Berichtsvorlage - 0252/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz NRW sind die Einkünfte aus Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten jährlich dem Rat der Stadt vorzulegen. Dabei ist zwischen Einnahmen aus Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes und Einnahmen aus Nebentätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes zu unterscheiden.

 

Nach § 3 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung NRW (NtV) zählen zu den Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst auch:

 

1.      Nebentätigkeiten für Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmen, deren Kapital sich unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 % in öffentlicher Hand befindet oder fortlaufend in dieser Höhe aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird,

 

2.      Nebentätigkeiten für eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung, an der eine juristische Person oder ein Verband durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist,

 

3.      Nebentätigkeiten für eine natürliche oder juristische Person, die der Wahrung von Belangen einer juristischen Person oder eines Verbandes dient oder die der Beamte im Hinblick auf seine dienstliche Stellung ausübt.

 

Nach § 13 NtV dürfen Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die Höchstgrenze von 6.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Der über diese Höchstgrenze hinausgehende Betrag ist an den Dienstherrn abzuführen.

 

Von dieser Abführungspflicht ausgenommen sind Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen des Kreditausschusses, Verwaltungsrates, Bilanzprüfungs- und Hauptausschusses der Sparkassen (Erlass des Innenministeriums NRW vom 25.02.2005 und 09.03.2012). Die generelle Anzeigepflicht dieser Einnahmen bleibt davon unbenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Oberbürgermeister Dehm hat im Jahr 2012 folgende Einkünfte aus Nebentätigkeiten erzielt:

 

Art der Nebentätigkeit                                                                                    Einnahmen

Innerhalb des öffentlichen Dienstes

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates der Südwestfalen                            6.589,00 €

Energie und Wasser AG

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates der Mark-E AG                            5.000,00 €

 

Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtwerke                                          1.200,00 €

Lüdenscheid GmbH

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates der HVG GmbH                            1.170,00 €

 

Mitglied des Aufsichtsrates HEB/HUI GmbH                                             130,00 €

 

Mitglied des Verbandsrates des Ruhrverbandes                            1.687,29 €

 

Stellv. AR-Vorsitzender Wirtschaftsförderung                                             140,00 €

metropoleruhr GmbH

 

Gruppenausschuss Verwaltung Kommunaler                                                70,00 €

Arbeitgeberverband NRW

 

Gesamt:                                                                      15.986,29 €

 

abzgl. Höchstgrenze nach § 13 NtV:                6.000,00 €

 

Abführungspflicht für 2012:                              9.986,29 €

 

 

nachrichtlich:

 

Mitglied des Verwaltungsrates und Risikoausschusses              2.850,00 €

der Sparkasse Hagen

 

 

Außerhalb des öffentlichen Dienstes wurden keine Nebentätigkeiten ausgeübt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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21.03.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen