanlage
für die Marktbeschicker fehlen, sie ist nur im Plan dargestellt.
-
Die Stellplatzanlage
entspricht nicht den Vorgaben der Planung. Die Darstellung der Stellplätze für
die Obergeschossnutzungen nimmt Teilflächen des geplanten Grünraums in
Anspruch. Die Anfahrbarkeit der Anlieferung ist fahrgeometrisch nicht ausgewogen.
