Beschlussvorlage - 0092/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Löschung aus der Denkmalliste der Stadt Hagen hier: Ortsfestes Bodendenkmal: urgeschichtlich-mittelalterliche Siedlungskammer Hegge, Lange Eck (Gewerbegebiet Herbeck, Dolomitstraße / Ecke Herbecker Weg, bei Gut Herbeck)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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27.02.2013
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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07.03.2013
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Beschlussvorschlag
Das Bodendenkmal urgeschichtlich-mittelalterliche Siedlungskammer Hegge, Lange Eck, Gemarkung Herbeck, Flur 4, Flurstücke 289, 291, 293, 294 (Vorgänger-Flurstück 225) wird gemäß § 3 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz (Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen Denkmalschutzgesetz DSchG, vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zurzeit gültigen Fassung) aus der Denkmalliste der Stadt Hagen gelöscht
Sachverhalt
Kurzfassung
Löschung des Bodendenkmals urgeschichtlich-mittelalterliche Siedlungskammer Hegge aus der Denkmalliste der Stadt Hagen
Begründung
Nachdem bei Erdarbeiten, die im Zusammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebietes Herbeck durchgeführt wurden, im Juni 2008 mehrere mittelalterliche Lesefunde archäologischer Bedeutung gemacht wurden, erfolgte am 16.09.2008 die vorläufige Eintragung des süd-östlichen Teils des Gewerbegebietes als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Hagen (§ 4 DSchG NW).
Weitere Untersuchungen unter Leitung des Amtes für Bodendenkmalpflege, LWL Olpe, im Aug./Sept. 2008 bestätigten, dass es sich bei der Fundsituation um einen Siedlungskomplex aus der vorrömischen Eisenzeit und frühen römischen Kaiserzeit handelte.
Der süd-östliche Teil des Gewerbegebietes wurde daraufhin nach § 3 DSchG NRW endgültig als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Hagen eingetragen.
Eine Prospektion durch die Firma Archbau im Jahre 2010 deckte weitere 84, zum Teil frühgeschichtliche Befunde auf, so dass weitere Grabungen in den Jahren 2011 (Firma Artemus GmbH) und 2012 (Firma Archbau) erfolgten.
Neben verschiedenen Befunden, z.B. mehrere Speichergebäude: Vier-, Sechs- und Neun- Pfostenspeichergebäude (vermutlich Latènezeit/ 5. -1. Jh. v Chr.) die auf Siedlungen schließen lassen, wurden u.a. Keramikfragmente (6./7. Jh. n. Chr. und vermutlich Latènezeit)), eine bronzene Pinzette (vermutlich Merowinger Zeit), eine Flintpfeilspitze (Endneolithikum/frühe Bronzezeit), ein Schlüssel (6. Jh. n. Chr.), ein Gürtelbeschlag (7. Jh. n. Chr.), ein blauer Glasarmring mit gelber Fadenauflage sowie eine Bernsteinperle (Latènezeit), mehrere Münzen gefunden.
Folgende Münzen konnten klassifiziert werden:
- Soester 3-Pfennig (1741)
- Pfennig von König Rudolf von Habsburg (geprägt in Dortmund,1273-91)
- Pfennig des Erzbischofes Siegfried von Westerburg, (geprägt in Köln 1275/1288)
- Denar des Commodus (geprägt in Rom 186-188 n. Chr.)
Die Grabungstätigkeiten endeten am 15.08.2012.
Nach einer weiteren Untersuchung der Fundstücke durch den LWL Olpe, werden diese im Historischen Centrum der Stadt Hagen gelagert und zu einem späteren Zeitpunkt im Museum für Ur- und Frühgeschichte/ Wasserschloss Werdringen ausgestellt.
Die gesamten archäologischen Untersuchungen im Gewerbegebiet Herbeck, Dolomitstraße/ Ecke Herbecker Weg, sind nunmehr abgeschlossen; der Denkmalwert im genannten Gebiet ist nicht mehr vorhanden.; siehe beigefügten Plan.
Das Bodendenkmal urgeschichtlich mittelalterliche Siedlungskammer Hegge, ist damit gemäß § 3 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz aus der Denkmalliste der Stadt Hagen zu löschen.
Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für die Löschung aus der Denkmalliste ergibt sich aus § 10 Abs. 2 Buchst. t der Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Buchst. b der Gemeindeordnung NRW.
Es handelt sich hier um ein Denkmal mit überbezirklicher Bedeutung. Die Zuständigkeit für die Beschlussfassung durch den Haupt und Finanzausschuss als Denkmalausschuss ergibt sich aus § 23 Abs. 2 Satz 2 DSchG, § 10 Abs. 5 Buchstabe q der Hauptsatzung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
gez. Jörg Dehm | gez. Thomas Grothe |
Oberbürgermeister | Techn. Beigeordneter |
| gez. Christoph Gerbersmann |
| Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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102,6 kB
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