Vorschlag zur Tagesordnung - 0914/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der Fraktion Hagen Aktiv und der Ratsgruppe DieLinkehier: Bildung eines Untersuchungsausschusses zur Sonderprüfung des "Beratungsvertrages des Dr. Christan Schmidt mit der HAGENagentur"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beteiligt:
- 14 Rechnungsprüfungsamt; VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.11.2012
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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29.11.2012
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31.01.2013
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Erledigt
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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07.03.2013
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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51,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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9,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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28,1 kB
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15.11.2012 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1) Der Rat verweist in diesem Einzelfall abweichend von §14 Abs. 2 RPrüfO die Überprüfung des Beratungsvertrags des Dr. Christian Schmidt mit der Hagenagentur in den Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2012.
2) Der Rat beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss mit der vollumfänglichen Überprüfung und Aufklärung zum Zustandekommen des voran genannten Beratungsvertrages. Sofern schutzwürdige Rechte berührt werden, erfolgen die Beratungen in nicht-öffentlicher, ansonsten ausschließlich in öffentlicher Sitzung.
3) Der Rat beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss und die Beteiligungskommission mit der Überprüfung aller städtischen Beteiligungen im Hinblick auf die Frage, ob bei diesen ähnliche Vertragskonstellationen existieren.
4) Der Haupt- und Finanzausschuss wie auch die Beteiligungskommission genießen ein vollumfängliches Akteneinsichtsrecht. Die Verwaltung stellt zur Überprüfung der Punkte 2 und 3 die erforderlichen Unterlagen entsprechend zur Verfügung. Das Rechnungsprüfungsamt, das die Sonderprüfung zum Beratungsvertrag durchgeführt hat, steht in diesem Einzelfall abweichend von §14 Abs. 2 RPrüfO dem HFA wie auch der Beteiligungskommission für Rückfragen und Erläuterungen jederzeit zur Verfügung.
5) Der Haupt- und Finanzausschuss und die Beteiligungskommission können im Rahmen ihrer Beratungen jederzeit zusätzliche Sitzungstermine, die der sachlichen Aufklärung der Beschlüsse unter 2 und 3 dienen, beschließen.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Mit Mehrheit beschlossen |