Berichtsvorlage - 0075/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Inklusionsbericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert den gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderung. Auch Städte und Gemeinden sollten tätig werden, um die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu verwirklichen. In Hagen wird intensiv an der Verwirklichung von Inklusion in Schule und in Kindertagesstätten gearbeitet, aber auch in anderen Bereichen bemüht sich die Stadt Hagen, um Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen.

 

 

Begründung

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention

 

Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, kurz UN-Behindertenkonvention oder BRK genannt, trat in Deutschland am 26.03.2009 in Kraft. Die Konvention verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer, den gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern. Der in Artikel 3 der BRK genannte Grundsatz „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ entspricht dem Verständnis der sozialen Inklusion.

 

Inklusion (lateinisch: includere – einbeziehen) bedeutet, dass Menschen von Anfang an selbstverständlich zur Gesellschaft dazugehören. Wenn beispielsweise Menschen mit Behinderung von Anfang an gleichberechtigte Teilhabechancen haben und selbstverständlich zu ihrer Familie, zur Nachbarschaft und in ihrem Stadtteil dazugehören und „mittendrin“ leben, müssen sie nicht erst durch spezielle Maßnahmen in allgemeine Angebote „integriert“ (lat. integrare – wiederherstellen) werden. Eine inklusive Gesellschaft zeichnet sich durch eine Kultur des selbstverständlichen Miteinanders aller Menschen aus.

 

Die Umsetzung der BRK ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft und alle staatlichen Ebenen. Sie ist als ein längerfristiger gesamtgesellschaftlicher Lern- und Gestaltungsprozess zu verstehen. Auch Städte und Gemeinden sollten tätig werden, um die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu verwirklichen. Dabei tangiert die BRK alle örtlichen Handlungsfelder der Daseinsvorsorge. Hierzu gehören unter Anderem Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Schule, Wohnen, Gesundheit, Stadtplanung, Wirtschaft, Beschäftigungsförderung, Freizeit, Sport, Kultur und Soziales. Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt daher eine neue Herausforderung für die Weiterentwicklung der Stadt Hagen im Sinne einer Gesellschaft dar, in der Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben können und ihnen eine volle und wirksame Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht wird. In einigen Bereichen ist die Stadt Hagen bereits dabei, die Inklusion von Menschen mit Behinderung voranzubringen. Aber auch andere Akteure in Hagen tragen dazu bei, dass Menschen mit Behinderung in Hagen am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.

 

Aktuelle Handlungsfelder in Hagen

 

1.  Bereich Kindertagesbetreuung

 

Im Arbeitsfeld der „Tageseinrichtungen für Kinder“ ist das Thema „Inklusion“ seit Januar 2011 Bestandteil eines Planungsprozesses.

Ausgangspunkt war eine Bestandsaufnahme, die mittels eines Fragebogens bei allen Hagener Kindertageseinrichtungen durchgeführt wurde, die Kinder nach § 53(1) SGB XII betreuen. Im Ergebnis teilte die überwiegende Mehrheit der Einrichtungen mit, dass ihre Einrichtungen nicht behindertengerecht zugänglich bzw. ausgebaut sind. Im Zusammenhang mit der Vielzahl der unterschiedlichen Formen der Beeinträchtigungen, der in den Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder, wurde deutlich, dass 60% der verantwortlichen Fachkräfte nicht über eine heilpädagogische Zusatzausbildung verfügen. Eine solche Qualifikation ist allerdings in den Richtlinien des Landschaftsverbandes auch nicht vorgesehen. Weiterhin wurde die Problematik beschrieben, dass ergänzende Fördermaßnahmen, die von der Mehrzahl der Einrichtungen als unzureichend gesehen werden, nicht koordiniert und pädagogisch aufeinander abgestimmt sind.

 

Im Oktober 2011 wurden unter Beteiligung der Kindertageseinrichtungen und aller im Bereich der Betreuung behinderter Kinder im Vorschulalter tätigen Fachstellen und Organisationen zwei Workshops zur Bedarfermittlung durchgeführt. Themenschwerpunkte waren die Ressourcenoptimierung, die Beschreibung von Qualitätsstandards, sowie erste Visionen für ein Hagener Inklusionskonzept für Kindertageseinrichtungen.

 

Zu beiden Planungsschritten liegen Dokumentationen vor.

 

Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII (Kindertagesbetreuung) bildete sich im Februar 2012 ein trägerübergreifender Arbeitskreis auf Leitungsebene. Auftrag ist die Entwicklung einer gesamtstädtischen Rahmenkonzeption für das Handlungsfeld Kindertagesbetreuung. Bereits abgestimmte Eckpunkte sind die schrittweise Dekonzentration der heilpädagogischen Betreuungsplätze, erste Ansätze zu Vernetzungsstrukturen und grundlegende Qualitätsstandards.

 

Die Rahmenkonzeption soll noch in diesem Jahr den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt werden.

 

Auch im Bereich der Kindertagespflege ist Inklusion ein aktuelles Thema. Derzeit werden behinderte Kinder von zusätzlich qualifizierten Tagesmüttern/-vätern ohne Zuschlag für den behinderungsbedingten Mehrbedarf betreut. Eine mögliche Anerkennung der erhöhten Förderleistungen ist ein Aspekt der in Kürze präsentierten Beratungsvorlage für den Jugendhilfeausschuss.

 

 

Seit Mai 2012 ist die Fachabteilung Kindertagesbetreuung an der konzeptionellen Ausgestaltung zum zertifizierten Ausbildungsgang  „Fachkraft für inklusive Bildungs-und Erziehungsarbeit“, im Beirat am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg, beteiligt. Der Lehrplan ist mittlerweile anerkannt, so dass  der Ausbildungsgang ab Februar 2013 erstmals angeboten wird.

 

Das Bildungsbüro bot am 15.09.12 eine Open Space Veranstaltung für Kindertageseinrichtungen, Träger und Grundschulen an, mit dem Ziel, Inklusion in Hagen gemeinsam zu entwickeln. Auch diese Veranstaltung fand unter der Beteiligung der Abteilung Tagesbetreuung für Kinder statt.

Aus dieser Großveranstaltung bildeten sich Arbeitsgruppen, die in Abstimmung untereinander ein Gesamtkonzept zur Umsetzung der Inklusion in Hagen entwickeln. Auch diese Arbeitsgruppen sind mit Vertreter/Innen der Fachabteilung besetzt.

 

2.  Bereich Schule

 

Ein wichtiges Instrument zur Förderung von Inklusion im Schulbereich ist die gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der allgemeinen Schule. Diese kann sowohl mit zielgleichem als auch mit zieldifferentem Unterricht stattfinden. Grundsätzlich trifft die zuständige Schulaufsichtsbehörde in jedem Einzelfall zunächst die Entscheidung, ob die allgemeine Schule oder die Förderschule der geeignete Ort der sonderpädagogischen Förderung ist. Im Falle der allgemeinen Schule wird weiter geprüft, ob dort die Voraussetzungen zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts (zielgleich oder zieldifferent) oder einer Integrativen Lerngruppe (zieldifferent) vorliegen. Erforderlich sind die personelle und sächliche Ausstattung der Schule und die Zustimmung des Schulträgers. Schulaufsicht wie Schulträger stehen dabei gleichermaßen in der Verantwortung, die Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Nachdruck zu realisieren.

 

Eltern von Kindern mit zielgleichem Förderbedarf wählen in eigener Entscheidung wohnortnah eine allgemeine Schule aus, die die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zielgleich in den Bildungsgängen der jeweiligen allgemeinen Schule unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können neben den Abschlüssen im Bildungsgang ihres Förderschwerpunktes zu den Abschlüssen der allgemeinen Schulen geführt werden.

 

Eltern von Kindern mit zieldifferentem Förderbedarf in der Primarstufe wählen in eigener Entscheidung eine allgemeine Schule aus, in der die Kinder mit sozialpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht beschult werden. Die Schulaufsichtsbehörde schlägt den Eltern dabei die nächstgelegene Grundschule vor, an der die o. g. Voraussetzungen gegeben sind.

 

Schülerinnen und Schüler mit zieldifferentem sonderpädagogischen Förderbedarf werden in der Sekundarstufe I in Integrativen Lerngruppen an allgemeinen Schulen unterrichtet, meist im Förderschwerpunkt Lernen. Hier werden in der Regel nicht weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, zieldifferent unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden zu den Abschlüssen im Bildungsgang ihres Förderschwerpunktes geführt.

 

Im September 2012 besuchten insgesamt 187 Schülerinnen und Schüler den gemeinsamen Unterricht in der Primarstufe. Davon hatten 94 den Förderbedarf Lernen und 48 den Förderbedarf Sprache. In der Sekundarstufe I werden insgesamt 22 Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht zielgleich an unterschiedlichen Schulen und in verschiedenen Schulformen unterrichtet. 57 Schülerinnen und Schüler werden in 10 integrativen Lerngruppen an 3 Hauptschulen (Altenhagen, Vorhalle und Remberg) und einer Gesamtschule (Haspe) unterrichtet. Zum Schuljahr 2013/14 soll es integrative Lerngruppen in allen Schulformen und Stadtbezirken geben.

 

Folgende konkrete Maßnahmen unterstützen die Inklusion im Schulbereich:

?         Die Stadt Hagen stellt Schulen, die Kinder im gemeinsamen Unterricht unterrichten, ein erhöhtes Lernmittelbudget pro Kind zur Verfügung.

?         Allgemeine Schulen, die Neueinrichtungen von Integrativen Lerngruppen vornehmen, erhalten durch den Schulträger der Stadt Hagen einen Sockelbetrag als Starthilfe.

?         Der Schulträger Stadt Hagen hat eine Grundschule (Heideschule Hohenlimburg) als Schwerpunktschule räumlich für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation baulich ausgestattet.

?         Im Rahmen von Einzelfallprüfungen der sächlichen Ressourcen für den Gemeinsamen Unterricht hat der Schulträger bisher fallweise besondere Schulmobiliarausstattungen umgesetzt.

?         Die Barrierefreiheit setzt der Schulträger bei Neuerrichtungen und Renovierungsmaßnahmen jeglicher Art unter Beachtung der Notwendigkeit sparsamer Haushaltsführung soweit möglich um.

?         Jugendhilfe und Sozialamt bewilligen Eingliederungshilfe (Integrationshilfe) bei Antragstellung von Erziehungsberechtigten jeweils in Einzelfallprüfung. Eingliederungshilfe dient u.a. der schulischen Begleitung. Gesundheitsamt und Schulamt sind in die Bewilligung beratend eingebunden.

?         Das Land stellt den Schulen ein eigenverantwortlich zu verwaltendes Fortbildungsbudget, welches sich an der Anzahl der Lehrerstellen orientiert,  zur Verfügung.

?         Schulen können Fortbildungsmaßnahmen zum Bereich des Gemeinsamen Lernens/Gemeinsamer Unterricht über das regionale Kompetenzteam Stadt Hagen abfragen.

?         Das Land hat den Regionalen Bildungsbüros 2012 erstmalig einen Inklusionsfond von 15.000 € zur Verfügung gestellt.

?         Das Land stellt jedem Schulamt stellenhälftig 2 Lehrkräfte als Inklusionskoordinatoren/-beauftragte (IKO´s) zur Verfügung. Diese sollen die regional tätige Schulaufsicht mit der Generalie Gemeinsames Lernen/Gemeinsamer Unterricht im Schulamt bei der Arbeit unterstützen.

?         Zusätzlich stehen den Schulen der Stadt Hagen Beratungsressourcen über das Beraterteam der Koordinatoren für das Gemeinsame Lernen (KOGL) im Schulamt zur Verfügung.

 

Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz will die Landesregierung den Inklusionsprozess weiter voran treiben. Aus Sicht der Kommunen sind jedoch vor allem die Frage der Konnexität, der Rahmenbedingungen inklusiven Lernens und der Diagnostik mit dem Ziel individueller Förderung zu klären. Ziel ist ein Weg zur Inklusion, der von der Gesellschaft angenommen und gelebt wird.

 

3.  Inklusive Sozialraumgestaltung
 

In einem inklusiven Sozialraum haben Menschen mit Behinderung annähernd die gleichen Lebensbedingungen wie Menschen ohne Behinderung, und zwar in allen Lebensbereichen. In einer Tagung des Deutschen Vereins für öffentliche und soziale Fürsorge wurde herausgearbeitet, dass die Gestaltung eines inklusiven Sozialraums in jedem Fall einen langwierigen Prozess darstellt, der nur gelingen kann, wenn Bund, Länder und die örtliche Politik daran arbeiten und Betroffene dabei einbeziehen.
 

Von Seiten der Stadt Hagen und weiterer Akteure wurden und werden im Rahmen der vorhandenen finanziellen Möglichkeiten Initiativen und Maßnahmen ergriffen, die zur Gestaltung eines inklusiven Sozialraumes beitragen. Hierzu zählen zum Beispiel:
 

Partizipation
Der Behindertenbeirat der Stadt Hagen wurde bereits 1979 gegründet. Er berät den Rat, die Ausschüsse der Stadt und die Verwaltung in allen Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat im September vergangenen Jahres durch eine Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen, dass Sitzungen des Rates für Mitglieder, Zuhörerinnen und Zuhörer und Sachverständige unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben barrierefrei durchzuführen sind.


Barrierefreiheit
Bereits vor der Diskussion um Inklusion wurde die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von öffentlichen Gebäuden  in der Landesbauordnung NRW geregelt. In öffentlich zugänglichen Neubauten wird daher die Barrierefreiheit aus bauordnungsrechtlicher Sicht regelmäßig umgesetzt. Auch bei größeren Umbauten von öffentlichen Gebäuden wird geprüft, welche Möglichkeiten zur Herstellung von Barrierefreiheit bestehen.

 

Neue Lichtsignalanlagen werden – soweit verkehrstechnisch sinnvoll – mit Signalgebern für blinde Menschen ausgestaltet. Andere Lichtsignalanlagen werden – dort wo es sinnvoll ist – im Einzelfall bei der Modernisierung in Absprache mit dem Behindertenbeirat mit einem solchen Signalgeber umgerüstet.

 

Größere Bauvorhaben werden im Behindertenbeirat vorgestellt. Hinweise zur Barrierefreiheit werden den Bauherren und Architekten an die Hand gegeben.
So könnten Bauherren in der Regel mehr akustische bzw. visuelle Hilfen für gehörlose, schwerhörige, blinde und sehbehinderte Menschen anbieten. Auch die Innenausstattung von Gebäuden sollte barrierefrei sein.

 

Die Galeria Kaufhof bemüht sich sehr, ihre Ladenlokale barrierefrei zu gestalten und auch persönliche Hilfen für ältere und behinderte Menschen anzubieten. Die beiden Ladenlokale in Hagen wurden daher mit dem Signet „generationenfreundliches Einkaufen“ ausgezeichnet.


Die Stadt Hagen hat nun zum wiederholten Mal eine Broschüre über barrierefreies Bauen im öffentlichen Bereich herausgegeben. Sie wird an Planer, Politiker und Architekten versandt, um so für barrierefreies Bauen in Hagen zu werben.

 

Mit der Aktion „Hagen barrierefrei“ soll für die barrierefreie Gestaltung von öffentlich zugänglichen Gebäuden geworben werden, indem barrierefreie Objekte mit einem Signet ausgezeichnet werden.

 

Beratung und Information

Der Paritätische hat eine Beratungsstelle für gehörlose Menschen ins Leben gerufen, die eine enorm wichtige Arbeit leistet. Da die finanzielle Förderung der Aktion Mensch in absehbarer Zeit ausläuft, ist die weitere Arbeit der Beratungsstelle leider nicht gesichert.

 

Das Zentrale Bürgeramt bietet einmal im Monat eine Beratung für Gehörlose an, jedoch nur für Angelegenheiten, die im Bürgeramt bearbeitet werden, so zum Beispiel zu den Themen Personalausweis und Reisepass.

 

Die Wohn- und Pflegeberatung der Stadt Hagen berät und unterstützt, wenn es um die barrierefreie Gestaltung von Wohnraum geht. Die Broschüren der Wohn- und Pflegeberatung liefern wertvolle Informationen auch für Menschen mit Behinderung.
 

Damit Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer sich vorab über örtliche Gegebenheiten informieren können, wurde von der Stadt Hagen ein Stadtplan für Menschen mit Behinderung erstellt. Er ist online abrufbar unter www.hagen.de ? Stadtpläne ? Leben in Hagen ? Menschen mit Behinderung.

 

Weitere Informationen finden Menschen mit Behinderung in verschiednen Druckschriften, zum Beispiel in den Broschüren:

?         Behindertenparkplätze in Hagen

?         Behindertentoiletten in Hagen

?         Barrierefreie Arztpraxen

 

Vernetzung
In Zusammenarbeit des Fachbereiches Gesundheit und Verbraucherschutz mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband wurde 2006 kostenneutral für die Stadt Hagen ein Selbsthilfebüro eingerichtet, das Selbsthilfegruppen berät und das Netzwerk Hagener Selbsthilfegruppen in den Bereichen Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Das Netzwerk Demenz wurde gegründet. Gemeinsam mit allen, die sich für Demenzerkrankte engagieren, baut das Netzwerk ein umfassendes Service-Angebot auf.


Teilhabe am kulturellen Leben und Sport

Das Theater Hagen wurde vor einigen Jahren zum Teil barrierefrei gestaltet, so wurde ein Aufzug eingebaut und es wurde eine Induktionsanlage installiert, die schwerhörigen Menschen die Musik und das gesprochene Wort direkt auf ihr Hörgerät übertragen kann.

 

Werner Hahn, Leiter des Kinder- und Jugendtheaters LUTZ, führt verschiedene Projekte auch mit behinderten Kindern durch.

 

Im Bereich Sport führt die Hauptschule Vorhalle das Projekt „Tschüss bis nächsten Mittwoch“ durch, hier nehmen behinderte Menschen aus dem naheliegenden Wohnheim gemeinsam mit Schülern am Sportunterricht teil.

 

Von einem ehemaligen Sonderschullehrer aus Hagen wurde eine Unified Basketballmannschaft gegründet. Die St. Laurentius-Werkstätte ist inzwischen aktiv an dem Projekt beteiligt. Es spielen dort Menschen mit und ohne Behinderung in einer Mannschaft. Einzigartig in Europa nehmen sie am normalen Ligabetrieb teil. Kooperationspartner sind Phoenix Hagen und der TSV 1860.

 

In der Zukunft wird es darum gehen, die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen an den Lebensbereichen der Gesellschaft auch und gerade im Sozialraum weiter auszubauen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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26.02.2013 - Beirat für Menschen mit Behinderungen - ungeändert beschlossen

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13.03.2013 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

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20.03.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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20.03.2013 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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21.03.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen