Beschlussvorlage - 1022/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der HSP-Maßnahme "Neuordnung der Beteiligungsstruktur"; hier: Verschmelzung der G.I.V.mbH in die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Dominik Skrinjar
- Beteiligt:
- HVG GmbH; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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●
Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2012
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07.03.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.03.2013
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen fasst unter dem Vorbehalt einer entsprechenden positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.mbH) auf die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu verschmelzen, um dadurch steuerliche Optimierungspotentiale zu nutzen und durch die Verschlankung der Beteiligungsstruktur Kosteneinsparungen zu erzielen.
2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt hierzu die Erhöhung des Stammkapitals der HVG sowie die Übernahme des durch die Kapitalerhöhung entstandenen Gesellschaftsanteils an der HVG durch die Stadt Hagen gegen Verschmelzung der G.I.V.mbH.
3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass vor Umsetzung der Schritte nach Ziffer 1. bis 2. die G.I.V.mbH ihren Anteil an der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) dergestalt teilt, dass ein Anteil von 408.040 (rd. 3,9 %) entsteht. Dieser Anteil wird dann von der G.I.V.mbH als Sachausschüttung an die Stadt Hagen ausgekehrt.
4. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, die Beschlüsse zu Ziffer 1. bis 3. durch entsprechende schriftliche Gesellschafterbeschlüsse bei der G.I.V.mbH, der ha.ge.we und der HVG - nach erfolgter Vorberatung in den Aufsichtsräten - umzusetzen und alle weiteren zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.
Der Rat der Stadt Hagen wird nach Vorlage der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes informiert.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Bestandteil des am 20.12.2012 durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigten Haushaltssanierungsplans der Stadt Hagen in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 29.11.2012 ist auch die die Maßnahme FBOB.001 Optimierung der städtischen Beteiligungsstruktur. Siehe hierzu auch die Maßnahme aus dem HSK 2011 Neuordnung der Beteiligungsstruktur (Drucksachennummer 0791-9/2010).
Durch die Neuordnung und Verschlankung der Beteiligungsstruktur sollen neben steuerlichen Vorteilen auch Synergiepotenziale insbesondere in den Bereichen
? Einkauf,
? Informationstechnologie und Telekommunikation,
? Finanz- und Rechnungswesen,
? Marketing und Vertrieb,
? Personalmanagement,
? Gebäudewirtschaft,
von insgesamt ca. 1,4 Mio. jährlich realisiert werden. Diese Synergiepotenziale entfallen anteilig auch auf die G.I.V. mbH und ihre Tochtergesellschaften ha.ge.we und HUI.
Steuerliche Vorteile von zunächst rund 0,1 Mio. ergeben sich u. a. aus der Herstellung der Querverbundfähigkeit der Fernwärmegewinne der HUI GmbH mit den Verkehrsverlusten der Hagener Straßenbahn AG. Hierzu bedarf es eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen HUI und HVG. Darüber hinaus würden potenzielle künftige Ausschüttungen der G.I.V.mbH nicht mit KapErtSt belastet werden.
Die Größenordnung der angestrebten Einsparungen wird in einer entsprechenden Untersuchung der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner, welche von der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der Hilfestellung bei der Erstellung des HSP beauftragt wurde, bestätigt.
In den vergangenen Jahren erfolgte u. a. bereits folgende politische Befassung mit der Maßnahme:
? 26.05.2011 Sitzung der Beteiligungskommission: Die Maßnahme wurde hier aufgegriffen und ausführlich dargestellt, mit dem Ergebnis, dass dieser Punkt in die Sitzung des HFA am 30.06.2011 weitergeleitet werden sollte.
? 30.06.2011 Sitzung des HFA: Hier wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Prüfung der Eingliederung der G.I.V.mbH in den HVG-Konzern.
? 15.09.2011 Sitzung der Beteiligungskommission: Es wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass die Einbringung in 2012 vorangetrieben werden soll.
? 29.11.2012 Sondersitzung des Rates der Stadt Hagen: Beschlussfassung des HSP 2012 u. a. mit dem Ergebnis, dass durch die Neuordnung der Beteiligungsstruktur Einsparungen von rd. 1,6 Mio. realisiert werden.
Die auf die G.I.V.mbH und ihre Tochtergesellschaften entfallenden anteiligen Synergie- und Kosteneinsparungspotenziale lassen sich am ehesten realisieren, indem die G.I.V.mbH auf die HVG verschmolzen wird. Die HVG verfügt als Management- und Finanzholding bereits über die notwendigen Strukturen sowie über eine leistungsfähige Servicegesellschaft, die Dienstleistungen in sämtlichen Verwaltungsbereichen erbringt. Durch die Verschmelzung der G.I.V.mbH, die selbst nur in sehr geringem Maße über ein operatives Geschäft verfügt, auf die HVG können insofern bestehende Doppelstrukturen abgebaut und übergeordnete gesellschaftsbezogene Kosten vermieden werden.
Die durchgeführte steuerliche Bewertung der vorgesehenen Verschmelzung kommt zu folgenden Ergebnissen:
Bei einer direkten Verschmelzung der G.I.V.mbH auf die HVG würde ein steuerliches Risiko in Bezug auf den Grundbesitz der ha.ge.we entstehen. Zur Vermeidung des Anfalls von Grunderwerbsteuer auf den Grundbesitz der ha.ge.we ist es daher erforderlich, dass die HVG zu weniger als 95 % Anteilseigner der ha.ge.we wird. Um dies zu erreichen soll ein Anteil von rund 3,9 % an der ha.ge.we durch die G.I.V.mbH im Zuge einer Sachausschüttung an die Stadt Hagen ausgekehrt werden (siehe Beschlussvorschlag Ziffer 3). Dies hat zur Folge, dass nur noch auf den Grundbesitz der G.I.V.mbH (Parkhaus Mittelstadt) eine einmalige Belastung für Grunderwerbsteuer (ca. 30-40 T) anfällt, die jedoch durch die nachhaltigen Einsparungen überkompensiert wird.
Einer Empfehlung von Rödl & Partner folgend, hat die HVG unter Hinzuziehung von BKP - Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft - eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt Hagen hinsichtlich der erwarteten steuerlichen Folgen der vorgesehenen Verschmelzung beantragt. Danach soll bestätigt werden, dass
? die Verschmelzung steuerneutral zu Buchwerten möglich ist,
? auf die Sachausschüttung der G.I.V.mbH keine Kapitalertragsteuer anfällt und
? auf den Grundbesitz der ha.ge.we keine Grunderwerbsteuer anfällt.
Darüber hinaus bestätigt die zuvor eingeschaltete DHE-Revision, die bislang auch Wirtschaftsprüfer der G.I.V.mbH war, in ihrer Ausarbeitung vom 09.02.2011:
? Die Einbringung der G.I.V.mbH eröffnet auch die Möglichkeit, durch Organschaften eine verbesserte Nutzung des steuerlichen Querverbundes anzustreben.
Die bisher versteuerten Gewinne aus der Fernwärmeversorgung der HUI mbH Hagener Umweltinvestitionsgesellschaft (HUI) können auf Ebene der HVG in den Querverbund einbezogen werden und mit Verlusten des Verkehrsbetriebes steuermindernd verrechnet werden.
Der Gewinn der Sparte Fernwärme beträgt abgeleitet aus den Wirtschaftsplänen 2012 bis 2016 durchschnittlich 427 T jährlich vor Steuern. Bei einem Anteil von 51 % und einem Steuersatz von 33 % für Körperschaft- und Gewerbesteuer ergibt sich ein Einsparpotential von jährlich 72 T.
Notwendig für einen steuerlichen Querverbund ist der Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der HVG und der HUI. Die Minderheitengesellschafter Mark-E Aktiengesellschaft und EDG Entsorgung Dortmund GmbH erleiden dadurch keine finanziellen Nachteile. Anstelle einer Gewinnausschüttung erhalten sie dann die gesetzlich vorgesehene angemessene Ausgleichszahlung. Der Ergebnisabführungsvertrag wird zudem zur Risikominimierung zunächst auf 5 Jahre befristet.
In der Untersuchung der zur "Neuordnung Beteiligungsstruktur Hagen - Verifizierung und Konkretisierung der Konsolidierungspotentiale" von der GPA beauftragten Beratungsgesellschaft Rödl & Partner 2012 wird ausdrücklich empfohlen, die Anteile der HUI auf die HVG zu übertragen. Durch die vorgesehene Verschmelzung der G.I.V.mbH auf die HVG wird dieses Ziel unmittelbar erreicht, ohne das es weiterer gesellschaftsrechtlicher Schritte bedarf.
Auf Empfehlung von Rödl & Partner hat die HVG zu der steuerlichen Verrechnungsmöglichkeit der Gewinne aus der Fernwärmeversorgung der HUI mit Verlusten des Verkehrsbereiches der HST ebenfalls unter Hinzuziehung von BKP - Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft - eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt Hagen beantragt. Danach soll bestätigt werden, dass bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen die angestrebte Querverbundfähigkeit gegeben ist, sodass die auf den Fernwärmegewinn entfallende Gewerbe- und Körperschaftssteuer eingespart werden kann.
Darüber hinaus können durch die Verschmelzung der G.I.V.mbH auf die HVG Synergien in einer Spannbreite von rd. 30 - 80 T/anno durch Kosteneinsparungen insbesondere im Verwaltungsbereich erzielt werden. Die Kostenreduzierungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wegfall von Doppelstrukturen, wie Entfall von Rechts- und Beratungskosten, Entfall der Kosten für die Jahresabschlussprüfung sowie Entfall von Kosten für Versicherungs- und Verwaltungsleistungen.
Durch die Verschmelzung der G.I.V.mbH auf die HVG wird die HVG auch Gesellschafterin
? der G.I.S. mbH (100 %),
? der ha.ge.we mbH (rd. 91 %),
? der HUI GmbH (51%),
? und der HEG mbH (1 %).
Auch bei diesen Gesellschaften besteht dann die Möglichkeit Einsparungen durch Synergien zu erzielen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen: Einsparungen wie vorher beschrieben i. H. v. 100.000 150.000 /anno |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) |
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Eigenanteil |
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Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
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Auszahlung (+) |
| | | | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Der 100 %-Anteil der G.I.V. mbH ist mit einem Wert in Höhe von 65.861.198,00 bei der Stadt Hagen bilanziert. Eine Verschmelzung der Anteile auf die HVG zum Buchwert stellt einen Aktivtausch dar und führt im Ergebnis zu einer Erhöhung der Anteile bzw. Finanzanlage der HVG in gleicher Höhe. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
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4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. |
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Jörg Dehm, Oberbürgermeister |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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21.03.2013 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Tagesordnungspunkte 5.5 bis 5.8 Neuordnung der Beteiligungsstruktur
0.
Die Drucksachen 0919/2012, 1022/2012, 1023/2012, und 0262/2013 werden vertagt.
1.
Der Rat stellt fest, dass bisher keine verbindliche Beschlussfassung über konkrete Schritte zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur der Stadt Hagen erfolgt ist. Die Beschlussfassung im Rahmen des HSK / HSP - Beschluss vom 16.12.2010 unter TOP 5.13.1- erfolgte ausdrücklich als Prüfauftrag und unter dem Vorbehalt der Klärung aller rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen sowie unter Prüfung von Alternativmodellen.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit Beteiligung der Geschäftsführungen der betroffenen städt. Unternehmen von HVG, GIV, ha.ge.we, HEB/HUI und Stadthalle die in den nachfolgenden Punkten aufgeworfenen Fragestellungen zu klären und dem Rat in der nächsten Sitzung zu berichten:
a) Steuerliche Aspekte Auskunft des Finanzamtes
In Abstimmung mit den Beteiligungsunternehmen ist abzuklären, ob in den vorliegenden Anträgen auf eine verbindliche Auskunft alle notwendigen Fragen richtig gestellt worden sind. Die in dem beiliegenden Papier -Anlage - aufgeworfenen Fragestellungen sind hierbei zu berücksichtigen.
Die verbindlichen Auskünfte des Finanzamtes müssen bei der Abschlussberatung vorliegen. Vorbehaltsbeschlüsse lehnt der Rat ab.
b) Ausgestaltung der Garantiedividende
Die konkrete Ausgestaltung der Vereinbarung zur Zahlung einer Garantiedividende ist vorzulegen. Die Auffassung der betroffenen Anteilseigner zu diesem Vorschlag ist abzufragen und dem Rat zur Kenntnis zu geben. Dies ist unverzichtbar, da nur bei Vorliegen dieser Vereinbarung die möglichen Vorteile einer Steuerersparnis gegenüber dem Risiko zur Zahlung einer Garantiedividende auch bei geringem oder keinem Gewinn abgewogen werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei einer schwarzen Null gar kein Steuervorteil mehr vorhanden ist.
c) Absicherung der Inhousefähigkeit der Hagener Abfallwirtschaft
Die Herstellung der Inhousefähigkeit ist für die Unternehmen HEB und HUI von existenzieller Bedeutung. Der Rat hat dies durch mehrere Entscheidungen immer wieder bekräftigt. Konkret geschehen ist bisher nichts. Es besteht vielmehr die berechtigte Sorge, dass der steuerliche Querverbund zwischen HVG und HUI der Inhousefähigkeit von HEB und HUI entgegensteht. Bei allen bisher diskutierten Inhousemodellen musste die HUI die MVA verpachten. Damit fallen auch keine Fernwärmeerträge mehr bei der HUI an.
Es ist deshalb in einer verbindlichen Form klarzustellen, dass durch die beabsichtigten gesellschaftsrechtlichen Schritte und deren vorgesehenen Folgemaßnahmen keine Gefährdung der Inhousefähigkeit eintreten wird.
Im Übrigen erwartet der Rat spätestens nach der Sommerpause von der Geschäftsführung konkrete Vorschläge zur Lösung der Inhouseproblematik. Hierbei ist vorrangig die Einführung der Wertstofftonne zu bearbeiten.
d) Erzielung von Synergien
Konkret sind Projekte thematisch und inhaltlich zu benennen, mit denen in Summe die angestrebte Einsparung von 1,4 Mio erzielt werden kann. Zu den Projekten sind Verantwortliche zu benennen, ein Zeitfenster für die Umsetzung anzugeben und das projektspezifische Einsparziel soweit möglich zu beziffern. Hierbei ist insbesondere darzulegen, auf welchem Weg diese Beträge haushaltswirksam werden sollen.
Die Mitglieder in den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen sowie die Geschäftsführungen werden angewiesen, dies aktiv zu unterstützen.
Es ist in diesem Zusammenhang kurzfristig zu prüfen, ob den städtischen Unternehmen mit einer verbindlichen Zielvereinbarung eine prozentuale Vorgabe zur Reduzierung ihres Gesamt-aufwandes vorgegeben werden sollte, der dann als Gewinn/Überschuss oder geringerer Zuschuss (wie bei der Stadthalle) in den städtischen Haushalt einfließt.
Es ist darzustellen, welche Synergien ohne gesellschaftsrechtliche Verflechtung mit der HVG gehoben werden können.
Bereits heute bestehen zwischen den Unternehmen, aber auch zwischen den Unternehmen und der Verwaltung vielfältige Leistungsabnahmen, die in ihren Auswirkungen, ggf. mit gegenläufigen Effekten darzustellen sind. Direkte Beiträge der Beteiligungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gehören ebenso dazu.
e) Steuerung
In den Antworten auf die Fragen der Fraktionen und der Ratsgruppe und in mündlichen Erklärungen im Rahmen der bisherigen Diskussionen wurde die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Geschäftsführungen und Aufsichtsräte der Beteiligungsunternehmen zugesichert. Dies ist sicherzustellen.
3.
Der Rat der Stadt Hagen stellt ausdrücklich fest, dass der Wohnungsbestand der ha.ge.we und die Abfallwirtschaft mit den Betrieben HEB und HUI nicht privatisiert werden und als zentrale Bereiche kommunaler Daseinsvorsorge in kommunaler Hand verbleiben.
4.
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur würden weitreichende Veränderungen mit hohen finanziellen Auswirkungen erfolgen. Es ist dazulegen, welche Haftungsrisiken diese Beschlüsse sowohl für die Mitglieder des Rates, als auch für die Aufsichtsratsmitglieder und die Geschäftsführungen der Betriebe beinhalten.
5.
Die Beteiligungskommission befasst sich unter Mitwirkung der Geschäftsführer und Arbeitnehmer-Vertreter der Unternehmen in einem Tagesworkshop mit der Thematik mit dem Ziel, einen abgestimmten Umsetzungsvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat zu erarbeiten.
6.
Weitere offen gebliebene Fragen werden der Verwaltung umgehend zugeleitet und durch diese beantwortet und in den Workshop eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |