Beschlussvorlage - 0142/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der öffentlichen Ausschreibung der Leistungen mit dem Ziel der Beauftragung des wirtschaftlichsten Unternehmens wird zugestimmt

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen hat nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AG TierSG TierNebG NRW) beseitigungspflichtige Tierkörper und –Teile zu beseitigen. Mit der Wahrnehmung der Aufgabe können nach dem AG TierSG TierNebG NRW vertraglich Dritte beauftragt werden.

Für die Beauftragung kommen nur Fachfirmen mit zugelassenen Beseitigungsanlagen infrage. Der bisher mit der Fa. SecAnim geschlossene Vertrag über die Beauftragung mit der Abholung und Beseitigung läuft jetzt aus. Die Leistung ist für die kommenden vier Jahre öffentlich auszuschreiben.

 

Die Kosten der Beseitigung sind vom Besitzer des Materials zu tragen, die Kosten werden durch die Berechnung privatrechtlicher Entgelte durch das beauftragte Unternehmen erhoben.

75 % der Kosten der Beseitigung von verendeten Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben sind nach § 32 Abs. 4 AG TierSG TierNebG NRW von der Stadt Hagen zu tragen. (ebenfalls die Kosten der Beseitigung von Fundtieren auf öffentlichen Straßen und Plätzen)

Der Aufwand dafür betrug im Durchschnitt der letzten Jahre etwa 13.000 EUR jährlich.

 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, der Landwirtschaftsverband, der Landesmarktverband Vieh und Fleisch und die Tierseuchenkasse sind entsprechend der Verfahrensvorschriften nach dem AG TierSG TierNebG NRW zum Entwurf der Leistungsbeschreibung angehört.

 

 

 

 

 

 

.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.12.23

Bezeichnung:

Tierschutz- und Verbraucherbereich

Produkt:

1.12.23.21

Bezeichnung:

Veterinärwesen 53

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2013

2014

2015

2016

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

529100

13.000 €

13.000 €

13.000 €

13.000 €

Eigenanteil

 

13.000 €

13.000 €

13.000 €

13.000 €

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

 

€

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez. Jörg Dehm

gez. Thomas Huyeng

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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07.03.2013 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen