Beschlussvorlage - 0099/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Entgeltordnung der VHS Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Fromme
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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14.02.2013
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.03.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.03.2013
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Sachverhalt
Begründung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen vom 20.09.2012 wurde die Gewährung eines zehnprozentigen Rabatts beim Besuch von Veranstaltungen der Volkshochschule im Rahmen der Hagener Familienkarte beschlossen und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Änderung der Entgeltordnung der VHS als Beschlussvorschlag zu erarbeiten.
Die Familenkarte ist ein neu geschaffenes Angebot der Stadt Hagen. Es ist nicht absehbar, inwieweit dieses für die Kursanmeldungen bei der Volkshochschule genutzt werden wird.
Darüber hinaus ist die Volkshochschule gehalten, vor dem Hintergrund des Fernabsatzgesetzes ihre Widerrufsfristen anzupassen. Fernabsatzverträge werden zwischen einem Unternehmer (auch VHS) und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen (Internet, Fax, Telefon ). Hierbei kann der Kunde sich auf ein vierzehntägiges Widerrufsrecht berufen. Unternehmen, die nicht explizit auf dieses Recht hinweisen, müssen befürchten, abgemahnt zu werden.
In der Praxis bedeutet dies für die Verwaltungsabläufe innerhalb der VHS, das zum Zwecke der Nachweisbarkeit von Anmeldungen entsprechende Bestätigungen versandt werden müssen.
Aus o.g. Gründen sollen die entsprechenden Hinweise im Rahmen dieses Widerrufsrechts in die Entgeltordnung mit aufgenommen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,7 kB
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