Beschlussvorlage - 0267/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung Wohnbebauung Ergster Weg - West
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Bearbeitung:
- Andreas Henkel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.04.2013
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Wohnbebauung Ergster Weg - West (Bebauungsplan Nr. 2/08 (598)) wird durch eine privat gebaute Anliegerstraße vom Ergster Weg zu erreichen sein, die, durch Baulasten gesichert, über ebenfalls private Grundstücke führt. Die Verkehrsfläche wird nicht von der Stadt Hagen übernommen.
Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung
erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließende Verkehrsfläche mit einer
Bezeichnung zu versehen.
Begründung
Die Wohnbebauung Ergster Weg - West (Bebauungsplan Nr. 2/08 (598)) wird durch eine privat gebaute Anliegerstraße vom Ergster Weg zu erreichen sein, die, durch Baulasten gesichert, über ebenfalls private Grundstücke führt. Die Verkehrsfläche wird nicht von der Stadt Hagen übernommen.
Diese Verkehrsfläche erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung mit ca. 10 Wohnhäusern bebaut werden soll. Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sind vermessen und parzelliert.
Für einige Grundstücke sind bereits Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht worden.
Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können, ist es erforderlich, die im beigefügten Lageplan (rot) dargestellte Verkehrsfläche mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.
Eine Ortsbesichtigung, zuletzt am 15.01.2013, ergab, dass die örtlichen Planums-, Absteckungs- und Kanalarbeiten abgeschlossen sind, sowie einige Wohnhäuser bereits errichtet werden.
Ein Vorschlag der Grundstückseigentümer, die Gewannenbezeichnung
In den Rotbüschen zur Straßenbenennung zu verwenden, wird von Seiten des Fachamtes unterstützt.
Durch den besonderen Umstand, dass hier ein Privatweg benannt werden soll, wobei die Wegerechte durch öffentl. rechtl. Baulasten gesichert sind, muss dem Vorschlag der Eigentümer, diesen Weg mit In den Rotbüschen zu benennen, besondere Beachtung geschenkt werden.
Es bestehen aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten
Aspekte gegen diesen Vorschlag keine ordnungsrechtlichen Bedenken.
In Betrachtung der vorhandenen Straßenbezeichnungen für das Stadtgebiet Hagen wird vom Fachamt der Vorschlag der Eigentümer befürwortet, der Verkehrsfläche im beigefügten Lageplan rot dargestellt- den Namen
In den Rotbüschen
zu geben.
Die Bezirksvertretung Hagen-Hohenlimburg wird um einen entsprechenden Beschluss zur Straßenbenennung gebeten.
Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten
Lageplanes, aus dem die exakte Fläche (im beigefügten Lageplan rot dargestellt) des zu benennenden Weges hervorgeht. Der als Anlage beigefügte
Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.
Anlage: Lageplan, Maßstab ca. 1:1500
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
347,3 kB
|
