Berichtsvorlage - 0252/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Einkünfte aus Nebentätigkeiten des Herrn Oberbürgermeister Jörg Dehm im Jahr 2012Veröffentlichung gemäß § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Anke May
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.03.2013
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Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz NRW sind die Einkünfte aus Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten jährlich dem Rat der Stadt vorzulegen. Dabei ist zwischen Einnahmen aus Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes und Einnahmen aus Nebentätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes zu unterscheiden.
Nach § 3 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung NRW (NtV) zählen zu den Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst auch:
1. Nebentätigkeiten für Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmen, deren Kapital sich unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 % in öffentlicher Hand befindet oder fortlaufend in dieser Höhe aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird,
2. Nebentätigkeiten für eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung, an der eine juristische Person oder ein Verband durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist,
3. Nebentätigkeiten für eine natürliche oder juristische Person, die der Wahrung von Belangen einer juristischen Person oder eines Verbandes dient oder die der Beamte im Hinblick auf seine dienstliche Stellung ausübt.
Nach § 13 NtV dürfen Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die Höchstgrenze von 6.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Der über diese Höchstgrenze hinausgehende Betrag ist an den Dienstherrn abzuführen.
Von dieser Abführungspflicht ausgenommen sind Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen des Kreditausschusses, Verwaltungsrates, Bilanzprüfungs- und Hauptausschusses der Sparkassen (Erlass des Innenministeriums NRW vom 25.02.2005 und 09.03.2012). Die generelle Anzeigepflicht dieser Einnahmen bleibt davon unbenommen.
Herr Oberbürgermeister Dehm hat im Jahr 2012 folgende Einkünfte aus Nebentätigkeiten erzielt:
Art der Nebentätigkeit Einnahmen
Innerhalb des öffentlichen Dienstes
Vorsitzender des Aufsichtsrates der Südwestfalen 6.589,00
Energie und Wasser AG
Vorsitzender des Aufsichtsrates der Mark-E AG 5.000,00
Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtwerke 1.200,00
Lüdenscheid GmbH
Vorsitzender des Aufsichtsrates der HVG GmbH 1.170,00
Mitglied des Aufsichtsrates HEB/HUI GmbH 130,00
Mitglied des Verbandsrates des Ruhrverbandes 1.687,29
Stellv. AR-Vorsitzender Wirtschaftsförderung 140,00
metropoleruhr GmbH
Gruppenausschuss Verwaltung Kommunaler 70,00
Arbeitgeberverband NRW
Gesamt: 15.986,29
abzgl. Höchstgrenze nach § 13 NtV: 6.000,00
Abführungspflicht für 2012: 9.986,29
nachrichtlich:
Mitglied des Verwaltungsrates und Risikoausschusses 2.850,00
der Sparkasse Hagen
Außerhalb des öffentlichen Dienstes wurden keine Nebentätigkeiten ausgeübt.
