Beschlussvorlage - 0205/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 14/87 (444)Oberhagen / Springehier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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13.03.2013
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.05.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.05.2013
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 14/87 (444) Oberhagen / Springe sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschluss vom 17.12.1987.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird begrenzt durch die Volme, die Dödterstraße, die Tuchmacherstraße, die Hochstraße, die Bahnstrecke, die Bergstraße und den Bergischen Ring.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Einstellungsbeschlusses wird das Verfahren abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Nach einer Änderung der Spielverordnung Ende 1985 wurden vermehrt für den Innenstadtbereich Spielhallen beantragt. Weil durch eine Häufung von Spielhallen die städtebaulichen Zielen für das Hagener Zentrum gefährdet werden können, wurden zur planungsrechtlichen Einflussnahme für den Bereich zwischen dem Hauptbahnhof und dem Oberhagener Bahnhof flächendeckend mehrere Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
In seiner Sitzung am 17.12.1987 hatte der Rat der Stadt Hagen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14/87 Oberhagen / Springe beschlossen.
Für diesen und für die weiteren Pläne aus dem Innenstadtbereich wurden am 20.01. und 23.06.1988 Bürgerinformationsveranstaltungen und darauffolgend in der Zeit vom 12.08. bis zum 12.09.1988 die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die meisten Verfahren wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. Weil sich für den Bereich des Verfahrens Nr. 14/87 bisher kein planungsrechtlicher Regelungsbedarf ergeben hatte, wurde auf eine Weiterführung des Verfahrens verzichtet.
Aufgrund des aktuell vorliegenden Antrags zur Genehmigung einer Bistro-Sportbar mit einem Wettbüro in den Räumlichkeiten einer ehemaligen Gaststätte in der Frankfurter Straße 46 soll das neue Bebauungsplanverfahren Nr. 5/13 (649) Steuerung von Vergnügungsstätten im Bereich Frankfurter Straße durchgeführt werden (Drucksachennummer der Vorlage: 0134/2013). Das Bebauungsplanverfahren Nr. 14/87 Oberhagen / Springe kann deshalb eingestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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472,5 kB
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