Beschlussvorlage - 0271/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/86 (423) -Volmeaue -Teil II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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30.04.2013
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.05.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.05.2013
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/86 (423) Volmeaue- Teil II.
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift. Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Sachverhalt
Begründung:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 9.6.2011 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/86 (423) Volmeaue- Teil II beschlossen.
Der Beschluss wurde am 21.6.2011 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Nach § 4 der Satzung tritt die Veränderungssperre am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft. Nach § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.
Ziel des Bebauungsplanänderungsverfahrens:
Änderung der Festsetzungen zur Neuregelung von Vergnügungsstätten, hier insbesondere von Spielhallen und Wettbüros.
Die Bearbeitung dauert zurzeit noch an.
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist somit um ein Jahr zu verlängern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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357,7 kB
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