Beschlussvorlage - 0201/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen aus der Sportpauschalehier: Zuschussantrag des Hohenlimburger Schwimmverein e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Angelika Lüthi
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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12.03.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
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Begründung
Im Haushaltsjahr 2012/2013 sind jeweils 75.000 Euro = 150.000 Euro aus der Sportpauschale als Zuwendung zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten vorgesehen.
Mit Beschluss vom 06.11.2012 wurde die Verwendung einer 1.Teilsumme von 108.790 Euro aufgrund vorliegender Anträge der Vereine festgelegt. In 2013 stehen noch Mittel in Höhe von 41.210 Euro zur Verfügung.
Nach Mitteilung des Hohenlimburger Schwimmvereins wurde festgestellt, dass zum Ende der Freibadsaison 2012, aufgrund eines Setzrisses zwischen Oberkante Beckenrand und Beckenkopf, ein sehr hoher Wasserverlust zu einem Mehrverbrauch von ca. 1000 m³ Wasser und den entsprechenden Kosten geführt hat.
Zwischenzeitlich wurden tiefgreifende Untersuchungen durchgeführt. Ergebnis ist die Notwendigkeit einer umfangreichen Sanierungsmaßnahme; siehe Anlage.
Der Vorgang wurde geprüft; die Angaben und Kosten sind schlüssig.
Bei einer Finanzierungslücke von 36.600 Euro könnte der Verein bei 70%-iger Förderung einen Betrag von 25.620 Euro erhalten.
Aufgrund einer notwendigen Sonderfallregelung und Rücksicht auf evtl. Anträge für 2013 schlägt die Verwaltung einen Zuschuss von 20.000 vor.
Sollten zum Jahresende 2013 noch Mittel verfügbar sein, kann die Förderung bis zum Betrag von 25.620 Euro angehoben werden.
Die Befreiung von der Antragsfrist und dem vorzeitigen Baubeginn wird gleichzeitig erteilt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 4210 | Bezeichnung: | Allg. Verwaltung und Förderung des Sports |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 220900 | Bezeichnung: | Leitung/VZ 52 |
| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 416940 | -1.333 | -1.333 | -1.333 | -1.333 |
Aufwand (+) | 548500 | 1.333 | 1.333 | 1.333 | 1.333 |
Eigenanteil |
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Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: | 4240 | Bezeichnung: | Sportstätten und Bäder |
Finanzstelle: | 5.000240.740 | Bezeichnung: | Investitionszuschüsse an Vereine |
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
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Auszahlung (+) | 785100 | 20.000 | 20.000 | | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgabe in Höhe von 20.000,00 an den Hohenlimburger Schwimmverein stellt einen Investitionskostenzuschuss dar und ist somit als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren.
Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 15 Jahren abzugrenzen, da sich die durchzuführende Investition auf unbewegliches Vermögen bezieht (siehe hierzu auch die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale). Die Abgrenzung führt zu Aufwand in der Ergebnisrechnung.
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Passiva:
(Bitte eintragen)
Da die Finanzierung über die Sportspauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellt in gleicher Höhe Erträge dar.
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4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 1.333,00 |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 1.333,00 |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
gez. | gez. |
Thomas Grothe Technischer Beigeordneter | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,1 kB
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12.03.2013 - Sport- und Freizeitausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Sport- und Freizeitausschuss stimmt der Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 20.000 an den Hohenlimburger Schwimmverein zu.
Sollten zum Jahresende 2013 nicht gebundene Mittel verfügbar sein, ist eine Anhebung des Zuschusses auf 25.620,- möglich.