Vorschlag zur Tagesordnung - 0229/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

Die Sanierungsarbeiten an der Hochbrücke Volmeabstieg sind abgeschlossen. Die für diese Arbeiten reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit ist allerdings nach wie vor auf 50km/h beschränkt.

 

Da es sich bei diesem Streckenabschnitt nicht um einen Bereich mit erhöhtem Gefahrenpotential handelt, und darüber hinaus vom Landesbetrieb Straßen NRW eine zügige Befahrung ihrer Straßen gewünscht ist, wäre eine Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bzw. deren vollständige Aufhebung sinnvoll.

 

 

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Beschlüsse

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13.03.2013 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen