Beschlussvorlage - 0271/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/86 (423) –Volmeaue- Teil II.

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift. Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

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Sachverhalt

 

Begründung:
 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 9.6.2011 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/86 (423) Volmeaue- Teil II beschlossen.

Der Beschluss wurde am 21.6.2011 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Nach § 4 der Satzung tritt die Veränderungssperre am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft. Nach § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.

 

Ziel des Bebauungsplanänderungsverfahrens:

Änderung der Festsetzungen zur Neuregelung von Vergnügungsstätten, hier insbesondere von Spielhallen und Wettbüros.

 

Die Bearbeitung dauert zurzeit noch an.

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist somit um ein Jahr zu verlängern.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.04.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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14.05.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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16.05.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen