Beschlussvorlage - 0142/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliche Ausschreibung der Tierkörperbeseitigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Monika Wagner
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.03.2013
|
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Hagen hat nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AG TierSG TierNebG NRW) beseitigungspflichtige Tierkörper und Teile zu beseitigen. Mit der Wahrnehmung der Aufgabe können nach dem AG TierSG TierNebG NRW vertraglich Dritte beauftragt werden.
Für die Beauftragung kommen nur Fachfirmen mit zugelassenen Beseitigungsanlagen infrage. Der bisher mit der Fa. SecAnim geschlossene Vertrag über die Beauftragung mit der Abholung und Beseitigung läuft jetzt aus. Die Leistung ist für die kommenden vier Jahre öffentlich auszuschreiben.
Die Kosten der Beseitigung sind vom Besitzer des Materials zu tragen, die Kosten werden durch die Berechnung privatrechtlicher Entgelte durch das beauftragte Unternehmen erhoben.
75 % der Kosten der Beseitigung von verendeten Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben sind nach § 32 Abs. 4 AG TierSG TierNebG NRW von der Stadt Hagen zu tragen. (ebenfalls die Kosten der Beseitigung von Fundtieren auf öffentlichen Straßen und Plätzen)
Der Aufwand dafür betrug im Durchschnitt der letzten Jahre etwa 13.000 EUR jährlich.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, der Landwirtschaftsverband, der Landesmarktverband Vieh und Fleisch und die Tierseuchenkasse sind entsprechend der Verfahrensvorschriften nach dem AG TierSG TierNebG NRW zum Entwurf der Leistungsbeschreibung angehört.
.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.12.23 | Bezeichnung: | Tierschutz- und Verbraucherbereich |
Produkt: | 1.12.23.21 | Bezeichnung: | Veterinärwesen 53 |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
| Kostenart | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Ertrag (-) |
| | | | |
Aufwand (+) | 529100 | 13.000 | 13.000 | 13.000 | 13.000 |
Eigenanteil |
| 13.000 | 13.000 | 13.000 | 13.000 |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
|
Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
|
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| | | | | |
Auszahlung (+) |
| | | | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. Jörg Dehm | gez. Thomas Huyeng |
Oberbürgermeister | Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
