Beschlussvorlage - 0262/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der HSP-Maßnahmen bzgl. der Neuordnung der Beteiligungsstruktur; hier: Vereinbarungen hinsichtlich der Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter in den Gesellschaften
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Dominik Skrinjar
- Beteiligt:
- FB11 - Personal und Organisation
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.03.2013
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der HSP-Maßnahmen zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur mit den Arbeitnehmervertretungen der betroffenen Beteiligungen eine Vereinbarung über Rahmenbedingungen der Umsetzung der Maßnahmen unter den folgenden Prämissen auszuhandeln:
1. Betriebsbedingte Kündigungen im Rahmen der Umsetzung der HSP-Maßnahmen zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur werden ausgeschlossen.
2. Die tariflichen und betrieblichen Regelungen/Vereinbarungen in den betroffenen Gesellschaften werden in ihrer bisherigen Rechtsnatur beibehalten.
3. Die bestehenden Vereinbarungen bzgl. der Rückkehrrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Stadt bleiben bestehen.
4. Die Einflussmöglichkeit der Betriebsräte und der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsgremien der Gesellschaften und des Gesamtkonzern bleiben bestehen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Mit den Vorlagen DS 0919/2012, 1022/2012 und 1023/2012 sollen die Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans hinsichtlich der Neuordnung der Beteiligungsstruktur umgesetzt werden.
In der Beteiligungskommission am 26.02.2013 gab es diesbezüglich einen Austausch mit den Geschäftsführern und den Betriebsratsvorsitzenden der Gesellschaften. Seitens der Arbeitnehmervertretung der HEB/HUI GmbH sowie des Arbeitskreises des Betriebsräte im Konzern Stadt wurden die in der Anlage beigefügten Kataloge erstellt, welche aus Sicht der Betriebsräte wichtige Punkte beinhalten, die bei der Neuordnung der Beteiligungsstruktur Berücksichtigung finden sollten.
Die Verwaltung sieht in dieser Initiative einen konstruktiven Ansatz zu einer Kooperation in der Sache. Diese Initiative möchte die Verwaltung aufgreifen und den Arbeitnehmervertretungen der betroffenen Beteiligungen ein Angebot für gemeinsam getragene Rahmenbedingungen der anstehenden Umstrukturierung unterbreiten.
Mit diesem Angebot wird ebenfalls der Wunsch der Stadt nach einer an der Sache orientierten, vertrauensvollen und angstfreien Zusammenarbeit zum Ausdruck gebracht.
Die Verwaltung empfiehlt daher im Rahmen der HSP-Maßnahmen zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur mit den Arbeitnehmervertretungen der betroffenen Beteiligungen eine Vereinbarung über Rahmenbedingungen der Umsetzung der Maßnahmen unter den folgenden Prämissen auszuhandeln:
1. Betriebsbedingte Kündigungen im Rahmen der Umsetzung der HSP-Maßnahmen werden ausgeschlossen.
2. Die tariflichen Regelungen in den betroffenen Gesellschaften werden beibehalten.
3. Die bestehenden Vereinbarungen bzgl. der Rückkehrrechte einzelner Arbeitnehmer zur Stadt bleiben bestehen.
4. Die Einflussmöglichkeit der Betriebsräte und der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsgremien der Gesellschaften und des Gesamtkonzern bleiben bestehen.
Die Forderungskataloge der Arbeitnehmervertretungen enthalten darüber hinaus den Punkt Sicherung der bestehenden Bereiche in den Gesellschaften.
Mit der anstehenden Neuordnung der Beteiligungsstruktur und der Absicht, in diesem Kontext die dargestellten Synergien zu heben, ist ausdrücklich kein Automatismus hin zu einer Zentralisierung der in den Beteiligungsgesellschaften vorhandenen Querschnittsfunktionen verbunden.
Allerdings kann die Forderung nach einer Festschreibung der heutigen Organisationsstrukturen nicht erfüllt werden, da dies der Durchführung sinnvoller Veränderungen und der Hebung von Synergien ganz grundsätzlich entgegensteht.
Durch die im Rahmen der Nutzung von Synergien sinnvollen Kooperationen besteht neben dem Aspekt der Einsparung von Kosten die Chance, die verschiedenen Beteiligungsgesellschaften in ihren Kernkompetenzen weiter zu stärken. So ist es beispielsweise denkbar, dass die HEB GmbH Reinigungs- und Winterdienstaufgaben für die übrigen Gesellschaften übernimmt und sich die ha.ge.we als Immobiliendienstleister für die übrigen Gesellschaften engagiert.
Der Rat der Stadt Hagen wird daher um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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60,3 kB
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21.03.2013 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Tagesordnungspunkte 5.5 bis 5.8 Neuordnung der Beteiligungsstruktur
0.
Die Drucksachen 0919/2012, 1022/2012, 1023/2012, und 0262/2013 werden vertagt.
1.
Der Rat stellt fest, dass bisher keine verbindliche Beschlussfassung über konkrete Schritte zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur der Stadt Hagen erfolgt ist. Die Beschlussfassung im Rahmen des HSK / HSP - Beschluss vom 16.12.2010 unter TOP 5.13.1- erfolgte ausdrücklich als Prüfauftrag und unter dem Vorbehalt der Klärung aller rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen sowie unter Prüfung von Alternativmodellen.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit Beteiligung der Geschäftsführungen der betroffenen städt. Unternehmen von HVG, GIV, ha.ge.we, HEB/HUI und Stadthalle die in den nachfolgenden Punkten aufgeworfenen Fragestellungen zu klären und dem Rat in der nächsten Sitzung zu berichten:
a) Steuerliche Aspekte Auskunft des Finanzamtes
In Abstimmung mit den Beteiligungsunternehmen ist abzuklären, ob in den vorliegenden Anträgen auf eine verbindliche Auskunft alle notwendigen Fragen richtig gestellt worden sind. Die in dem beiliegenden Papier -Anlage - aufgeworfenen Fragestellungen sind hierbei zu berücksichtigen.
Die verbindlichen Auskünfte des Finanzamtes müssen bei der Abschlussberatung vorliegen. Vorbehaltsbeschlüsse lehnt der Rat ab.
b) Ausgestaltung der Garantiedividende
Die konkrete Ausgestaltung der Vereinbarung zur Zahlung einer Garantiedividende ist vorzulegen. Die Auffassung der betroffenen Anteilseigner zu diesem Vorschlag ist abzufragen und dem Rat zur Kenntnis zu geben. Dies ist unverzichtbar, da nur bei Vorliegen dieser Vereinbarung die möglichen Vorteile einer Steuerersparnis gegenüber dem Risiko zur Zahlung einer Garantiedividende auch bei geringem oder keinem Gewinn abgewogen werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei einer schwarzen Null gar kein Steuervorteil mehr vorhanden ist.
c) Absicherung der Inhousefähigkeit der Hagener Abfallwirtschaft
Die Herstellung der Inhousefähigkeit ist für die Unternehmen HEB und HUI von existenzieller Bedeutung. Der Rat hat dies durch mehrere Entscheidungen immer wieder bekräftigt. Konkret geschehen ist bisher nichts. Es besteht vielmehr die berechtigte Sorge, dass der steuerliche Querverbund zwischen HVG und HUI der Inhousefähigkeit von HEB und HUI entgegensteht. Bei allen bisher diskutierten Inhousemodellen musste die HUI die MVA verpachten. Damit fallen auch keine Fernwärmeerträge mehr bei der HUI an.
Es ist deshalb in einer verbindlichen Form klarzustellen, dass durch die beabsichtigten gesellschaftsrechtlichen Schritte und deren vorgesehenen Folgemaßnahmen keine Gefährdung der Inhousefähigkeit eintreten wird.
Im Übrigen erwartet der Rat spätestens nach der Sommerpause von der Geschäftsführung konkrete Vorschläge zur Lösung der Inhouseproblematik. Hierbei ist vorrangig die Einführung der Wertstofftonne zu bearbeiten.
d) Erzielung von Synergien
Konkret sind Projekte thematisch und inhaltlich zu benennen, mit denen in Summe die angestrebte Einsparung von 1,4 Mio erzielt werden kann. Zu den Projekten sind Verantwortliche zu benennen, ein Zeitfenster für die Umsetzung anzugeben und das projektspezifische Einsparziel soweit möglich zu beziffern. Hierbei ist insbesondere darzulegen, auf welchem Weg diese Beträge haushaltswirksam werden sollen.
Die Mitglieder in den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen sowie die Geschäftsführungen werden angewiesen, dies aktiv zu unterstützen.
Es ist in diesem Zusammenhang kurzfristig zu prüfen, ob den städtischen Unternehmen mit einer verbindlichen Zielvereinbarung eine prozentuale Vorgabe zur Reduzierung ihres Gesamt-aufwandes vorgegeben werden sollte, der dann als Gewinn/Überschuss oder geringerer Zuschuss (wie bei der Stadthalle) in den städtischen Haushalt einfließt.
Es ist darzustellen, welche Synergien ohne gesellschaftsrechtliche Verflechtung mit der HVG gehoben werden können.
Bereits heute bestehen zwischen den Unternehmen, aber auch zwischen den Unternehmen und der Verwaltung vielfältige Leistungsabnahmen, die in ihren Auswirkungen, ggf. mit gegenläufigen Effekten darzustellen sind. Direkte Beiträge der Beteiligungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gehören ebenso dazu.
e) Steuerung
In den Antworten auf die Fragen der Fraktionen und der Ratsgruppe und in mündlichen Erklärungen im Rahmen der bisherigen Diskussionen wurde die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Geschäftsführungen und Aufsichtsräte der Beteiligungsunternehmen zugesichert. Dies ist sicherzustellen.
3.
Der Rat der Stadt Hagen stellt ausdrücklich fest, dass der Wohnungsbestand der ha.ge.we und die Abfallwirtschaft mit den Betrieben HEB und HUI nicht privatisiert werden und als zentrale Bereiche kommunaler Daseinsvorsorge in kommunaler Hand verbleiben.
4.
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur würden weitreichende Veränderungen mit hohen finanziellen Auswirkungen erfolgen. Es ist dazulegen, welche Haftungsrisiken diese Beschlüsse sowohl für die Mitglieder des Rates, als auch für die Aufsichtsratsmitglieder und die Geschäftsführungen der Betriebe beinhalten.
5.
Die Beteiligungskommission befasst sich unter Mitwirkung der Geschäftsführer und Arbeitnehmer-Vertreter der Unternehmen in einem Tagesworkshop mit der Thematik mit dem Ziel, einen abgestimmten Umsetzungsvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat zu erarbeiten.
6.
Weitere offen gebliebene Fragen werden der Verwaltung umgehend zugeleitet und durch diese beantwortet und in den Workshop eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |