Berichtsvorlage - 0250/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes gemäß § 36 II des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.03.2013
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.03.2013
|
Sachverhalt
Feststellung des Sprachstandes
Das Schulamt für die Stadt Hagen stellt zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Ist dies nicht der Fall und wird ein Kind nicht in einer Tageseinrichtung für Kinder sprachlich gefördert, soll das Schulamt das Kind verpflichten, an einem vorschulischen Sprachförderkurs teilzunehmen. Die Durchführung der Sprachstandsfestellung erfolgt mit Unterstützung der Schulen und in Zusammenarbeit mit den Tageseinrichtungen für Kinder.
Das Verfahren selbst wurde über die TU Dortmund (Frau Professor Lilian Fried) entwickelt. Es berücksichtigt auch die Kinder, die sich in sprachtherapeutischer oder logopädischer Behandlung befinden. Ausgenommen aus dem Verfahren sind Kinder, mit integrativer Förderung bzw. Betreuung in einem heilpädagogischen Kindergarten.
Zeitlicher Umfang der Feststellung
In der Stufe 1des Verfahrens prüft eine Lehrkraft aus einer Grundschule in den umliegenden Tageseinrichtungen für Kinder zusammen mit dem dortigen pädagogischen Personal den Sprachstand der Kinder, die sich bereits in der Einrichtung befinden. In diesem Jahr erfolgen diese Testungen im Zeitraum 08.04.2013 bis 03.05.2013. Die Testungen werden in Kleingruppen durchgeführt mit einem Testverfahren ("Besuch im Zoo"), das die Kinder zum Sprechen anregt. Für die Kinder, deren Sprachentwicklung altersgemäß ist, endet das Verfahren nach der Stufe 1.
Stellen die beteiligten Fachkräfte einvernehmlich fest, dass ein Kind eine zusätzliche pädagogische Sprachförderung benötigt, erfolgt eine Zuordnung des Kindes für eine entsprechende Maßnahme in der Einrichtung. Allerdings wird den Eltern zuvor noch die Möglichkeit eingeräumt, für Ihr Kind die Teilnahme an der Stufe 2 des Verfahrens zu beantragen.
Für die Kinder, bei denen in der Stufe 1 noch keine eindeutige Aussage getroffen werden konnte bzw. deren Eltern die Teilnahme an der Stufe 2 beantragt haben, wird die Stufe 2 des Verfahrens durchgeführt, in diesem Jahr im Zeitraum 03.06.2013. bis 05.07.2013. Hinzu kommen noch die Kinder, die keine Tageseinrichtung für Kinder besuchen. Die Stufe 2 des Verfahrens ("Besuch im Pfiffikushaus") wird durch geschulte Grundschulkräfte mit jedem einzelnen Kind durchgeführt, wofür jeweils etwa 30 Minuten angesetzt werden können. Am Ende wird endgültig entschieden, ob eine zusätzliche pädagogische Sprachförderung benötigt wird. Sollte dies der Fall sein und besucht das Kind bereits eine Tageseinrichtung für Kinder, erfolgt auch hier eine Zuordnung des Kindes für eine entsprechende Maßnahme in der Einrichtung. Besucht das Kind keine Tageseinrichtung für Kinder, wird den Eltern empfohlen, ihr Kind innerhalb einer genannten Frist in einer solchen anzumelden. Sofern dies nicht erfolgt, wird den Eltern durch das Schulamt eine Einrichtung benannt, an der das Kind an dem vorschulischen Sprachförderkurs verpflichtend teilnehmen muss. Der Besuch der Einrichtung ist allerdings auf die Teilnahme an diesem Kurs beschränkt.
In einer dreigruppigen Tageseinrichtung für Kinder müssen für die Testungen, die Auswertungen und die anschließenden Elterngespräche etwa 18 Stunden eingerechnet werden.
Vorschulischer Sprachförderkurs
In den 23 städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird die Sprachförderung durch zertifizierte Kräfte durchgeführt. Hierzu zählen 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Einrichtungen, die sich seit 2008 im Bereich der Sprachförderung weitergebildet und zertifiziert haben und sprachliche Bildung im pädagogischem Alltag integrieren (ganzheitlicher Ansatz), sowie fünf befristet eingestellte Sprachförderkräfte, die in verschiedenen Kindertageseinrichtungen zusätzlich eine vorschulische Sprachfördermaßnahme anbieten. Diese fünf Sprachförderkräfte werden über Landesmittel finanziert.
Seit 2008 besteht in enger Abstimmung der Fachabteilung und der TU Dortmund, Fakultät Rehabilitationswissenschaften, ein Fortbildungsprogramm, um neben den zertifizierten Sprachförderkräften es auch weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen, sich im Bereich der Sprachförderung, Beratung, Supervision und Elternarbeit fortzubilden. Auch diese Finanzierung erfolgt über Landesmittel.
Die Sprachförderung wird sowohl für einzelne Kinder, als auch in Kleingruppen angeboten. Sie ist alltagsintegriert, findet also in der Kindertageseinrichtung während des normalen Tagesablaufes statt und ist insgesamt Teil der pädagogischen Konzeption der Kindertageseinrichtung. Neben der alltagsintegrierten Sprachförderung werden durch die fünf zusätzlichen Sprachförderkräfte zusätzliche Förderangebote für die kindliche Sprachentwicklung bereitgehalten. Die Sprachförderkräfte setzen hierbei gezielt die Konzepte wie "KoNLaB" oder "Wir verstehen uns gut" ein.
