Beschlussvorlage - 0267/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Hohenlimburg beschließt, die in nordwestlicher Richtung vom Ergster Weg abzweigende, sich in Privatbesitz befindende Verkehrsfläche

 

„In den Rotbüschen“

 

zu benennen.

 

Die Verkehrsfläche wird dem Schiedsamtsbezirk 7 zugeordnet.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Wohnbebauung Ergster Weg - West (Bebauungsplan Nr. 2/08 (598)) wird durch eine privat gebaute Anliegerstraße vom Ergster Weg zu erreichen sein, die, durch Baulasten gesichert, über ebenfalls private Grundstücke führt. Die Verkehrsfläche wird nicht von der Stadt Hagen übernommen.

 

Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung

erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließende Verkehrsfläche mit einer

Bezeichnung zu versehen.

 

 

Begründung

 

Die Wohnbebauung Ergster Weg - West (Bebauungsplan Nr. 2/08 (598)) wird durch eine privat gebaute Anliegerstraße vom Ergster Weg zu erreichen sein, die, durch Baulasten gesichert, über ebenfalls private Grundstücke führt. Die Verkehrsfläche wird nicht von der Stadt Hagen übernommen.

 

Diese Verkehrsfläche erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung mit ca. 10 Wohnhäusern bebaut werden soll. Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sind vermessen und parzelliert.

Für einige Grundstücke sind bereits Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht worden.

 

Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können,  ist es erforderlich, die im beigefügten Lageplan (rot) dargestellte Verkehrsfläche mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.

 

Eine Ortsbesichtigung, zuletzt am 15.01.2013, ergab, dass die örtlichen Planums-, Absteckungs- und Kanalarbeiten abgeschlossen sind, sowie einige Wohnhäuser bereits errichtet werden.

 

Ein Vorschlag  der Grundstückseigentümer, die Gewannenbezeichnung 

„In den Rotbüschen“ zur Straßenbenennung zu verwenden, wird von Seiten des Fachamtes unterstützt.

 

Durch den besonderen Umstand, dass hier ein Privatweg benannt werden soll, wobei die Wegerechte durch öffentl. rechtl. Baulasten gesichert sind, muss dem Vorschlag der Eigentümer, diesen Weg mit „In den Rotbüschen“ zu benennen, besondere Beachtung geschenkt werden.

 

Es bestehen aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten

Aspekte gegen diesen Vorschlag keine ordnungsrechtlichen Bedenken.

 

In Betrachtung der vorhandenen Straßenbezeichnungen für das Stadtgebiet Hagen wird vom Fachamt der Vorschlag der Eigentümer befürwortet, der Verkehrsfläche – im beigefügten Lageplan rot dargestellt- den Namen

 

“ In den Rotbüschen “

 

zu geben.

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Hohenlimburg wird um einen entsprechenden Beschluss zur Straßenbenennung gebeten.

 

Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten

Lageplanes, aus dem die exakte Fläche (im beigefügten Lageplan rot dargestellt) des zu benennenden Weges hervorgeht. Der als Anlage beigefügte

Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.

 

Anlage: Lageplan, Maßstab  ca. 1:1500

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.04.2013 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen